Haftung des Familienhauptes (333 ZGB) Flashcards

(2 cards)

1
Q

Voraussetzungen

A
  1. Eigenschaft als Familienhaupt impliziert Hausgemeinschaft und Hausgewalt
  2. Schaden
  3. Kausalzusammenhang
  4. Widerrechtlichkeit
  5. Ansicht 1: Objektives Verschulden des Hausgenossen / Ansicht 2: Widerrechtlichkeit genügt
  6. Misslingen des Sorgfaltsbeweises
  7. Misslingen des Befreiungsbeweises
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2
Q

Zu beachten

A

Sowohl bzgl Eigenhaftung des Schädigers (Verschuldsfähigkeit? ) als auch bzgl Haftung von Aufsichtsperson ist Art. 41 im Blick zu behalten (etwa bei fehlender Hausgemeinschaft)

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