Schändung (Art. 191) Flashcards
(8 cards)
Welches Rechtsgut wird geschützt?
Sexuelle Selbstbestimmung; sowohl ♀ als auch ♂ als auch Minderjährige.
Welche Personen sollen geschützt werden?
Es sollen Personen geschützt werden, die geistig und körperlich nicht in der
Lage sind, sexuell selbstbestimmt zu handeln und sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren.
Wer ist das Tatobjekt?
Urteilsunfähige oder zum Widerstand unfähige Person.
Welche Anforderungen bestehen an die Urteilunfähigkeit?
3P
- Die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung über Eingehen von
Sexualkontakten ist aufgehoben; bspw. Kleinkinder, weitgreifende geistige
Behinderungen, schwere Rauschzustände. - Die Bedeutung und Tragweite des sexuellen Verhaltens kann nicht erfasst werden.
- Relativität der Urteilsfähigkeit; auch Menschen mit geistiger Behinderung
können in bestimmten Situationen urteilsfähig sein.
Was bedeutet Wiederstandsunfähig?
2P
- Opfer ist physisch nicht in der Lage, sich gegen den sexuellen Übergriff zu
wehren. - Dauerhafte Widerstandsunfähigkeit (bspw. Invalidität) oder bloss vorübergehende Widerstandsunfähigkeit (bspw. Fesselung, Drogeneinfluss, Untersuchung auf einem gynäkologischem Stuhl).
Was ist die Tathandlung?
Missbrauch:
- Zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen Handlung oder zu einer anderen
sexuellen Handlung.
- «Missbrauchen»: Der sexuelle Umgang mit jemandem, der nicht urteilsfähig ist, ist nicht generell strafbar. Verboten ist nur das Ausnützen («in Kenntnis ihres Zustandes») der Urteilsunfähigkeit.
Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?
2P
> Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale.
> Eventualvorsatz genügt auch bzgl. Widerstands- oder Urteilsunfähigkeit («in
Kenntnis ihres Zustandes»).
Welche Konkurrenzen bestehen?
1 + 4P
> Zwischen Art. 187 (sexuelle Handlung mit Kindern) und Art. 191 besteht nach BGE 120 IV 194 ff. echte Konkurrenz.
Sinnwidrige Verdoppelung der Strafbarkeit?
- Art. 187 schützt die sexuelle Integrität von Kindern unabhängig von derFrage, ob sie urteilsunfähig sind oder nicht.
- Wenn bei einem Kind vollständige Urteilsunfähigkeit gegeben ist, dann ist
eine zusätzliche Bestrafung wegen Schändung gerechtfertigt.
> Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gehen vor, wenn der Täter die
Widerstandsunfähigkeit selbst hervorgerufen hat, um sich am Opfer sexuell zu
vergehen.