KommunalR- Allgemeines zur Gemeinde Flashcards
(39 cards)
Umb Staatsverwaltung auf Landesebene
= hierzu gehören die Verwaltungseinheiten, die nicht selbst Verwaltungsträger sind (Land, Bund, Kommunen) sondern als Organe eines Verw.trägers dessen Aufgaben erfüllen
= erfüllen staatl Angelegenheiten, Rechts- u Fachaufsicht
-> Ministerien -> Regierungspräsidien -> untere Verw.behörden
Mb Staatsverwaltung auf Landesebene
= diejenigen Verw.einheiten, die selbst Verw.träger sind u daher einem Hauptverwaltungsträger (dem jeweiligen Land) nur mb zuzurechnen sind
= Erfüllung eigener (kommunaler) Angelegenheiten, Selbstverwaltung, Rechtsaufsicht
-> Körperschaften (=Kommunen), Anstalten u Stiftungen des öffentl Rechts
Merkmale von Körperschaften des öffentl Rechts
- zB Kommunen
a. sie sind durch staatl Hoheitsakt geschaffen,
b. mitgliedschaftl verfasst,
c. vom Wechsel der Mitglieder unabhängig
d. u zu dem Zweck eingerichtet best öffentl Aufgaben mit hoheitl Verw.mitteln u unter staatl Rechtsaufsicht zu erfüllen
Mb Staatsverwaltung:
Ist der Verw.träger mit Selbstverwaltungsbefugnissen ausgestattet od nicht (erfüllt er nur fremde Angelegenheiten)?
Mindestvoraussetzungen für Selbstverwaltungsbefugnis
a. Erfüllung von Verw.aufgaben
b. öffentl-rechtl Verw.trägerschaft
c. unter Mitwirkung der von der Aufgabenerfüllung Betroffenen (=Betroffenenmitwirkung)
d. Eigenverantwortlichkeit für ob u wie der Aufgabenerfüllung
Was sind Gemeinden?
= Verw.träger (verselbständigte rechtsfähige Verw.einheiten) mit Selbstverwaltung (unter Betroffenenmitwirkung u Eigenverantwortlichkeit)
- gehören zur Gruppe der Gebietskörperschaften
- Körperschaft des öffentl Rechts
Wie sind Gemeinden intern gegliedert?
- mitgliedschaftsrechtl strukturiert: Mitglieder sind alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde
Welche Fähigkeiten haben Gemeinden?
- verfügen über Gebietshoheit (= Befugnis zur Erledigung bestimmter Verw.aufgaben der örtl Ebene)
Welche Gemeindekategorien gibt es?
a. kreisangehörige Gemeinden
- sind einem Kreis eingegliedert
- in deren Gebiet werden versch Aufgaben auf Kreisebene erledigt
b. kreisfreie Gemeinden
Rechtsstellung der Gemeinden
a. besitzen Rechtsfähigkeit (können Träger von Rechten u Pflichten sein), da sie jur Person des öffentl Rechts sind
b. Verwaltungsträger (fähig Verträge im Privatechtsverkehr abzuschließen)
c. fähig, Träger von Vermögensrechten zu sein (Eigentum, Erbfähigkeit)
d. Handlungsfähigkeit im Bereich der Abgabe von WE bzw im Verw.recht (Geldbuße ggü Gemeinde mögl aber nicht Strfbkeit)
e. Parteifähigkeit/ Beteiligtenfähigkeit/ Prozessfähigkeit §§61, 62 VwGO
f. Dienstherrenfähigkeit (Befugnis Beamtenverhältnisse begründen zu können)
Wie wird die Rechtsfähigkeit von Gemeinden begrenzt?
- durch Verbandskompetenz (Art.28 II: Beschränkung auf die Angelegenheiten der örtl Gemeinschaft)
Was sind Bestandteile des von Art.28 II verf.rechtl geschützten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden?
a. Benennung von Ortsteilen
b. Benennung von öffentl Straßen u Wegen
- > begrenzt durch das Ziel der Vermeidung von Verwechslungen/ Ordnungs- u Erschließungsfkt/ Recht auf fehlerfreie Ermessensentscheidung der Straßenanlieger
Grundgesetzl Schutz der Gemeinden
Art.28 II
den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtl Gemeinschaft iRd Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln
- Art.28 II 2 auch für Gemeindeverbände
-> institutionelle Garantie u KEIN GR!!
Was ist eine institutionelle Garantie?
- werden vom Gesetzgeber ausgestaltet u konkretisiert
- Grenzen durch Verfassungsgarantie
- ist von vornherein auf die Verteilung von Kompetenzen innerhalb des Staates im weiteren Sinne (Bund, Länder, Kommunen) gerichtet (nicht unterstützend hinsichtl der Abwehrrechte im Staat-Bürger-Verhältnis)
Verpflichtungsadressaten der Verf.garantie Art.28 II
“muss das Recht gewährleisten”
a. Länder
b. Bund
- Verpflichtung erstreckt sich auf Gesetze/ Verordnungen/ Maßnahmen der Exekutive/ Gerichtsentscheidungen
c. andere Kommunen
d. gegen sich selbst
- zB Maßnahme die auf Abschaffung der Selbstverwaltung innerhalb einer Kommune gerichtet ist
Schutzrichtung der Verf.garantie Art.28 II der Gemeinden
- zw kreisangehörigen Gemeinden u Kreisen besteht Schutzwirkung zugunsten der Gemeinden
- > Aufgabenverteilungsprinzip zugunsten der unteren kommunalen Ebene
Wichtige Aufgabenfelder der Gemeinden
a. Eigenverwaltung (Organisation, Personal.)
b. Sicherheit u Ordnung
c. städtebauliche Planung
d. Denkmalschutz
e. Umweltschutz
f. Infrastruktur
g. Soziales
…
Rechtssubjektsgarantie Art.28 II
- Was ist geschützt?
Gemeinde als Institution (=Körperschaft des öff Rechts mit Gebietshoheit u Namensrecht)
Rechtssubjektsgarantie Art.28 II
- was sind rfg-bedürftige staatl Maßnahmen?
a. Beseitigung einer od mehrerer Gemeinden
- Rfg bestimmt sich nach Intensität der betr staatl Maßnahme
- häufig im Zusammenhang mit Gebietsreformen
b. Anmaßung/ Nichtbeachtung des Gemeindenamens
Rechtsinstitutionsgarantie Art.28 II
- auf was ist der Schutz der Gemeinden gerichtet?
a. auf den Aufgabenbestand ggü staatl Maßnahmen (Entscheidung für od gg die Übernahme einer best örtl Aufgabe)
aa. Grds der Allzuständigkeit
bb. Schutz gg Aufgabenentzug/ Aufgabenüberbürdung
b. auf die Eigenverantwortlichkeit bei der Erfüllung der örtl Aufgaben (betrifft das Wie)
aa. Grds der Allzuständigkeit
= Befugnis der Gemeinden bislang unbesetzte Aufgaben in ihren Bereich an sich zu ziehen
- Gemeinde kann auf alle örtl Angelegenheiten zugreifen (Recht zur Spontaneität)
bb. Schutz gg Aufgabenentzug/ Aufgabenüberbürdung
a. beeinträchtigt wenn der Staat eine örtl Aufgabe von vornherein nicht den Gemeinden zuweist od sie entzieht
b. besteht wenn Gemeinde best örtl Aufgabe selbst nicht ergreifen möchte u dennoch dazu verpflichtet wird
Was sind die zentralen Bereiche der Eigenverantwortung der Gemeinde (=Bündel der Gemeindehoheiten)?
a. Organisationshoheit
b. Kooperationshoheit
c. Personalhoheit
d. Finanzhoheit
e. Planungshoheit
f. Satzungshoheit
Was sind die zentralen Bereiche der Eigenverantwortung der Gemeinde (=Bündel der Gemeindehoheiten)?
a. Organisationshoheit
= Befugnis den Aufbau u das Verfahren innerhalb der eigenen Verw.organisation u die Wahl der Organisationsrechtsform zur Bewältigung der jeweiligen Aufgaben zu bestimmen
Was sind die zentralen Bereiche der Eigenverantwortung der Gemeinde (=Bündel der Gemeindehoheiten)?
b. Kooperationshoheit
= umfasst Entscheidung über die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Trägern