Sexuelle Nötigung Flashcards

(10 cards)

1
Q

Welches Rechtsgut wird geschützt?

A

Sexuelle Selbstbestimmung; grundsätzlich unabhängig von Alter und Geschlecht.

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2
Q

Wer kann Tatobjekt sein?

A

Hier irgendeine Person (♂ und ♀) im Unterschied zur Vergewaltigung
(nur ♀); auch Kinder.

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3
Q

Was sind die möglichen Tathandlungsvarianten?

1 + 4P

A

> Tathandlung – Nötigung:

  • Bedrohung: Wie bei Art. 180/181; Drohung muss ernst gemeint erscheinen;
    mind. Androhung ernstlicher Nachteile; nicht: Kündigung, Abbruch einer Beziehung.
  • Gewaltanwendung: Physische Einwirkung auf Opfer zur Überwindung eines
    Widerstandes; Opfer muss sich wehren (umstritten); nicht: List (fremder Mann schleicht sich ins Bett der Frau im Halbschlaf – gibt sich als ihr Mann aus, dabei ist er sein Zwillingsbruder); Sexuelle Selbstbestimmung?
  • Psychisches Unterdrucksetzen: Herbeiführung einer Zwangssituation, in der
    keine zumutbaren Selbstschutzmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen;
    besondere Intensität wird vorausgesetzt; massgebend: Kann Opfer
    verständlicherweise keinen Widerstand leisten?; bspw. Drohung mit der
    Einweisung in ein Heim, Gewaltanwendung gegenüber Drittperson (Kind wird geschlagen, um Mutter gefügig zu machen); nicht: Wenn Druck durch Belohnung erzielt wird.
  • Zum Widerstand unfähig machen: Allenfalls bei Verwendung von Drogen, Alkohol oder Medikamenten; dürfte aber bereits unter «Gewalt» fallen.
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4
Q

Was ist der Taterfolgt?

2P

A
  • Veranlassen der Duldung einer beischlafähnlichen Handlung oder einer anderen sexuellen Handlung.
  • Entgegen dem Wortlaut wird auch das Erzwingen der aktiven Vornahme
    einer beischlafähnlichen Handlung oder einer anderen sexuellen Handlungen erfasst (gesetzgeberisches Versehen).
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5
Q

Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?

4P

A

> Vorsatz (Eventualvorsatz genügt) bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale.

  • Wissen, dass das Opfer nicht will (bspw. Täter legt sich mit dem ganzen Gewicht auf das Opfer, dieses weint).
  • Täter muss mit Nötigungshandlung den entgegenstehenden Willen des Opfers brechen wollen.
  • Wenn Zweifel daran bestehen, ob der Beschuldigte wusste, dass das Opfer
    nicht will, dann wird der Beschuldigte freigesprochen.
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6
Q

Welche drei Qualifikationsmerkmale existieren?

A
  1. Grausam
  2. Gefährliche Waffe
  3. Andere gefährliche Gegenstände
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7
Q

Was bedeutet Grausam?

A

Dem Opfer werden über die sexuelle Handlung hinaus psychische und physische Qualen zugefügt (bspw. sadistische Folter).

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8
Q

Was ist eine gefährliche Waffe?

A

Gegenstand, das zur Verursachung des Todes oder einer schweren Körperverletzung bestimmt ist; auch ungeladen Pistole, sofern das Opfer annehmen kann, sie sei geladen.

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9
Q

Was ist ein anderer gefährlicher Gegenstand?

A

Gegenstände, die bei entsprechender
Verwendung die Gefahr einer Tötung oder einer schwerer Körperverletzung mit
sich bringen (bspw. Steine, Glasflaschen).

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10
Q

Welche Konkurrenz besteht?

A

> Art. 190 (Vergewaltigung) geht Art. 189 als lex specialis vor.

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