Historische Entwicklung des Gefängnisses und der Freiheitsstrafe Flashcards

(32 cards)

1
Q

Welche Arten des Strafvollzugs gab es?

A
  • Zwangshaft
  • Sicherungshaft
  • Vollstreckungshaft
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2
Q

Wann wurde die Zwanghaft vollstreckt?

A

Im Mittelalter, frühe Neuzeit

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3
Q

Wie lange wurde die Zwanghaft verhängt?

A

Nicht auf bestimmte Zeit wie heute

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4
Q

Wofür wurde die Zwanghaft vollstreckt?

A

Anstelle der Todesstrafe, als Ausdruck der Gnade
vor allem für politische Delikte

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5
Q

Wo wurde die Sicherungshaft vollzogen?

A

in den Türmen der mittelalterlichen Stadtmauern

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6
Q

wofür dienten die Türme der mittelalterlichen Stadtmauern?

A

Sie dienten nicht nur der Verteidigung der Stadt, sondern auch der Verwahrung von Gefangenen bis zur Gerichtsverhandlung bzw. Hinrichtung

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7
Q

Wo in den Türmen waren die Gefangenen?
Wie sind die Gefangenen da rein gekommen?

A

Die Gefangenen waren dabei im tür- und fensterlosen untersten Stockwerk (Erdgeschoß bzw. Keller) der Türme untergebracht

  • Das Verlies war nur von oben durch ein Loch in der Decke (“Angstloch”) zugänglich, durch das die Gefangenen hinabgelassen wurden.
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8
Q

Was war der primäre Inhalt der Arbeitsstrafe?

A

(Primärer) Inhalt der Strafe ist allerdings eher die Zwangsarbeit und (noch) nicht die Freiheitsentziehung

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9
Q

Für wen wurden die Hospitäler, Arbeit- und Erziehungshäuser eingerichtet?
Was war hierbei das Vorbild?

A

Für Vagabunden und Bettler
mittelalterliches Spital als umfassende Sozialanstalt für Bedürftige, Waisen, Kranke und Geisteskranke

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10
Q

Was war das ursprüngliche Ziel des Zuchthauses?

A

Besserung durch Arbeit und Bibelunterricht
-> calvinistische Ethik

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11
Q

Für wen waren die Zuchthäuser gemacht?

A

nicht primär für Straftäter, sondern für Problemgruppen aller Art zum Zweck der Erziehung zur Arbeit

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12
Q

Was war der Bedeutungswandel mit der Zeit, nach dem immer mehr Häftlinge in die Zuchthäußer kamen?

A
  • Abschreckung
  • Entwicklung hin zur schweren Form der Freiheitsentziehung (Zuchthausstrafe)
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13
Q

Wie haben sich die Zuchthäuser zur Zeit des Merkantilismus entwickelt?

A

Die Zuchthausinsassen wurden als billige Arbeitskräfte benutzt

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14
Q

Wann begann die Gefängnisreformbewegung? Durch wen wurde sie beeinflusst?

A

Beginnend im 18. Jahrhundert: John Howard (englischer Gefängnisreformer, empirische Bestandsaufnahmen der europäischen
Gefängnisse und Zuchthäuser)

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15
Q

Was passierte in den Gefängnissen seit dem 17. Jhd.?

A

Zunehmende Verwahrlosung der Gefängnisse in den meisten
europäischen Ländern

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16
Q

Wieso waren die Gefängnisse überfüllt?

A

wegen der Durchsetzung der Gefängnisstrafe als
humane Alternative zu den Leib- und Lebensstrafen

17
Q

Was umfasste das System Piladelphia das in der parallelen Gefängnisreformbewegung 1790 in der ersten Vollzugsanstalt?

A
  • strenge Einzelhaft
  • Bibelunterricht und Arbeit
  • Stufenstrafvollzug
  • Partiell auch “Schweigesysteme”
18
Q

Was war der wichtigste Meilenstein in der deutschen Gefängnisreform?

A

Preussisches Allgemeines Landrecht,
weitgehende Ersetzung der Körper- und Lebensstrafen durch
Freiheitsstrafe

19
Q

Was war der durch die Gefängnisreform neuer eigentlicher Strafinhalt?

A

Freiheitsentzug

20
Q

Welches Gefängnissystem hatte eine besondere Bedeutung in der Debatte des 19, Jhd.?

A

Das Pennsylvanisches Gefängnissystem als innovatives Vorbild im Hinblick auf Organisation, Ziele und Architektur

Panopticon = Bau des Gefängnisses

21
Q

Was waren Inhalte des Reichstrafgesetzbuches von 1871?

A
  • Vergeltung und Abschreckung
  • Verdrängung des Besserungszwecks
22
Q

Was war das neue Programm von Franz von Liszt 1882?

A

– “Marburger Programm”
– Spezialprävention und Behandlung
– Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafe
– Verwahrung der Besserungsunfähigen

23
Q

Welche wesentliche Ereignisse/Veränderungen gab es in den 1910-1925 im Jugendstrafrecht?

A
  • 1911: erstes Jugendgefängnis in Wittlich
    → Trennungsprinzip- Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen
  • 1923: Jugendgerichtsgesetz
    → Strafmündigkeit auf 14 Jahre angehoben
    → Betonung von Spezialprävention und Erziehung
    → lange Zeit nur sehr rudimentäre gesetzl. Regelungen
    zum Jugendstrafvollzug
24
Q

WAs sind Leitaussagen des BVerfG bezüglich des Jugendstrafvollzugs?

A
  • Gefangene im Jugendstrafvollzug sind Grundrechtsträger wie
    andere Gefangene auch; ihre grundrechtlichen Belange haben
    sogar ein besonders hohes Gewicht
  • Betroffen sind auch Grundrechte der Erziehungsberechtigten
  • Spezifische, auf die besondere Situation der Jugendlichen zugeschnittene Regelungen erforderlich; ein allgemeiner Rückgriff auf das den Erwachsenenvollzug regelnde StVollzG reicht hierfür
    nicht aus
  • Vollzug muss auf soziale Integration ausgerichtet sein; hierfür ist ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln
  • Freiheitsstrafe wirkt sich auf Jugendliche besonders einschneidend aus
  • Jugendliche besonders zu schützen im Hinblick auf Kontakte, mögliche Übergriffe, körperliche Bewegung, Ausbildung, soziale Kontakte nach innen und außen
  • Betroffen sind auch die Grundrechte der Erziehungsberechtigten
  • (Subsidiärer) Rechtsschutz über §§ 23 ff. EGGVG nicht
    ausreichend
25
Welche drei verschiedenen Gruppen gibt es von Jugendstrafgesetzregelungen?
* Länder mit individuellen Jugendstrafvollzugsgesetzen: * Baden-Württemberg (JVollzGB IV, seit 1.1.2010), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, seit Juli 2009 auch Hamburg * '9er-Gruppe' mit gemeinsam entwickeltem Gesetz: * Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein, Thüringen * Länder mit einheitlichem ('Kombi'-) Gesetz für Jugend- und Erwachsenenvollzug: * Bayern, Niedersachsen, Brandenburg, (Hamburg nur 2007- 2009)
26
Was war der Inhalt der Reichsratgrundsätze von 1923?
* Beseitigung abschreckender und vergeltender Strafvollziehung * Abschaffung von Dunkelhaft und Schlägen als Disziplinierungsmittel * Besserungsgedanke u. individuelle Gefangenenbehandlung * Strafvollzug in Stufen
27
Welche Stufen der Strafe gab es nach den Reichsratgrundsätzen von 1923?
– Klassifizierung der Gefangenen – zunächst strengste Abteilung mit dem höchsten Sicherheitsgrad – später Verlegung in Abteilung mit mehr Vergünstigungen und geringeren Sicherheitsvorkehrungen – zum Ende der Haftzeit offener Vollzug
28
Welche Entwicklung hatten die Gefängnisse im Dritten Reich?
- Der Strafvollzug war an Sicherung und Abschreckung orientiert - Es entstand eine Parallelentwicklung eines Systems von Konzentrationslagern - Grenzen zwischen Gefängnis und KZ sowie zwischen Freiheitsstrafe und Prävention verschwimmen - Neue Straftatbestände
29
Welche Entwicklung hatte der Strafvollzug in der Nachkriegszeit?
- 1950er Jahre: Einführung der Strafaussetzung zur Bewährung - Große Strafrechtsreform 1969/1975
30
Was umfasste die Große Strafrechtsreform von 1969/1975?
1. Einheitsfreiheitsstrafe: Aufgabe der Differenzierung zwischen Zuchthaus- (entehrender Charakter) und Gefängnisstrafe (§ 38 StGB) 2. Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafe (< 6 Monate, § 47 StGB), Einführung der Tagessatzgeldstrafe (§ 40 StGB) 3. Planung einer sozialtherapeutischen Anstalt als neue Maßregel u. Ersatz für Sicherungsverwahrung (§ 65 a.F. StGB) – tritt jedoch nie in Kraft 4. Ausweitung der zur Bewährung aussetzbaren Freiheitsstrafe und Stärkung der Bewährungshilfe 5. Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) sowie Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
31
Was besagt die Leitentscheidung des BVerfGE 33 zum Strafvollzugsgesetz von 1977?
– Das "besondere Gewaltverhältnis" als Grundlage für Grundrechtseingriffe im Vollzug der Freiheitsstrafe genügt rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht – Voraussetzung für Grundrechtseingriffe ist auch im Strafvollzug ein förmliches Gesetz – Rechte und Pflichte der Gefangenen müssen in einem förmlichen Gesetz geregelt sein
32