Vergewaltigung (Art. 190) Flashcards
(7 cards)
1
Q
Welches Rechtsgut wird geschützt?
A
Sexuelle Selbstbestimmung; nur bei weiblichem Opfer (Alter irrelevant).
2
Q
Welche Schutzrichtung besteht?
A
Nötigung zu Beischlaf (♂ gegen ♀); nicht bei Analverkehr oder Oralverkehr.
3
Q
Wer ist das mögliche Tatobjekt?
A
Frauen grundsätzlich unabhängig vom Alter.
4
Q
Was ist die Tathandlung?
1 + 4P
A
Nötigung (vgl. Art. 189):
- Bedrohung: Wie bei Art. 189.
- Gewaltanwendung: Es genügt nach BGer, wenn der Täter mehr Mass an Kraft anwendet, als er sonst gewöhnlich bei Geschlechtsverkehr anwendet.
- Psychisches Unterdrucksetzen: Wie bei Art. 189.
- Zum Widerstand unfähig machen: Wie bei Art. 189.
5
Q
Was ist der Taterfolg?
2P
A
Duldung des Beischlafs.
- Vollendet ist die Tat, wenn der Täter sein Glied (ein wenig) in die Vagina der Frau einführt; es ist kein Samenerguss nötig.
6
Q
Welche Anforderungen bestehen an die Kausalität?
A
Beischlaf aufgrund der Nötigung des Täters.
7
Q
Welche Voraussetzungen bestehen an den Vorsatz?
1 + 3P)
A
> Vorsatz (Eventualvorsatz genügt) bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale.
- Täter muss mit Nötigungshandlung den entgegenstehenden Willen des Opfers brechen wollen.
- Wenn Zweifel daran bestehen, ob der Beschuldigte wusste, dass das Opfer
nicht will, dann wird der Beschuldigte freigesprochen.