Nichtigkeitsklage Flashcards
(9 cards)
Zuständigkeit für die Nichtigkeitsklage
EUV 256 i.V.m EuGH-Satzung 51
Anfechtungsobjekt der Nichtigkeitsklage
EUV 263
Rechtsakte der Unionsorgane mit Aussenwirkung
Passivlegitimation bei Nichtigkeitsklage
Rat, Kommission, EP, EZB
Klagegründe bei Nichtigkeitsklage
AEUV 263 Abs. 2
- Unzuständigkeit
- Verletzung wesentlicher Formvorschriften
- Verletzung der Verträge (hier auch GrCH)
- Verletzung der bei Durchführung anzuwendender Norm (Subsidiaritätsprinzip)
- Ermessensmissbrauch
Klagefrist bei Nichtigkeitsklage
AEUV 263 Abs. 6
2 Monate
Aktivlegitimation für Nichtigkeitsklage
AEUV 263 Abs. 2
- MS
- EP
- Rat
- Kommission
AEUV 263 Abs. 4
- Natürliche Personen (unter VSS)
Aktivlegitimation der natürlichen Personen bei Nichtigkeitsklage
- Als Adressat einer Handlung
oder
- als unmittelbar und individuell Betroffener
- bei Rechtsakten mit Verordnungscharakter, die ihn unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmassnahmen nach sich ziehen
Individuell betroffen
Fall Plaumann
Handlung berührt jemanden aufgrund seiner persönlicher Eigenschaften oder besonderer ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände
Unmittelbar betroffen
Massnahme selbst greift in seine Interessen ein, sodass es keiner weiteren Durchführungsmassnahme mehr bedarf