Schadensberechnung Flashcards
(8 cards)
Zeitpunkt der Schadensberechnung
Grundsätzlich: Zeitpunkt der Urteilsfällung
Aber Problematik künftige Schäden:
Vorbehalt späterer selbstständiger Klage
Rektifikationsvorbehalt (Art. 46 Abs. 2 OR; nur bei Körperverletzung)
Möglichkeit des Verjährungsverzichts
Beweislast und -mass
Grundsatz: Art. 42 Abs. 1 OR (vgl. auch Art. 8 ZGB) -> Geschädigter
Besondere Bedeutung von Art. 42 Abs. 2 OR: richterliche Schätzung bei Unmöglichkeit des strikten Beweises
Sachschäden
Im Unterschied zu Personenschäden keine gesetzliche Auflistung von Schadensposten
Allgemein:
- Einkommenseinbussen infolge Beschädigung/Zerstörung/Verlust (während Reparatur oder Wiederbeschaffung)
- Entgangener Gewinn, Ersatzaufwendungen, sonstige Kosten insb, iZm Schadensminderung, Entsorgung (während Reparatur oder bis zur
Wiederbeschaffung)
Sachbeschädigung: Reparaturkosten, Minderwert der Sache
Verlust oder Zerstörung:
Wertbeständiger Sachen: Anschaffungswert (Affektionswert Art. 42 Abs. 3 und 43 Abs. 1bis OR), Aufwendungen iZm der Wiederbeschaffung
Nicht wertbeständiger Sachen: Gebrauchswert, ausnahmsweise Anschaffungswert bei Unzumutbarkeit oder fehlendem Markt, ggf. Mehrwertabzug (Bereicherungsverbot)
Personenschäden
Art. 45 und 46 sind Schadensberechnungsnormen und nicht Haftungsnormen
Gelten für alle Arten deliktischer Haftung und vertraglicher Haftung (Art. 99 Abs. 3 OR)
Im Gegensatz zu Sachschäden benennt das OR nicht abschliessend konkrete Schadensposten
Schadenersatzbemessung (43 und 44 OR)
- Schadensberechnung als Ausgangspunkt (Art. 42 OR)
- Reduktion durch allfällige Reduktionsgründe
Selbstverschulden des Geschädigten (einschl. Ungültige Einwilligung oder Handeln auf eigene Gefahr)
Leichtes Verschulden des Haftpflichtigen bei Verschuldenshaftung
Mitwirkender Zufall/konstitutionelle Prädisposition (Vorzustand)
Gefälligkeit des Haftpflichtigen
Drohende Notlage des Haftpflichtigen
Ungewöhnlich hohes Einkommen des Geschädigten
Sonstige Reduktionsgründe
Genugtuung: to know
Genugtuung ist ohne Einschränkungen übertragbar und vererblich
Bemessung der Genugtuung
43, 44 OR analog
Zwei-Phasen-Methode:
Schwere der immateriellen Unbill
Schwere des Verschuldens
Vorliegen von Reduktionsgründen (Selbstverschulden oder Vorliegen einer Gefälligkeit)
Weitere beachtliche Umstände, insb. Alter/Lebenserwartung des Verletzten, Verwandschaftsverhältnis zwischen Verletztem und Angehörigen
Art der Genugtuung
47 OR: Geldleistung (Kapital oder als Rente)
49 OR: Geldleistung (als Kapital oder Rente), Naturalleistung