01Rechtsgeschäftslehre Flashcards

(9 cards)

1
Q

Rechtsgeschäftslehre

Wann kommt ein Rechtsgeschäft zustande?

A

-> 2 sich deckende Willenserklärungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Rechtsgeschäftslehre

Was ist ein Rechtsgeschäft + Arten

A

Rechtsgeschäft = durch Willenserklärung herbeigeführter rechtlich bezweckter Erfolg

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rechtsgeschäftslehre

Zustandekommen von Verträgen

Voruassetzungen

A
  • zwei aufeinander bezogene, sich deckende Willenserklärungen -> Angebot und Annahme
  • Einigung/Konsens der Vertragspartner muss vorliegen (§§ 145ff. BGB)
  • essentialia negotii
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rechtsgeschäftslehre

Voraussetzungen für Willenserklärungen

A

äußerer Erklärungstatbestand:

  • aus der Sicht eines objektiven Dritten lässt das Verhalten auf Handlungswillen + Rechtsbindungswillen des Erklärenden schließen
  • Handlungswille: Bewusstsein, willensgesteuert tätig zu sein (NICHT: willensbrechende Gewalt, Reflexe, Schlafende)
  • Rechtsbindungswille: Wille, sich vorbehaltlos rechtlich zu binden (NICHT: politische, wissenschaftliche und persönliche Erklärungen)
  • Willenserklärung: Äußerung, die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist
    NICHT: invitatio ad offerendum
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rechtsgeschäftslehre

Zugang von Willenserklärungen

A

nicht empfangsbedürftig: mit Abgabe einer Willenserklärung/Formulierung

  • > z.B. Testament §§2229ff. BGB, Auslobung §§657 BGB
  • > Widerruf vor Zugang möglich §130 BGB

empfangsbedürftig: mit Abgabe und Zugang einer Willenserklärung §130

Entbehrlichkeit des Zugangs: §151 BGB -> Würdigung des Einzelfalls, z.B. Bestellung bei Versandhaus aus Katalog -> erklärt Annahme nicht, aber schickt Ware

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Rechtsgeschäftslehre

Willenserklärungen - Dissens

A
  • §§154, 155 BGB
  • tatsächliche Nichteiningung über einen Nebenpunkt (accidentialia negotii)
  • Totaldissens: kein Vertragsschluss - essentialia negotii fehlen
  • Offener Einigungsmangel: bewusst noch nicht über alle Vertragsbestandteile geeinigt, auf die es nach der Erklärung mind. 1 Partei ankommt -> im Zweifel nicht geschlossen
    • durch Auslegung nach objektiven Empfängerhorizont (§§133, 157 BGB) ermitteln, ob tatsächlich Einigung vorlag oder nicht
  • Versteckter Einigungsmangel: Parteien gehen irrtümlich von vollständiger Einigung aus
    • Vertragsschluss, wenn Parteien auch ohne Bestimmung über diesen Punkt den Vertrag abgeschlossen hätten (Bedeutung des offenen Punktes, Umstände bei Verhandlungen etc.)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Rechtsgeschäftslehre

Leistungspflichten bei Kaufvertragsparteien

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Rechtsgeschäftslehre

Kaufvertrag

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

A

Eigentum: §903 BGB mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von Einwirkung ausschließen (z.B. Vermieter)

Besitz: tatsächliche Gewalt über die Sache (z.B. Mieter)

  • > Eigentum übertragen: §929 = Verfügungsgeschäft
  • > Sache dem Erwerber übergeben + einig sein, dass Eigentum übergehen soll
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Rechtsgeschäftslehre

Zustandekommen eines Kaufvertrags

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly