Lektion 11 Flashcards
(5 cards)
Irrelevanz der Zahlungswirkung
Nach § 250 HGB können nur transitorische Posten in die Rechnungsabgrenzungsposten
(RAP) eingestellt werden. Diese sind:
• Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen oder
• Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Bei transitorischen Posten wird der Betrag abgegrenzt, der ins neue Jahr fällt.
Bei antizipativen Posten wird der Betrag abgegrenzt, der ins alte Jahr fällt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist nach § 250 (1) HGB bei Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag zu bilden, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Es wird Miete in Höhe von insgesamt 12.000 € für ein Bürogebäude im Voraus bezahlt.
Von der Zahlung entfallen 1.000 € ins alte Jahr und 11.000 ins neue Jahr.
Mietaufwendungen 1.000 €, Rechnungsabgrenzungsposten
11.000 € an Bank 12.000 €
Aktiver
Im neuen Jahr wird dann gebucht:
Mietaufwendungen 11.000 € an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
11.000 €
Passive Rechnungsabgrenzung
Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist nach § 250 (2) HGB einschlägig bei Einnahmen
vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
IT-Händler Schubert erhält am 01.10.01 eine Zahlung in Höhe von 28.560 € (inklusive
19 % Umsatzsteuer) von einem Kunden. Diese Zahlung betrifft Wartungsleistungen, die
Herr Schubert im Zeitraum vom 01.10.01 bis 30.09.02 erbringen muss.
Im Jahr 01: Bank 28.560 € an Umsatzerlöse 6.000 € Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 18.000 € Umsatzsteuer 4.560 €
Im Jahr 02:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
18.000 € an Umsatzerlöse 18.000 €