Soziologie S19 Flashcards
(14 cards)
Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäfte gestalten die rechtlichen Beziehungen zwischen den in einer Wirtschaft handelnden Personen sowie dem Staat. Rechtsgeschäfte bestehen aus Willenserklärungen der handelnden Personen.
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine rechtlich wirksame Äußerung, durch die die abgebende Person bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen will.
Einseitige Rechtsgeschäfte
Sie gestalten eine Rechtsfolge durch die Willenserklärung einer einzelnen Person.
nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte
Beispiele: Testament, Auslobung
Bei Abgabe der Willenserklärung ist das Rechtsgeschäft gültig.
empfangsbedürftige Willenserklärung
Beispiele: Kündigung, Anfechtung
Bei Abgabe und Zugang der Willenserklärung ist das Rechtsgeschäft gültig.
Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte
Sie werden nur durch inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen aller Beteiligten rechtswirksam. Die Willenserklärungen werden Antrag und Annahme genannt. Bei Übereinstimmung kommt ein Vertrag zustande.
Beispiele: Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag
Abwesende
Willenserklärungen gegenüber Abwesenden werden mit Zugang in den Herrschaftsbereich des Erklärungs-empfängers wirksam.
Anwesende
Willenserklärungen gegenüber Anwesenden werden mit Verehmung der Erklärung wirksam.
Geschäftsfähige
Willenserklärungen gegenüber Geschäftsunfähigen werden mit Zugang der Erklärung an den gesetzlichen
Vertreter wirksam.
Beschränkt Geschäftsfähige
Willenserklärungen gegenüber beschränkt Geschäftsfähigen werden mit Zugang der Erklärung an den gesetzlichen Vertreter wirksam.
Ausnahmen: Die Erklärung bringt nur rechtliche Vorteile oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters lag vor.
Ausdrückliches Handeln
Als Mittel der Willensäußerung ist Sprache und Schrift geeignet.
Beispiele: Gespräch unter Anwesenden, Telefonat, Telex, Telegramm, Telefax
Konkludentes (schlüssiges) Handel
Aus dem Handeln muss ein Wille abzuleiten sein.
Beispiele: Handschlag, Kopfnicken, Ware liefern, Geldeinwurf in einen Auto-
maten
Nichthandeln/Schweigen
Dies gilt nur dann als Willensäußerung, wenn Schweigen als Erklärungs-zeichen vereinbart wurde oder der abweichende Wille nach Treu und Glauben hätte geäußert werden müssen.
Beispiele: Kunde meldet sich nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei einem Kauf auf Probe, Mehrlieferung an einen langjährigen Kunden
Schrittform (für die Abgabe von Willenserklärung)
Eigenhändige Unterschrift ist unter dem Schriftstück erforderlich.
Beisp.:
Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis, Bürgschafts-erklärung unter Privatleuten, Testament, nachvertrag-liches Wettbewerbsverbot, Kreditvertrag, Tarifvertrag, Pacht- oder Mietvertrag länger als ein Jahr
Öffentliche Beglaubigung
Die Einheit der Unterschrift wird durch eine dazu ermächtigte Person bestätigt
Beisp.:
Anträge auf Eintragung in das Handels-, Genossen-schafts, Vereins- oder Güterrechtsregister, Grundbuch
Notarielle Beurkundung
Das ganze Schriftstück wird vom Notar als Urkunde abgefasst. Es wird die Echtheit der Unterschrift und der Inhalt bestätigt.
Beisp.:
Kaufvertrag über ein Grundstück, Schenkungsver-sprechen, Beschlüsse der Hauptversammlung der Aktiengesellschaften, Gesellschaftsverträge der Kapitalgesellschaften, Ehevertrage