Klimaethik Flashcards

1
Q

Besonderheiten klimaethischer Fragestellungen

A

Klimaerwärmung betrifft potentiell alle Menschen auf der Welt.
• Klimaerwärmung ist nicht per se für alle Menschen und Lebewesen schädlich.
• Die Folgen der Klimaerwärmung sind unsicher.
• Verursacher von THG-Emissionen erzeugen nicht nur direkt und nicht nur heute
Leid, sondern auch indirekt (irgendwo auf der Welt) und in der Zukunft.
=> Die Folgen erhöhter THG-Emissionen treten auch zeitlich verzögert und
auch in räumlicher Verlagerung auf.
• Verursacher und Geschädigte werden sich eher nicht begegnen.
• Meine individuellen THG-Emissionen alleine erzeugen keine Klimaerwärmung,
erst die Summe der Handlungen.
• Verursacher haben keine böse Absicht andere zu schädigen, tun dies aber.

Es geht um globale Verteilungsprobleme:
der Verteilung der Nutzen und Lasten des Klimawandels => Klimagerechtigkeit
• Verteilung zwischen Ländern/Staaten
• Verteilung innerhalb und zwischen Generationen
• Verteilung von Rechten (des Ausstoßes von THG Emissionen) und Pflichten (z.B.
Kompensationszahlungen)

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2
Q

Vermeidung und Reduzierung der Klimaerwärmung

A

„Wir sollten die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad bis zum Jahr 2030 begrenzen.“
Wie kann die ethisch gerechtfertigt werden?
• Vermeidung nicht abschätzbarer Risiken (Vorsichtsprinzip)
• Vermeidung von großen, nicht abschätzbaren Katastrophen (Schadensabwehr,
Missachtungen von Menschenrechten … )
=> Sowohl Mit Ethik von Kant, Mitgefühlsethik, tugendethisch als auch utilitaristisch und
mit der Ethik von Rawls begründbar.
=> Allerdings Abgrenzung zum 2 oder 3 Grad Ziel schwierig.
=> Internationale Diskursethik.

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3
Q

WER SIND ÜBERHAUPT DIE SUBJEKTE DER KLIMAVERANTWORTUNG?

A
Weltgemeinschaft,
Staatengemeinschaft
Einzelne Staaten
Große Unternehmen, NGOs
Gesellschaftliche Gruppen
Individuen
Institutionenethik Individualethik
International und
national (Diskursethik)
!
Unternehmens
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4
Q

ZUR FRAGE DER INDIVIDUELLEN VERANTWORTUNG

A

Die Reichweite der individuellen Verantwortung bemisst sich an ihrer
Wirkmächtigkeit (These).
• Der individuelle Beitrag zur Klimaerwärmung ist gering, sehr wahrscheinlich irrelevant
(These).
• Darf klimafreundliches Verhalten dann vom Individuum überhaupt erwartet werden?
(VERGLEICH/ABGRENZUNG ZU SINGERS ANSATZ DER REDUKTION DER WELTARMUT)
#
Der individuelle Beitrag zur Reduktion der Klimaerwärmung) bemisst sich nicht nur an
• der direkten Einsparung von CO2 durch geändertes Konsumverhalten, sondern auch
• durch die Beeinflussung anderer auf ihr Konsumverhalten
(Signalwirkung, Gruppeneffekte … )

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5
Q

REDUKTION VON MENSCHLICHEN THG-EMISSIONEN ALS

GLOBALES VERTEILUNGS- UND GERECHTIGKEITSPROBLEM

A

Annahmen (CAP and TRADE-System):
• Staatengemeinschaft legt Gesamtmenge an (gehandelten und verbrauchbaren)
CO2-Emissionen weltweit mit Obergrenze fest.
• Emittenten dürfen nur so viele Emissionen verursachen, wie sie im Besitz von
Emissionsrechten sind (Kontrollproblem …. )
• Die Emissionszertifikate werden gehandelt (Börse), Preis ergibt sich durch A und N.
Welcher Ausgangs-Verteilungsschlüssel z.B. von Emissionszertifikaten?
• Jeder Mensch auf der Welt soll die gleiche Menge an THG Emissionszertifikaten
erhalten, jeder kann dazu kaufen oder verkaufen.
=> egalitäres Prinzip, Gleichheitsprinzip (Menschenrecht)
Wie und mit welcher Begründung können wir vom Gleichheitsprinzip abweichen?
• Proportional zu bisher verursachten THG Emissionen, aber insgesamt weniger.
=> Begründung: Reiche Länder produzieren mehr, brauchen mehr Zertifikate.
(„brauchen“ hinterfragen …. )
=> Andere Begründung: Für reiche Länder kostenintensiver CO2 einzusparen.
=> Problem: Zementiert oder verstärkt globale Ungleichheiten.

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6
Q

SOLL KLIMAETHIK IN ANDERE ANSÄTZE GLOBALER GERECHTIGKEIT

EINGEBETTET WERDEN?

A

Separierendes
Vorgehen

z.B. gleiche CO2-Pro-KopfEmissionen ohne dass die sonstige
globale Verteilung von Einkommen,
Gütern, Vermögen, Befähigungen
berücksichtigt wird.

Integrierendes
Vorgehen

Verteilung von CO2 Emissionen
kompensiert bestehende
Ungleichheiten, z.B. Menschen mit
geringem Einkommen in
Entwicklungsländern erhalten höhere
CO2-Pro-Kopf-Emissionsrechte
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7
Q

Anpassung an den Klimawandel (Adaptation)

A

Anpassung an den Klimawandel
Prozess des Sich-Einstellens auf aktuell und zukünftig erwartete Änderungen des Klimas
und seiner Auswirkungen
=> regional und nach Ländern unterschiedlich
Anpassungskosten sind zum Beispiel Ausgaben für
• Hochwasserschutz
• Sicherstellung der Wasserversorgung
• Verbesserte Infrastruktur, z.B. effizientere Bewässerungssysteme (Umgang mit Dürren)
• Änderungen in der Landwirtschaft: Zusätzliche, andere Nahrungsproduktion wegen
Ernteausfällen
• Anpassungen im Städtebau (Verlegung von Gebäuden, Straßen … in Ufernähe)
• Umsiedlungen bis hin zur Aufnahme von Klimaflüchtlingen

AUCH HIER GEHT ES UM EIN GLOBALES VERTEILUNGS- UND
GERECHTIGKEITSPROBLEM:
1. Die Verursacher sind vor allem reiche Industrieländer
2. Die Geschädigten sind vor allem Entwicklungsländer

Ist das ethisch haltbar?
• Zurechnung von individueller Verantwortung haltbar, wenn individuelles Verhalten
zu den Kausalfaktoren gehört, die die Klimaerwärmung mitverursacht haben.
Problematik: ein Individuum allein verursacht keine Klimaerwärmung. Soll der
minimale Beitrag relevant sein?
• Hier: Forderung nach kollektiver Verantwortung: Jeder US-Amerikaner ist
verantwortlich (unabhängig von individuellem Verhalten) für verursachte Schäden
aller US-Amerikaner.

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8
Q

Wer soll wieviel der weltweiten Anpassungskosten tragen?

A
  1. Jedes Land soll die landesspezifischen Kosten selbst tragen, unabhängig von
    seinem Beitrag zu den weltweiten THG-Emissionen.
    => wird als global ungerecht erachtet, da Verursacher und Geschädigte
    auseinanderfallen.
  2. Historischer Schlüssel: Anpassungskosten sollen von Ländern proportional zu
    bisher kumulativ verursachten THG Emissionen erfolgen.
    Argument: Verursacherprinzip
    • Aber Verursacher leben größtenteils nicht mehr
    => Ausgleich früherer Schäden nur kollektiv, nicht individuell
    • Andererseits Nachfahren profitieren durch höheren Lebensstandard
    => Nutznießerprinzip (Gerechtigkeitsprinzip)
  3. Aktueller Schlüssel: Anpassungskosten sollen proportional zu bisher aktuell
    verursachten THG Emissionen erfolgen
    Nachteil: vernachlässigt frühere Emissionen (China z.B. dagegen)
  4. Verteilung auf Länder nach einem Index, zusammengesetzt aus
    - Aktuellem Ländereinkommen oder HDI („Befähigung“) und
    - kumulierten Emissionen seit 1990 („Verantwortung“)
    => Sehr arme Entwicklungsländer sollen gar keine Anpassungskosten tragen.
    => Reiche Industrieländern zahlen die meisten Anpassungskosten mit
    Transferleistungen zu den Entwicklungsländern
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9
Q

Steuerung des Klimawandels: Climate Engineering

A

CARBON DIOXIDE REMOVAL (CDR)
Aktive Klimabeeinflussung durch politische Entscheidungen mit dem
Ziel der Bindung von atmosphärischem CO2
1. Durch technische Maßnahmen CO2 aus der Umgebungsluft filtern,
z.B. durch künstliche Bäume, Filteranlagen, unterirdische Speicherung
2. Durch Aufnahme von terrestrischer oder mariner Biosphäre,
z.B. Moor-Renaturierung, Aufforstung
Kritisch:
• Manche Maßnahmen wirken oft erst langfristig
• 1. ist kosten- und energieintensiv
Positiv:
• 2. Kaum Technologien/Energie erforderlich, die auch Emissionen erzeugen
• 2. korreliert positiv mit anderen Entwicklungszielen (starke Nachhaltigkeit)

SOLAR RADIATION MANAGEMENT (SRM)
Reduzierung der Sonneneinstrahlung, die den Erdboden erreicht.
Die Durchschnittstemperatur soll so auf der Erde gesenkt werden, ohne dass die THGEmissionen in der Atmosphäre gesenkt werden müssen.

SOLAR RADIATION MANAGEMENT (SRM) – Kritik
• SAPI ist am kostengünstigsten, im Gegensatz zu Spiegeln aber irreversibel
• Konsequenzen können nur modelltheoretisch, nicht empirisch abgeschätzt werden
=> Güte der verwendeten Modelle weiß man erst ex post.
• Daher: starke Unsicherheiten über direkte und indirekte Konsequenzen.
• Anreiz, schädliche THG Emissionen zu emittieren, sinkt.
DISKURSETHIK gefordert, zur Zeit völkerrechtliche Rechtslücken.
Diskutierte Maßnahmen:
1. Aufhellung mariner Schichtwolken, durch primäre Meersalzaerosole, die als
Kondensationskerne dienen
2. Installation weltraumgestützter Reflektoren (Spiegel)
3. Ausbringung von Schwefeldioxidpartikeln in der Stratosphäre
(Sulfate Aerosol Particle Integration SAPI) => Bildung reflektierender Partikel

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10
Q

Conclusion

A

In der klimaethischen Diskussion gewisse Einigkeit, dass Entscheidungen über
• Ausmaß der angestrebten Klimaerwärmung
• Ausmaß der weltweit und national zuzulassenden THG-Emissionen
• Kompensationsleistungen (Anpassungsleistungen) einzelner Länder
• Solar Radiation Management
in internationalen Diskursen entschieden werden sollten
• die konkreten politischen Maßnahmen und Reduzierungskosten
(CO2-Steuer, CO2-Zertifikate, Verbote, Carbon Dioxide Removal)
in nationalen Diskursen entschieden werden sollte
(Ausnahme wäre Einigung auf weltweiten CO2-Zertifikatshandel).

Ergebnisse nationaler und internationaler Diskurse
=> Änderung der Institutionen
=> Moral wird in die Rahmenordnung implementiert.
=> Institutionenethik.
Forderung nach zusätzlicher Individualethik ist umstritten.

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