Kapitel 1 Flashcards

1
Q

In welcher Reihenfolge werden Ansprüche geprüft?

A
  1. Vertragliche Ansprüche
  2. “Quasi-vertragliche” (=vertragsähnliche) Ansprüche
  3. Sachenrechtliche (=dingliche) Ansprüche
  4. Deliktische Ansprüche
  5. Ungerechtfertigte Bereicherung
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2
Q

Gehe auf den Gutachtenstil ein. Nenne die 4 Schritte

A
  1. Bildung des Obersatzes
  2. Benennen und Definieren der Tatbestandsmerkmale
  3. Subsumptionsschrift
  4. Formulierung des Ergebnisses
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3
Q

Erkläre den ersten Schritt im Gutachtenstil.

A

Bildung des Obersatzes

“Wer will was von dem woraus?”

-> Suchen einer möglichen Anspruchsgrundlage, dann Formulierung einer Hypothese

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4
Q

Erkläre den zweiten Schritt des Gutachtenstils.

A

Benennen und Definieren der Tatbestandsmerkmale = Voraussetzungen des Anspruchs

z.B. Voraussetzung für das Bestehen des Kaufpreisanspruchs (Bestehen eines Kaufvertrages = Angebot und Annahme)

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5
Q

Erkläre den dritten Schritt im Gutachtenstil.

A

Subsumtionsschritt

Vergleich des vorliegenden Sachverhalts mit den Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage

z.B.: „Angebot des A liegt in seiner Erklärung, an B verkaufen zu wollen, Annahme des B in seiner Einverständniserklärung. Somit liegen zwei korrespondierende Willenserklärungen vor, A und B haben Kaufvertrag geschlossen.“

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6
Q

Erkläre den vierten Schritt im Gutachtenstil.

A

Formulierung des Ergebnisses

Am Ende des Gutachtens zum jeweiligen Obersatz

z.B.: “Somit hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 1.000€ gem. §433 Abs. 2 BGB (somit, also, demnach, deshalb, daher, folglich, mithin, etc.)

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7
Q

Wann liegt ein Anspruch vor?

A

Ein Anspruch liegt vor, wenn einer das Recht hat, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

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8
Q

Wie lautet der Grundsatz der Privatautonomie?

A

Der Einzelne ist berechtigt, seine privaten Beziehungen selbst und eigenverantwortlich durch Rechtsgeschäft zu gestalten.

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9
Q

Welche Aspekte hat der Grundsatz der Privatautonomie?

A
  • Abschlussfreiheit
  • Inhaltsfreiheit
  • Formfreiheit
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10
Q

Gehe auf die Abschlussfreiheit der Privatautonomie ein

A

Der Einzelne hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag schließen will. (Ausnahmen: Kontrahierungszwang…)

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11
Q

Gehe auf die Inhaltsfreiheit der Privatautonomie ein

A

Dies bedeutet, dass die Parteien den Inhalt des Vertrags grundsätzlich selbst festlegen dürfen. (wenige zwingende Vorschriften -> Schutz für schwächere Vertragspartei, z.B. Verbraucher)

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12
Q

Gehe auf die Formfreiheit der Privatautonomie ein

A

Formfreiheit bedeutet die Freiheit zur Wahl von Verträgen, also etwa der mündlichen Form oder der Schriftform, zu haben.

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13
Q

Was besag das Trennungsprinzip im Schuld- und Sachenrecht?

A

Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft bilden keine Einheit - vielmehr handelt es sich um jeweils selbstständige Verträge

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14
Q

Was besagt das Abstraktionsprinzip im Schuld- und Sachenrecht?

A

Das Verfügungsgeschäft in seiner Wirksamkeit ist unabhängig von den zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäften und umgekehrt. Es kann also z.B. der Verpflichtungsvertrag unwirksam sein, die Verfügung aber dennoch wirksam.

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15
Q

Definiere das Verpflichtungsgeschäft

A

Ist ein schuldrechtliches Geschäft, also der Vertrag mit dem die Leistungspflichten begründet werden.

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16
Q

Definiere das Verfügungsgeschäft

A

Ein Verfügungsgeschäft ist ein sachenrechtliches (= dingliches) Geschäft, mit dem auf ein bestehendes Recht eingewirkt wird, d.h. ein Recht wird aufgehoben, übertragen, belastet oder inhaltlich geändert (Bsp.: Eigentumsübertragung der Kaufsache).

17
Q

Wie lautet die Reihenfolge bei der Prüfung innerhalb einer konkreten Anspruchsgrundlage?

A
  1. Tatbestandbegründete Merkmale
  2. Rechtshindernde Einwendungen
  3. Rechtvernichtende Einwendungen
  4. Rechtshemmende Einwendungen (= Einreden)
18
Q

Was sind Rechtshindernde Einwendungen?

A

Sie verhindern das Entstehen des Anspruchs, obwohl die tatbestandsbegründenden Merkmale vorliegen.

(Sittenwidrigkeit, Formnichtigkeit)

19
Q

Was sind Rechtsvernichtende Einwendungen?

A

Sie “zerstören” einen gegebenen/entstandenen Anspruch.

(Erfüllung, Anfechtung)

20
Q

Was sind Rechtshemmende Einwendungen (=Einreden)

A

Sie verhindern die Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs.

(Verjährung)

21
Q

Was sind Tatbestandsbegründende Merkmale

A

Begründen Tatbestand -> Anspruch

Abschluss eines Kaufvertrages