§ 227 Flashcards

1
Q

Aufbauschema

A
  1. KV § 223
    a) obj. TB
    aa) Beeinträchtigung der körperlichen Integrität/Gesundheit des anderen
    bb) Verletzungshandlung
    cc) Kausalität und obj. Zurechnung
    b) subj. TB
    - Vorsatz
  2. schwere Folge, § 222
    a) Tod des Opfers
    b) Verursachung durch die KV
    c) obj. Fahrlässigkeit
    aa) Überschreitung erlaubten Risikos durch KV
    bb) generelle Voraussehbarkeit des Kausalverlaufs und des Todes
    d) obj. Zurechenbarkeit des Todes nach allg. Kriterien
  3. Tatspez. GEfahrenzusammenhang
  4. RWK
  5. Schuld
    - insb. individuelle Voraussehbarkeit des Todes
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2
Q

Unmittelbarkeitszusammenhang

A
  • im Tod muss sich gerade das typische Risiko der KV realisieren
  • muss nach den für die § 222 geltenden Maßstäben der obj. Voraussehbarkeit und des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs zurechenbar sein
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3
Q

(P) ob für den tatspez. Gefahrenzusammenhang noch weitere Restriktionen zu verlangen sind

A

(1) auch dann § 227, wenn sich der TOd gat nicht aus der Gefährlichkeit der Verletzung, sondern einer vorhersehbaren Anfälligkeit des Opfers entwickelt hat
- > vorhersehbares Pflichtverhalten Dritter, Fluchtverhalten des Opfers, Vorschädigung des Opfers
(2) verlangt, dass Todesfolge aus Umständen herrühren muss, die obj. bereits bei der Vornahme der KVhandlung vorlagen und diese zu einer lebensgefährlichen gemacht haben
(3) Todesfolge muss sich aus Letalität des Verletzungserfolgs entwickelt haben

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4
Q

§ 222 Aufbauschema

A
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Erfolgseintritt
2. Kausalität
3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Voraussehbarkeit des Erfolges
4. Objektive Zurechnung des Erfolges
a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang
zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
c) Eigenverantwortlichkeitsprinzip
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
2. potentielles Unrechtsbewusstsein
IV. Persönl. Strafausschließungsgründe und/oder
Strafaufhebungsgründe
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