Diverses Flashcards
(10 cards)
Wie wirkt das EP auf die Kommission ein?
Geregelt im AEUV “EP”
- Anhörungsrecht von Kommission (AEUV 230 Abs. 2)
- Kritische Beleuchtung der Jahresrechnung (AEUV 233)
- Absetzen der Kommission durch Misstrauensvotum (AEUV 234)
- Wählt den Präsidenten der Kommission (EUV 17 Ziff. 7)
Was versteht man unter “Institutionelles Gleichgewicht”?
Unionsspezifische Ausprägung des Machtgleichgewichts der Organe und deren gegenseitige Kontrolle (checks and balances).
Was versteht man unter Beeinträchtigungsverbot?
Untersagt es den MS durch innerstaatliche Regelungen oder Verwaltungspraxis die korrekte Anwendung des Unionsrechts zu beeinträchtigen.
Was versteht man unter Diskriminierungsverbot?
Fordert die MS auf bei der Anwendung des Unionsrechts die gleichen Grundsätze anzuwenden wie bei der Anwendung analoger innerstaatlicher Regelung.
Beschreibe die Rolle der EMRK in der EU
Vor dem Lissabon-Vertrag fehlte der EU die Kompetenz zum Beitritt.
Mit dem Lissabon-Vertrag wurde die Kompetenz explizit in EUV 6 Ziff. 2 vorgesehen.
Allerdings Wurde das Beitrittsprotokoll vom euGH als nicht vertragskonform eingestuft. Die EU ist nicht der EMRK beigetreten.
ABER: Alle MS sind Vertragsparteien der EMRK.
PLUS: Der EuGH beachtet die Spruchpraxis des EGMR.
Wann kann ein MS vor der Vorlage i.S.d. Vorabentscheidverfahrens absehen?
- Gleichgelagerter Fall wurde bereits vorabentschieden (acte éclaire)
- Gefestigte Rechtsprechung über betreffende Frage unabhängig von Verfahrensart
- Anwendung des Unionsrechts ist derart offensichtlich, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel übrig bleibt (acte clair)
Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
EUV 45
- Anwendungsbereich
a) persönlich: Staatsangehörigkeit EU
b) sachlich:
- grenzüberschreitender SV
- Arbeitnehmer (weisungsgebunden, echte und tatsächliche Tätigkeit, Gegenleistung)
- keine Bereichsausnahme (öffentliche Verwaltung, Ziff. 4) - Eingriff
a) Adressat: MS
b) Diskriminierung (direkt/indirekt) - RF
geschriebene oder ungeschriebene RF-Gründe (zwingende Gründe des allgemeinen Interesses) + Verhältnismässigkeit
Regelung und VSS der Haftung der MS
Ausservertragliche Haftung der MS ist nicht geregelt (bei Organen in AEUV 340).
Fall Francovich: Als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt Schadenersatz bei Nichtumsetzung von Richtlinien, sofern Einzelne davon Schaden erleiden.
Weiterentwicklung: Ausweitung auf alle Verstösse gegen EU-Recht
VSS:
- Subjektivrechtlicher Charakter verletzter Norm
- hinreichende Qualifikation verletzter Norm
- Schaden
- Kausalzusammenhang
Gemischtes Abkommen
Der EU fehlt in diesem Fall die Kompetenz zum Abschluss eines Abkommens. Sie ist auf die Mitwirkung der MS angewiesen.
- -> EU und MS treten gemeinsam als Vertragspartner auf
- -> MS sind bei der Aushandlung parallel beteiligt
- -> Ratifikation auch durch MS
- -> Union und MS werden gleichermassen Verpflichtet
(vgl. AEUV 218)
Amtshaftung
AEUV 340 Abs. 2
Haftbar sind Organe, die zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beitragen.
- Rechtswidriges Verhalten
- Hinreichend qualifizierter Verstoss (bei Ermessensspielraum)
- Schaden
- KZ