Kap. 10 Flashcards
(11 cards)
Zentrale Bewertungsprinzipien im HGB-Jahresabschluss
Vorsichtsprinzip > Anschaffungswertprinzip > Realisationsprinzip > Niederstwertprinzip > Imparitätsprinzip
Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
Anschaffungskosten
> Wertmaßstab für alle fremdbezogenen Vermögensgegenstände
Herstellungskosten
> Wertmaßstab für alle selbst geschaffenen Vermögensgegenstände
Anschaffungskosten Definition
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem VG einzeln zugeordnet werden können
Anschaffungskosten Berechnung
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen
=Anschaffungskosten
Herstellungkosten
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen für:
> die Herstellung eines VG
> seine Erweiterung
> seine wesentliche Verbesserung
Herstellungskosten nach HGB
Materialeinzelkosten - Pflicht Fertigungseinzelkosten - Pflicht Sondereinzelkosten der Fertigung - Pflicht Materialgemeinkosten - Pflicht Fertigungsgemeinkosten - Pflicht Werteverzehr des AV - Pflicht Fremdkapitalkosten - Wahlrecht Allg. Verwaltungskosten - Wahlrecht Forschungskosten - Verbot Vertriebskosten - Verbot
Nachträgliche Herstellungkosten vs. Erhaltungsaufwand
Nachträgliche Herstellungskosten
> Aufwendungen dienen der Erweiterung (Vermehrung der Substanz; Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten)
> Aufwendungen dienen zur wesentlichen Verbesserung
(andere als die ursprüngliche Gebrauchs- oder Verwendungsfähigkeit)
–> Aktivierungspflicht
Erhaltungsaufwendungen
> Erhalt des VG in ordnungsmäßigem Zustand
> Modernisierungen
> Ausbesserungen, ohne Wesensart zu verändern
–> Akivierungsverbot
Folgebewertung
> planmäßige Abschreibung
außerplanmäßige Abschreibung
Wertaufholung
Bewertung zu Zeitwerten:
> IFRS: fair-value- Ansatz als Folgebewertungsmöglichkeit
>HGB: der Ansatz des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente des Handelsbestands von Kreditinstituten
Planmäßige Abschreibung
Ziel planmäßiger Abschreibungen:
> Erfassung von Wertminderungen und Substanzverlust des VG
> Verteilung der Anschaffungs-/Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer
–> planmäßig abschreibungsfähig sind nur Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist
Außerplanmäßige Abschreibungen
Abschreibung, wenn Vergleichswert < Buchwert (Imparitätsprinzip)
> Aus Börsen oder Marktpreis abgeleiteter niedrigerer Wert (Umlaufvermögen)
> Niedrigerer, am Abschlussstichtag beizulegender Wert (Anlage- und Umlaufvermögen)
außerplanmäßige Abschreibungen - Niederstwertprinzip
Umlaufvermögen:
> Strenges Niederstwertprinzip
Anlagevermögen:
> Gemildertes Niederstwertprinzip
wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist, dann gilt eine Abschreibungspflicht
wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft ist, gilt für Finanz-AV ein Abschreibungswahlrecht und für das sonstige AV ein Abschreibungsverbot