5. Einheit Flashcards

(11 cards)

1
Q

Wann liegt Säumnis vor?

A

Im Zivilprozess gibt es keine Pflicht, sich auf einen Streit einzulassen. Also sie sind nicht verpflichtet Klage zu erheben. Sie sind auch nicht verpflichtet als Beklagter daran teilzunehmen. Aber um zumindest die Mitwirkung indirekt zu erzwingen sieht die ZPO Säumnisfolgen vor. Die immer dann eintreten, wenn eine Prozesshandlung überhaupt nicht oder in der dafür bestimmten Frist, vorgenommen wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wann ist eine Tagsatzung versäumt?

A

§133 ZPO normiert ausdrücklich, wann eine Tagsatzung versäumt ist.

  • Partei kommt nicht zur Tagsatzung
  • Partei kommt zur TS aber verhandelt nicht
  • Partei kommt zur TS aber entfernt sich nach dem Aufruf der Sache wieder
  • Partei wird wegen ungebührlichen Verhaltens entfernt
  • Partei erscheint trotz Rechtsanwaltspflicht ohne Rechtsanwalt (= fehlende rechtliche Postulationsfähigkeit)
  • Partei oder Bevollmächtigter ist faktisch nicht Postulationsfähig (zB taub oder versteht die Sprache nicht)

Erscheint man ohne Rechtsanwalt, wird es vom Gericht so behandelt als wäre man gar nicht da und die TS ist versäumt.

Mangelt es jedoch an der faktischen Postulationsfähigkeit, so ist die TS zu erstrecken und der Beklagte bekommt den Auftrag, bei der nächsten VH mit einem geeigneten Vertreter zu erscheinen. Wird dies nicht umgesetzt, so gilt die TS als versäumt.
Ausnahme: §73a ZPO: ist man taub oder stumm, so ist von Amts wegen ein Dolmetscher bereitzustellen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wann liegt Anwaltspflicht vor?

A

Ist geregelt im §27 ZPO.

BG-Verfahren: absolute Anwaltspflicht besteht erst ab einem Streitwert über EUR 5.000. Ist das BG aufgrund seiner Eigenzuständigkeit zuständig, so besteht auch bei einem Streitwert über EUR 5.000 keine absolute Anwaltspflicht.

GH-Verfahren: immer absolute Anwaltspflicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was sind die Folgen der Säumnis?

A

Man unterscheidet allgemeine und besondere Säumnisfolgen.

Allgemeine Säumnisfolgen:
Ist man säumig, so treffen einen Präklusionswirkungen. Präklusionswirkung bedeutet, man ist von der Vornahme der Prozesshandlung ausgeschlossen.

Lässt man einen Zeugen vorladen und erscheint, dann selber nicht zur TS, so verliert man seine Präklusionswirkung und kann den Zeugen nicht befragen, das Gericht, darf den Zeugen jedoch befragen.

Ausnahme: wenn Sie im Rechtsmittelverfahren zur mündlichen Verhandlung nicht kommen, obwohl die anberaumt worden ist, ist auf ihren Schriftsatz trotzdem Rücksicht zu nehmen.

Besondere Säumnisfolgen:
Die wichtigste ist das Versäumungsurteil. Dieses ist nur möglich, sofern sich die Parteien noch nicht vollständig in den Streit eingelassen hat. Ausnahme: im Rechtsmittelverfahren kann aufgrund der Bedeutung des Rechtsmittels
kein Versäumungsurteil ergehen.

Eine weitere besondere Säumnisfolge gibt es im Eheverfahren. Klagt man jemanden auf Ehescheidung und erscheint dann selber nicht zur TS, so gilt die Klage als zurückgenommen.

Erscheinen beide Parteien nicht zur TS so tritt Ruhen des Verfahrens ein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wann tritt Ruhen des Verfahrens ein?

A

Erscheinen beide Parteien nicht zur TS so tritt Ruhen des Verfahrens ein. Das heißt innerhalb von 3 Monaten kann man weder Gerichtsverhandlungen noch Parteihandlungen vornehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Charakterisieren Sie den Einspruch

A

Im Mahnverfahren kann gegen den bedingten Zahlungsbefehl vom Beklagten ein Einspruch erhoben werden.

Im BG-Verfahren stellt der Einspruch keinen Akt der Streiteinlassung dar (die Verteidigungsbereitschaft zeigt es aber an). Außerdem besteht keine Anwaltspflicht. Weiters muss der Einspruch nicht begründet sein. Es muss lediglich hervorgehen, dass sich der Beklagte wehren möchte.

Im GH-Verfahren stellt der Einspruch einen Akt der Streiteinlassung dar und besteht Anwaltspflicht. Hier muss der Einspruch außerdem wie eine Klagebeantwortung begründet sein.

Ein rechtmäßiger Einspruch bewirkt, dass der bedingte Zahlungsbefehl außer Kraft tritt. Anschließend muss der Richter die vb TS anberaumen und wird dadurch in das ordentliche Verfahren gewechselt.

Die Frist für den Einspruch beträgt 4 Wochen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Wie können die Rechtsbehelfen gegen Säumnisfolgen kumuliert werden?

A

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Widerspruch und Berufung können auch kumuliert werden, also es können mehrere Rechtsbehelfe gleichzeitig erhoben werden.

Die Partei hat die Möglichkeit eine Reihung vorzunehmen. Diese Reihung ist für das Gericht bindend.

Wenn die Partei keine Reihung angibt, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Herrschende Ansicht und die Rechtsprechung gehen davon aus, dass über den Rechtsbehelf als Erstes zu entscheiden ist, der den weitestgehenden Rechtsschutz bietet. Das ist in aller Regel die Berufung, weil es das erstinstanzliche Verfahren beseitigt. Anschließend ist über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entscheiden, da sie das Versäumungsurteil beseitigt und das Verfahren zu dem Zeitpunkt, zu dem die Partei noch nicht säumig war zurückspult. Der Widerspruch hat den geringsten Schutz, weil der nur das Versäumungsurteil beseitigt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Arten von Urteilen gibt es?

A

Ein Teilurteil teilt ein Verfahren quantitativ.

Ein Zwischenurteil teilt ein Verfahren qualitativ.
Es gibt 3 Arten von Zwischenurteilen:
- Grundurteil nach §393 (1) ZPO
- Grundlagenurteil nach §393 (2) ZPO
- Zwischenurteil zur Verjährung nach §393a ZPO

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Erklären Sie das Grundurteil

A

Beim Grundurteil ist der Anspruch im Grunde und der Höhe nach strittig. Ist dies der Fall so können Sie das Verfahren in 2 Abschnitte teilen.

Erster Abschnitt: Sie beschäftigen sich nur mit dem Grund des Anspruchs. Es wird geprüft ob der Anspruch dem Grunde nach zu Recht besteht. Besteht er zu Recht, so wird ein Grundurteil erlassen.

Zweiter Abschnitt: beschäftigt sich nur mit der Höhe des Anspruchs.

Der Vorteil des Grundurteils liegt darin, dass durch das Erlassen eines Urteils mitten im Verfahren, den Parteien ermöglicht wird ein Rechtsmittel zu erheben.

Wird ein Rechtsmittel über das Zwischenurteil des 1. Abschnitts erhoben, dann kann die Entscheidung in der zweiten und dritten Instanz überprüft werden.

Wenn die zweite und dritte Instanz sagt, Nein, das passt alles so, der Anspruch, besteht dem Grunde nach zu Recht, beschäftigen sie sich mit der Höhe (2. Abschnitt).

Wenn die zweite oder dritte Instanz sagt, Nein, der Anspruch besteht dem Grunde nach nicht zu Recht, so muss sich der Richter nicht mehr mit der Höhe des Anspruchs befassen.

Über den zweiten Abschnitt, muss also erst entschieden werden, wenn die Parteien kein Rechtsmittel erheben oder ein Rechtsmittel erhoben haben und die zweite und dritte Instanz sagt, es passt alles.

Das Grundurteil gibt es also aus verfahrensökonomischen Gründen.

Das Grundurteil steht im Ermessen des Richters, es wird kein Antrag der Parteien benötigt.

Das Grundurteil führt dazu, dass das Verfahren in erster Instanz zwingend zu unterbrechen ist bis das Grundurteil rechtskräftig wird oder die 2. oder 3. Instanz darüber entschieden hat. Laut OGH hat das Grundurteil nur bindende Wirkung für dieses Verfahren, es hat keine Wirkung außerhalb des Verfahrens.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Erklären Sie das Grundlagenurteil

A

Das Grundlagenurteil ergeht, wenn es eine Partei mit einem Zwischenantrag auf Feststellung beantragt. Das Gericht hat dann über irgendeine Vorfrage zu entscheiden. Dadurch werden Entscheidungen über Vorfragen rechtskräftig und haben auch Wirkung außerhalb des Verfahrens.

Abgesehen von Vorfragen die in einem Grundlagenurteil entschieden werden, haben Vorfragen nämlich keine Rechtskraftwirkung.

Man kann so viele Zwischenfeststellungsanträge zu Vorfragen stellen wie man will.

Der Zwischenfeststellungsantrag hat die gleichen Voraussetzungen wie die Feststellungsklage gemäß §228 ZPO. Es können nur Rechte oder Rechtsverhältnisse festgestellt werden. Einzige Tatsachen die festgestellt werden dürfen, sind die Echtheit einer Urkunde.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Erklären Sie das Zwischenurteil zur Verjährung

A

Besteht wir das Grundurteil aus mehreren Abschnitten.

Erster Abschnitt: es wird nur über die Verjährung des Anspruchs entschieden.

Ist der verjährt so ist die Klage ABZUWEISEN.

Ist er noch nicht verjährt, so erlässt der Richter das Zwischenurteil zur Verjährung und setzt dann das Verfahren fort.

Zweiter Abschnitt: Grund und Höhe des Anspruchs

Auch das Zwischenurteil zur Verjährung gibt es aus verfahrensökonomischen Gründen.

Während das Verfahren anhängig ist, wird die Verjährung gehemmt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Klagseinbringung (=Gerichtsanhängigkeit).

Das Zwischenurteil zur Verjährung ermöglicht den Parteien ein Rechtsmittel zu erheben.

Wird ein Rechtsmittel über das Zwischenurteil des 1. Abschnitts erhoben, dann kann die Entscheidung in der zweiten und dritten Instanz überprüft werden.

Wenn die zweite und dritte Instanz sagt, Nein, das passt alles so, der Anspruch ist noch nicht verjährt so beschäftigen Sie sich mit dem 2. Abschnitt.

Wenn die zweite oder dritte Instanz sagt, Nein, der Anspruch ist schon verjährt, so wird die Klage ABGEWIESEN und muss sich der Richter nicht mehr mit dem 2. Abschnitt befassen.

Es ist möglich ein Zwischenurteil zur Verjährung und ein Grundurteil in einem Verfahren zu erlassen, demnach würde der 2. Abschnitt der sich mit dem Grund und der Höhe des Anspruchs beschäftigt nochmals in 2 Abschnitte unterteilt werden.

Die Erlassung des Urteils liegt im Ermessen des Richters, es wird kein Antrag benötigt.

Es entfaltet nur innerprozessuale Bindungswirkung, also keine Wirkung über den Rechtsstreit hinaus.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly