Haftung des Familienhauptes (333 ZGB) Flashcards
(2 cards)
1
Q
Voraussetzungen
A
- Eigenschaft als Familienhaupt impliziert Hausgemeinschaft und Hausgewalt
- Schaden
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Ansicht 1: Objektives Verschulden des Hausgenossen / Ansicht 2: Widerrechtlichkeit genügt
- Misslingen des Sorgfaltsbeweises
- Misslingen des Befreiungsbeweises
2
Q
Zu beachten
A
Sowohl bzgl Eigenhaftung des Schädigers (Verschuldsfähigkeit? ) als auch bzgl Haftung von Aufsichtsperson ist Art. 41 im Blick zu behalten (etwa bei fehlender Hausgemeinschaft)