Internationales Vertragsrecht Flashcards

1
Q

Definition IPR

A
  • IPR legt fest, welches Recht bei Rechtsbeziehungen zwischen Privatrechtssubjekten anwendbar ist, wenn Auslandsbezug besteht
  • Das IPR enthält Kollisionsnormen, die nicht in der Sache selbst entscheiden, sondern nur darüber, welche kollidierenden Rechtsordnungen Anwendung findet
  • IPR = Kollisionsrecht
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2
Q

Abgrenzungen

A
  • Völkerrecht, regelt die Beziehung zwischen Staaten und Völkerrechtssubjekten; es handelt sich um öffentliches Recht
  • Europarecht: Unionsrecht ist überstaatliches Recht in Europa, eine autonome, überstaatliche Rechtsordnung der Mitglieder der EU (seit 1957)
    • Primärrecht: Verträge (Lissabonvertrag; EU-Vertrag & AEUV)
    • Sekundärrecht: europäische Gesetze, die auf Basis der Verträge erlassen werden
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3
Q

Ziele des Unionsrecht

A

dient insbesondere

  • der schrittweisen Verwirklichung eines Binnenmarktes,
  • des freien Warenverkehrs,
  • einer gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik,
  • der Freizügigkeit,
  • der freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Herstellung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
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4
Q

Rechtsquellen für Kollisionsrecht in Deutschland

A
  • nationales Recht
  • EG BGB (Einführungsgesetz zum BGB)
  • Supranationale IPR (in Verordnungen zu finden)
  • Völkerrechtliche Abkommen
  • Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten im Bereich des Kollisionsrechts in Lissabon-Vertrag festgelegt und durch ROM I bis IV Verordnung umgesetzt
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5
Q

Rechtskreise

A

Civil Law Rechtskreis

Common Law Rechtskreis

Religiöse Rechte

Sozialistische Rechte

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6
Q

Rechtskreise

Civil Law

A
  • Kontinental-europäischen Rechtsordnungen, die von der Rezeption des Römischen Rechts im Mittelalter geprägt sind
  • Civil Law ist in erster Linie Gesetzesrecht
  • Der Richter ist an die Gesetze gebunden
  • Typisch ist die Ableitung der Rechtsfindung vom Gesetz aus („Deduktion“)
  • Es bietet Rechtssicherheit und Systemgerechtigkeit
  1. romanische Rechtskreis
    • Frankreich, Italien, Spanien, Protugal
  2. germanische Rechtskreis
    • Deutschland, Schweiz, Österreich, Griechenland, Japan (Anlehnung an BGB), Türkei (Anlehnung ZGB)
  3. skandinavischer Rechtskreis
    • Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark
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7
Q

Rechtskreise

Common Law

A
  • Das Common Law ist Fallrecht
  • Der Richter ist Schöpfer des Rechts
  • Daneben gibt es aber mehr und mehr „statutes“ (Gesetzesrecht).
  • Die Präjudizien und die Methode der Induktion, also der Weg vom Fall zum anzuwendenden Recht, orientieren sich an der Einzelfallgerechtigkeit.
  • Rechtssicherheit gewährleisten sog. „stare decisis“, also wegweisende Urteile in einem Rechtsfall. An derartigen Präzedenzfällen orientiert sich dann die Rechtsprechung, wobei die Entscheidungen höherrangiger Gerichte zwingend unterrangige Gerichte binden.
  • Dazu zählen Großbritannien, die USA, Kanada, Australien sowie einige englische Kolonien (Indien, Pakistan, Malaysia, Ghana, Kenia etc.).
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8
Q

Rechtskreise

Religiöse Rechte

A
  • Sind besonders im Vorderen Orient anzutreffen, ferner im Iran, Pakistan und anderen asiatischen Ländern
  • Unter religiösen Rechten werden die vom Judentum und Islam geprägten Rechtsordnungen zusammengefasst
  • Religiöse Vorgaben im Talmud oder Koran prägen besonders stark das Familienrecht.
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9
Q
A
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10
Q

Rechtskreise

Sozialisitische Rechte

A
  • Die vom Kommunismus geprägten Länder umspannen vor allem die frühere UdSSR und die Ostblockländer.
  • Nach dem Zusammenbruch bleiben davon heute nur wenige Staaten wie Nordkorea, Burma und Kuba.
  • China ist im Übergang und durch starke Rezeption europäischen Rechts, aber auch angloamerikanischen Rechts geprägt.
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11
Q

Kontrollfragen

A
  1. Welche großen Rechtssysteme werden unterschieden?
  2. In welchen Ländern sind sie anzutreffen?
  3. Nennen Sie Charakteristika der einzelnen Rechtssysteme.
  4. Welche Bedeutung hat die Rechtsprechung?
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