Konzern Flashcards
(7 cards)
Was ist ein Konzern?
Ein Konzern ist die Zusammenfassung mehrerer mind. zwei rechtlich selbständiger Gesellschaften unter einheitlicher wirtschaftlicher Kontrolle
Was ist die Eigenart eines Konzerns?
Ein Konzern besteht aus einer herrschenden Muttergesellschaft und aus mind. einer abhängige Tochergesellschaft; die Entscheidungsfreiheit der Organe abhängiger Gesellschaften ist faktisch stark eingeschränlt, es werden nicht mehr die Vorteile der eigenen Gesellschaft, sondern vielmehr diejenigen der Gesellschafftsgruppe angestrebt; der Konzern agiert als eine wirtschaftliche Einheit
Welche Rechtsbehelfe stehen den Minderheitsaktionäre gegen die geplante Konzermierung zur Verfügung?
- die nicht einverstandenden Aktionäre können, sofern sie zusammen mind. 10 % des Aktienkapitals odr Stimmen vertreten, die Auflösung aus wichtigem Grund verlangen (OR 736 I Ziff. 4); ein wichtiger dürfte nei einer Kontrollübernahme regelmässig gegeben sein; in den meisten Fällen wird das Gericgt jedoch nicht auf Auflösung, sondern vielmehr als weniger weit gehende Massnahme auf den Auskauf der entsprechenden Aktionäre erkennen
- Vinkulierung der Namenaktien
- statutarische Stimmrechtsbeschränkung
- Aktionärbindungsverträge
- die Konzernierung stellt zudemeine extreme Form der Zweckändrung dar; eine Zweckändrung gilt jedoch als wichtiger Beschluss i.S.v. OR 704 I Ziff. 1; sie verlangt demnach die Zustimmung von mind. 2/3 der verretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte (qualifiziertes Mehr); wird diese Vorschrift missachtet und gegen den Willen derv Aktionäre konzerniert, entsteht bei einem Schaden eine Haftung aus Treuwidrigkwidrigkeit
Welche Rechtsbehelfe stehen dem Minderheitsaktionär zur Verfügung, wenn der Ertrag oder Gewinn zugunsten des herrschenden Unternehmens geschmälert wird?
- Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung: erbringt ein Konzernunternehmen für ein anderes Leistungen, die nicht angemessen entschädigt werden, steht dieser Gesellschaft gegenüber dem Empfänger ein Anspruch auf Rückerstattung zu (OR 678)
- Gleichbehandlungsgebot: GV-Beschlüsse, die eine durch den Gesellschaftszweck nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung oder Benachteiligung deer Aktionäre bewirken sind anfechtbar (OR 706 II Ziff.3)
- die Mitglieder des VR haben die Aktionäre unter gleichen Voraussertungen gleich zu behandeln (OR 717 II)
- Informations- und Kontrollrechte (OR 697 ff.)
Die Durchsetzung der Rechte der Minderheitsaktionäre erfolgt mittels Anfechtungs- und Nichtigkeits- odfer Verantwortlichkeitsklage
Wie haftet die Muttergesellschaft?
Grundsatz
Die Muttergesellschaft hafet als Aktionärinf der Tochter gem. OR 620 für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich
Die Muttergesellschaft als faktisches Organ
* Als faktisches Organ gelten Personen, die mit der Verwaltung oder Geschäftsführung betraut sind, die tatsächlich Irganen vorbehaltenen Entscheide treffen oder die eigentliche Geschäftsführung bedorgen und so die Willensbildung der Gesellschaft massgebend mitbestimmen.
* Organe i.d.S: können auch Mitgleidert des VR oder der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft sein, wenn diese direkt azf die Entscheidungen der Tochtergesellschaft einwirken, etwa durch Weisungen an deren Organe
Haftung mit direktem Durchgriff
Die rechtliche Slebständigkeit der Tochter wird ignoriert und es wird direkt gegen das herrschende Unternehmen vorgegangen. Haftungssubstrat bilden neben dem Vermögen der Tochtergesellschaft auch dasjeniger der Muttergesellschaft
Voraussetzung:
* Bejahung der im Konzern typischen wirtschaftlichen Einheit
* die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit von Tohter- und Muttergesellschaft erscheint rechtsmissbräuchlich und verstösst damit gegen Treu und Glauben
Haftung aus erwecktem Konzernvertrauen
Haftung entsteht, wenn die Muttergesellschaft durch ihr Verhalten bestimmte Erwartungen in ihr Konzernvertauen und ihre Konzernverantwortung erweckt und dieses Vertrauen später in treuwidriger Weise enttäuscht. Im gleichen Sinne hat de Muttergesellschaft aber u.U. auch ein durch die Tochtergesellschaft geschaffenes Konzernvertauen zu verantowrten, wenn sie nicht dagegen unternimmt.
Voraussetzungen:
* Schaden
* Kausalität
* Verschulden
* Schaffn einer Vertrauenshaftung:
* Erweckem von Konzernvertrauen
* Enttäuschung der Erwartungen
Wie ist die Haftung innerhalb der Tochtergesellschaft?
- Verantwortlichkeitshaftung mit Verletzung von OR 717 I –> Treuepflicht
- insb. wenn die Organe der Tochtergesellschaft die Interessen des Konzerns über diejenigen ihrer eigenen Gesellschaft stellen