Schaden Flashcards
(9 cards)
Drittschaden
Schockschaden
Drittschaden/Reflexschaden/indirekter Schaden (alles Synonyme)
Hier Schockschaden (keine ausnahme von nicht-ersatzfähigen Reflexschaden)
Eine Drittperson erleidet einen psychischen Schock, weil eine ihr nahstehende Person geschädigt wird. Die Schockgeschädigte ist dabei vom schädigenden Ereignis direkt betroffen, weil sie in ihrer eigenen psychischen Integrität verletzt wird. Bspw. Spital- und Heilungskosten
Normativer Schaden
Kommerzialisierungsschaden: Beeinträchtigung oder Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines geldwerter Gutes
Frustrationsschaden: Freiwillig getätigter Aufwand, der sich nachträglich als nutzlos erweist
Beide sogenannte normative Schäden. Nach Rsp. Keine Ersatzfähigkeit (gibt Ausnahmen)
Schadensarten
Personenschaden
Sachschaden
Sonstiger Schaden: Bei Verletzung anderer absoluter Rechte als Personen- oder Sachschaden (zB Ehre, Freiheit, Patente, Immaterialgüterrechte). Infolge Verletzung einer Schutznorm oder bei spez. Anspruchsgrundlagen -> Vs für Ersatz reiner Vermögensschäden
Personenschäden
Heilungskosten:
Kosten infolge Körperverletzung und/oder Tod
Pflege- und Betreuungsschaden und Besuchskosten
Nachteile aus (ggf. teilweiser und/oder vorübergehender) Arbeitsunfähigkeit:
Erwerbs(ausfall)schaden
Renten(ausfall/verkürzungs)schaden
Erschwerungsschaden im beruflichen Fortkommen
Haushaltsschaden
Versorgungsschaden
Weiterer Personenschaden
Kosten infolge Kv und/oder Tod
Tötung 45 OR: Bestattungskosten, Kosten der versuchten Heilung, Versorgungsschaden, Transport des Leichnams etc
Kv 46 OR: Heilungskosten (auch Kosten erfolglos versuchter Heilung, blosser Linderung oder der Verschlimmerungsgefahr), Vermögenseinbusse wegen Erwerbsunfähigkeit
Versorgerschaden
Ist ein Drittschaden/Reflexschaden
Gesetzlich geregelter Ausnahmefall eines ersatzpflichtigen Reflexschadens nach Art. 45 Abs. 3 OR.
- Vorliegen eines Versorgers
- Versorgte ist unterstützungsbedürftig
Haushaltsschaden
Ein Haushaltschaden liegt vor, wenn die haushaltsführende Person aufgrund eines schädigenden Ereignisses den Haushalt nicht mehr führen kann und deswegen eine Haushaltshilfe angestellt und bezahlt werden muss.
Haushaltschaden liegt auch vor, wenn X - ohne eine Haushaltshilfe anzustellen - den Haushalt selber führt, die Haushaltführung aber mehr Anstrengungen erfordert als zuvor
Besuchs- und Pflegeschäden
Anspruchsbegründung: 402 oder 422 OR (Besuch/Pfleger gegenüber Direktgeschädigtem)
Anspruchsgeltendmachung: Direktgeschädigter gegenüber Schädiger (quasi Drittschadensliquidation)
Sachschäden
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungskosten
Wertminderung/Wertverlust
Mietkosten
Einkommensausfall
Verlust von Nutzungsvorteilen
Weiterer Schaden