Vergewaltigung (Art. 190) Flashcards

(7 cards)

1
Q

Welches Rechtsgut wird geschützt?

A

Sexuelle Selbstbestimmung; nur bei weiblichem Opfer (Alter irrelevant).

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2
Q

Welche Schutzrichtung besteht?

A

Nötigung zu Beischlaf (♂ gegen ♀); nicht bei Analverkehr oder Oralverkehr.

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3
Q

Wer ist das mögliche Tatobjekt?

A

Frauen grundsätzlich unabhängig vom Alter.

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4
Q

Was ist die Tathandlung?

1 + 4P

A

Nötigung (vgl. Art. 189):
- Bedrohung: Wie bei Art. 189.

  • Gewaltanwendung: Es genügt nach BGer, wenn der Täter mehr Mass an Kraft anwendet, als er sonst gewöhnlich bei Geschlechtsverkehr anwendet.
  • Psychisches Unterdrucksetzen: Wie bei Art. 189.
  • Zum Widerstand unfähig machen: Wie bei Art. 189.
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5
Q

Was ist der Taterfolg?

2P

A

Duldung des Beischlafs.

  • Vollendet ist die Tat, wenn der Täter sein Glied (ein wenig) in die Vagina der Frau einführt; es ist kein Samenerguss nötig.
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6
Q

Welche Anforderungen bestehen an die Kausalität?

A

Beischlaf aufgrund der Nötigung des Täters.

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7
Q

Welche Voraussetzungen bestehen an den Vorsatz?

1 + 3P)

A

> Vorsatz (Eventualvorsatz genügt) bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale.

  • Täter muss mit Nötigungshandlung den entgegenstehenden Willen des Opfers brechen wollen.
  • Wenn Zweifel daran bestehen, ob der Beschuldigte wusste, dass das Opfer
    nicht will, dann wird der Beschuldigte freigesprochen.
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