Kap. 11 Flashcards
(7 cards)
Eine passivierungspflichtige Verbindlichkeit liegt nach HGB vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind
> feststehende Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung an Dritte
wirtschaftliche Belastung
bilanzielle Greifbarkeit
eindeutige Quantifizierbarkeit
Kriterium wirtschaftliche Belastung
Eine wirtschaftliche Belastung liegt vor, wenn sich durch die Verpflichtung eine künftige Bruttovermögensminderung ergibt
Kriterium der Greifbarkeit
> Eine Verpflichtung muss hinreichend konkret sein
Eine Verpflichtung und die Inanspruchnahme sind wahrscheinlich (es sprechen mehr Gründe dafür als dagegen)
Erfordernis der Greifbarkeit besonders relevant bei Rückstellungsbildung
Kriterium Quantifizierbarkeit
Exakte Bestimmbarkeit -> Verbindlichkeit
Bestimmbarkeit innerhalb einer Bandbreite -> Rückstellung
Verbindlichkeiten vs Rückstellungen
Zu den Schulden zählen alle Mittel, die vom Unternehmen in absehbarer Zukunft benötigt werden, um Verpflichtungen abzudecken
Verpflichtungen, die zum Bilanzstichtag bzgl. Eintritt und Höhe feststehen
–> Passivierung als Verbindlichkeit
Verpflichtungen, bei denen am Bilanzstichtag Eintritt und Höhe nicht feststehen, eine Inanspruchnahme des Unternehmens aber wahrscheinlich ist
—> Passivierung als Rückstellung
Verpflichtungen, deren Eintritt zwar grundsätzlich möglich, aber zum Bilanzstichtag unwahrscheinlich ist
–> keine Passivierung, aber Angabe als “Eventualverbindlichkeit” im Anhang
Rückstellungsarten HGB aufgrund einer Außenverpflichtung
Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
Gründe für Rückstellungen
> Verbindlichkeitsrückstellungen
Drohverlustrückstellungen
Aufwandsrückstellungen