Einführung Privatrecht Flashcards

1
Q

Funktionen des Rechts

A
  • sorgt für geordnetes menschliches Zusammenleben
  • Gesetze regeln das Verhalten der Menschen untereinander und die Beziehung zum Staat
  • Garantie von Gleichheit vor dem Gesetz Rechtssicherheit,
  • Durchsetzbarkeit ihrer berechtigten Ansprüche und Abwehr/Schutz vor staatlichen Übergriffen
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2
Q

Rechtsentstehung

Allgemein und spezifisches

A
  • eingeführt durch die Römer
  • seit Menschen in sozialen Verbänden zusammenleben sind Regeln und Recht vorhanden

Entstehung von Rechten durch

  • Dauernde Übung - Gewohnheitsrecht, ungeschriebenes Recht (Wegerecht)
  • Rechtsetzung - gesetztes Recht, geschriebenes Recht
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3
Q

Gesetzgebungsprozess

(Deutschland)

A
  1. Initiative - durch Bundestag oder Bundesregierung
  2. Einbringung des Gesetzes
  3. Abstimmung
    1. zustimmungspflichtige Gesetze: Kosten für Länder entstehen -> Bundesrat Abstimmungspflichtig
    2. nicht zustimmungspflichtige Gesetze: Es entstehen keine Kosten für die Länder -> Bundesrat muss nicht mit abstimmen
  4. Verabschiedung
  5. Niederschreibung
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4
Q

Rechtsquellen des Privatrecht

A
  1. Nationales Recht - BGB, HGB, GmbHG etc.
  2. Europäisches Recht - Richtlinien (müssen erst in nationales Recht überführt werden) und Verordnungen (sofort wirksam) der EU
  3. Völkerrecht - UN-Kaufrecht
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5
Q

Methodik der Rechtsfindung

A
  1. Ermittlung des Sachverhalts - Wer will was (wie viel) von wem woraus?
  2. Prüfung der Rechtslage - Anspruchsgrundlage ist Gesetz XYZ
    1. Erfüllt der Sachverhalt den Tatbestand (subsumiert)
      • Objektiver Tatbestand (Verletzung des Eigentums eines anderen) und subjektiver Tatbestand (vosätzlich oder fahrlässig)
    2. Dann Rechtsfolge (z.B. Schadenersatz)
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6
Q

Rechtssubjekte

A
  • Natürliche Personen - Menschen
  • Juristische Personen
    • ​Personengesellschaften - Gesellschafter haften persönlich (unbeschränkt) / GbR, OHG, KG (Komplementär haftet voll und Kommanditist haftet mit Einlage)
    • Kapitalgesellschaften - Haftung nur in höhe der Einlage (nicht das Privatvermögen) / AG, UG, SE, GmbH
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7
Q

Rechtsfähigkeit / Handlungsfähigkeit / Geschäftsfähigkeit

A
  1. Rechtsfähigkeit
    • NP: durch Vollendung der Geburt bis zum Tod
    • JP: durch Verleihung/Genehmigung/Eintragung
  2. Handlungsfähigkeit
    • NP: durch sich selbst
    • JP: durch Organe
  3. Geschäftsfähigkeit
    • NP: Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres
    • NP: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres noch nicht Geschäftsfähig
    • NP: dazwischen ebdingt Geschäftsähig
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8
Q

Rechtsobjekte

A
  • Sachen und Sachenbestandteile (§ 90 BGB)
  • Bewegliche und unbewegliche
  • Verbrauchbare und nicht verbrauchbare Sachen (§ 92 BGB)
  • Vertretbare und unvertretbare Sachen (§ 91 BGB)
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9
Q

Rechtsgeschäfte

A

Ein Rechtsgeschäft bedarf einer Willenserklärung

  • Einseitige RG (Testament, Anfechtung eines Vertrages, Rücktritt vom Vertrag)
  • Zweiseitige RG (Vertrag) bikonsensuale Willenserklärung (Angebot und Annahme)
  • Mehrseitige Willenserklärungen
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10
Q

Abstraktionsprinzip

A

Das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Erfüllungsgeschäft (z. B. Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags) rechtlich getrennt voneinander betrachtet werden (Trennungsprinzip).

  • Verpflichtungsgeschäft auch Schuldrechtliches Geschäft
  • Erfüllungsgeschäft auch Dringliches Geschäft
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11
Q

Nichtigkeit

A
  • Verbot gegen Gesetz, § 134 BGB
  • Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
  • Rechtsgeschäft mit nicht geschäftfähiger Person
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12
Q

Anfechtbarkeit

A

Anfechtungsgründe

  • Inhaltsirrtum, § 119 I 1 BGB
  • Erklärungsirrtum, § 119 I 2 BGB
  • Kalkulations-/Motivirrtum (berechtigt nicht zur Anfechtung)
  • Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft (§ 119 II BGB)
  • arglistige Täuschung/widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
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13
Q

Verträge / Vertragsschuldverhältnisse

A
  • Grundsatz: Privatautonomie aus Art. 2 I GG, § 311 I BGB
  • Abschlussfreiheit – Kontrahierungszwang
  • Formfreiheit – Formzwang
    • (Schriftform z.B. Bürgschaft, notarielle Beurkundung § 129 BGB)
  • Einseitige, zweiseitige und „gegenseitig“ verpflichtende Verträge
    • Hauptleistungspflichten; Nebenpflichten, Loyalitätspflichten, Obliegenheitspflichten
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14
Q

Leistungs- und Erfüllungsort

A
  • Holschuld
  • Bringschuld
  • Schickschuld (beachte § 447 BGB)
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15
Q

Leistungszeit

A
  • Wenn nicht bestimmt – sofort (§ 271 I BGB)
  • Sonderfälle:
    • Gelddarlehen, § 488 II BGB
    • Miete, § 556 b I BGB
    • Einschränkung auf gewöhnliche Geschäftszeiten,
    • § 358 HGB
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16
Q

Leistungsstörung

A

Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht durch den Schuldner

Mögliche Rechtsfolgen:

  • Erfüllungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch - Rücktritt vom Vertrag
17
Q

Gewährleistung und Garantie

A

Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete gesetzliche Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. § 434 ff BGB

Vorraussetzung:

  • Mangel bei Gefahrübergang, dh. Abweichen der „Ist- Beschaffenheit“ von der „Soll-Beschaffenheit“
  • Keine positive Kenntnis des Käufers vom Mangel
  • Beim Verbrauchsgüterkauf Beweislastumkehr nach 6 Monaten, § 474 BGB

Rechtsfolge

  • Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadenersatz
18
Q

Schadenersatzrecht

A

Naturalrestitution: Es ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Totalreparation: Alle materiellen und immateriellen Schäden sind zu ersetzen.

19
Q

Kaufmann

A
  • Kaufmannsbegriff, § 1 HGB :
  • Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
  • Voraussetzung ist ein Gewerbebetrieb
  • Ist- Kaufmann, § 1 HGB
  • Kann-Kaufmann, § 2 HGB
  • Kaufmann kraft Eintragung (Fiktivkaufmann) und Scheinkaufmann , § 5 HGB
  • Formkaufmann (Handelsgesellschaften), § 6 HGB

Vertretung des Kaufmanns:

  • Prokura
  • Handlungsvollmacht
  • Vollmacht des Ladenangestellten