06HGB Flashcards

(19 cards)

1
Q

HGB

Kennzeichen und Grundgedanken des Handelsrechts

A
  • Eigenständigkeit des Handelsrechts
  • Sonderprivatrecht für Kaufleute (Zwei-Code-System) HGB / BGB
  • Anknüpfungspunkt „Kaufmannseigenschaft“ als subjektives System des Handelsrechts
  • Anwendungsvorrang: spezielle Normen des HGB verdrängen die allgemeinen Regelungen des BGB (lex specialis)
  • Ziel: Rechtssicherheit des Handelsverkehrs (z.B. Rügepflicht beim Handelskauf §377, Schweigen im Handelsverkehr §362)
  • Berücksichtigung von Handelsbräuchen (§346)
  • besonderer Haftungsmaßstab (§347)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

HGB

Beispiele für Sonderprivatrecht

A
  • mündliche Bürgschaft (statt Schriftform)
  • bei Bürgschaft steht Einrede der Vorausklage nicht zu
  • Schweigen gilt in bestimmten Fällen als Annahme des Vertragsangebots
  • gesetzliche Zinssatz ist höher
  • Kfm schuldet bei Fälligkeit Zinsen (nicht nach Mahnfrist)
  • höhere Sorgfaltspflicht (§347 HGB) -> „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“
  • Rügepflicht bei Mängelgewährleistung (§377 HGB)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

HGB

Kaufmannseigenschaft

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

HGB

Definition: Gewerbe

A
  • offene (am Markt)
  • planmäßige (auf Dauer angelegt)
  • erlaubte
  • auf Gewinnerzielung gerichtete
  • selbstständige Tätigkeit
  • Ausnahme: freie Berufe, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

HGB

Definition: nach Art und Umfang kfm. eingerichtet

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

HGB

Handelsregister

A
  • öffentliches Verzeichnis
  • für Tatsachen, die im Handelsverkehr rechtserheblich sind
    • Registrierung von kaufmännischen Gewerben
    • Prokura
    • Beteiligungen/Gesellschafter
    • Verantwortliche/Organe
  • Führung unter www.handelsregister.de
  • staatliche Kontrolle durch das Registergericht
  • —> Unternehmensregister: öffentliches Register für Jahresabschluss etc.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

HGB

Zweck des Handelsregisters

A
  • Registrieren von kaufmännischen Gewerben
  • Beweis- und Kontrollfunktion unter Kaufleuten/Geschäftspartner
  • Sicherheit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs
  • Publizitätswirkung
    • man kann sich darauf berufen
    • verstärkt durch Bekanntmachung §10 HGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

HGB

Publizitätswirkung des Handelsregisters

Rechtsscheingrundsätze nach §15 HGB

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

HGB

Firma

Grundsätze der Firmenbildung

A

§17: Firma = Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

HGB

Haftung bei Firmenfortführung

Erwerb unter Lebenden

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

HGB

Haftung bei Firmenfortführung

Erwerb von Todes wegen

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

HGB

Schweigen auf einen Antrag

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

HGB

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

A

= Handelsbrauch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

HGB

Unselbstständige Hilfspersonen des Kfm.

A
  • Laden-/Warenlager-Angestellte: gesetzlich geregelte Rechtsscheinvollmacht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

HGB

Selbstständige Hilfspersonen des Kfm.

A
  • können selbst Kfm. sein
  • Handelsvertreter: Abschlussvollmacht
  • Handelsmakler: Vermittlungsvollmacht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

HGB

Rügepflicht bei Handelskauf

17
Q

HGB

Handelsgeschäfte

A
  • Geschäft: jedes rechtserhebliche Verhalten vom Kaufmann, im Betriebe des Handelsgewerbes
  • Vermutungsregel §344 HGB: im Zweifel zum Betriebes des Handelsgewerbes zugehörig
  • Handelsgrundgeschäfte: machen Gegenstand des Unternehmens aus
  • Handelshilfsgeschäfte: ermöglichen Errichtung, Fortführung o. Beendigung des Unternehmen
  • Handelsnebengeschäfte: gelegentlich - gewöhnlich auf andere Geschäfte ausgerichtet

2 Arten des Handelsgeschäfts

  • einseitiges Handelsgeschäft: nur eine Partei Kaufmann ist o. Geschäft für Kaufmann nur privat
  • zweiseitiges Handelsgeschäft: beide Vertragspartner Kaufleute und Geschäft zählt zu ihrem jeweiligen Handelsgewerbe
18
Q

HGB

Handlungsvollmacht

A
  • §54 HGB
  • rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit gesetzlich umschriebenen Umfang
  • empfangsbedürftige, formfreie Willenserklärung
  • nicht ins Handelsregister eintragbar
  • Generalhandlungsvollmacht: Ermächtigung zu allen Handlungen, die der Betrieb eines derartigen
    Handelsgewerbe des gewöhnlich mit sich bringt
  • Arthandlungsvollmacht: Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften
  • Spezialhandlungsvollmacht: Ermächtigung zur Vornahme eines einzelnen Handelsgeschäfts
  • Gesamthandlungsvollmacht -> wie Gesamtprokura (auf mehrere aufgeteilt)
  • Grenzen: selbe Beschränkungen wie die Prokura, ist aber sogar noch enger als diese
  • Erlöschen: mit Beendigung des Grundverhältnisses (§168 BGB) oder durch Wiederruf
19
Q

HGB

Prokura

A
  • §48ff HGB
  • rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit gesetzlich umschriebenen Umfang
  • Erteilung der Prokura muss im Handelsregister gemeldet werden -> deklaratorische Wirkung
  • Zeichnung durch ppa
  • Umfang: alle Geschäfte, die der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt
  • Beschränkung: nur im Innenverhältnis - nach Außen unbeschränkbar
  • Gesamtprokura: Prokura an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt (§48 Abs. 2)
    • Aktivvertretung: Willenserklärung muss auf den Willen aller Gesamtprokuristen zurückzuführen sein
    • Passivvertretung: jeder Gesamtprokurist ist allen zur wirksamen Entgegennahme berechtigt
  • Filialprokura: Prokura auf eine von mehreren Niederlassungen beschränkt (§50 III HGB)
  • Erlöschen: durch Widerruf des Geschäftsinhabers (§52 Abs. 1), Tod des Prokuristen, Beendigung des
    Grundverhältnisses, Verlust der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsinhabers -> im Handelsregister eintragen