Widerrechtlichkeit Flashcards
(6 cards)
(Herrschende) objektive Widerrechtlichkeit
BGer
Widerrechtlich ist ein Verhalten, wenn es ein absolutes Recht der gschädigten Person verletzt (Erfolgsunrecht) oder gegen eine qualifizierte Schutznorm verstösst (Verhaltensunrecht/reine Vermögensschäden)
Absolute Recht
Persönlichkeitsrechte:
Recht auf Leben, physische und psychische Integrität, Freiheit, Ehre, Privatsphäre, Recht auf Namen
Dingliche Rechte:
Eigentum, beschränkte dingliche Rechte, Besitz
Immaterialgüterrechte:
Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht, Markenrecht etc
Verletzung absoluter Rechte
Durch Handlung oder Unterlassung
Unterlassung zusätzliche Voraussetzung: Pflicht zum Handeln infolge Garantenstellung aus ausdrücklicher Rechtsvorschrift oder ungeschriebenem Recht insb. Gefahrensatz
Gefahrensatz: Prüfung auf Ebene Widerrechtlichkeit und Verschulden
WR-Ebene: Weil Unterlassung nur widerrechtlich ist, wenn eine konkrete Handlungspflicht besteht
Verschulden: Wer die sich aus dem Gefahrensatz ergebende Handlungspflicht verletzt begeht Sorgfaltspflichtverletzung
Sittenwidrigkeit
Sonderfall
Vs nach 41 Abs. 2 OR: Verstoss gegen gute Sitten + Vorsatz
Fallgruppen: Qualifizierte Verleitung zum Vertragsbruch, Unterlassung der Warnung vor einer Gefahr, unaufgeforderte Erteilung eines falschen Rate, Erstattung eines falschen Gutachtens, grundloses Verweigern des Vertragsschlusses über eine lebenswichtige Leistung
Rechtfertigungsgründe
Gesetzliche: Notwehr, Notstand, Selbsthilfe
Einwilligung: Explizite, Hypothetische, Handeln auf eigene Gefahr
Sonstige: Wahrung berechtigter öffentlicher Interessen
Fazit
Widerrechtlichkeit (Verletzung absolutes Recht oder einer Schutznorm)
Sonderfall Sittenwidrigkeit (Vorsatz)
Vorliegen von Rechtfertigungsgründen