Vorlesung 8 Flashcards
(23 cards)
Ausgangsbasis
Was ist Ethik?
Welche ethischen Aspekte fallen Ihnen spontan im Kontext der
Entwicklung und Implementierung von Gesundheitstechnologien
ein?
Wie grenzen sich diese von rechtlichen Fragestellungen ab?
Welche Bedeutung könnte das für die berufliche Praxis haben?
Fragestellung: Welche ethischen und sozialen Fragen werfen neue (technikgestützte)
Versorgungsmodelle auf? Welche Innovationen sind vertretbar, welche eher
abzulehnen?
Ethische Aspekte: Beispiele
Privatsphäre
Über rechtliche Regelungen hinausgehende ethische Fragen
Typische Konfliktlinie: Sicherheit vs. Privatsphäre
Grenzen zwischen zu Hause und öffentlichem Raum (Bsp. 24
Pflege)
Regelungen von Zugriffsrechten auf Daten
Interessen von Angehörigen vs. Pflegebedürftigen
Die Behandlung ethischer Fragestellungen in Bezug auf
unterstützende Technik
Muss auch mögliche unintendierte Folgen
berücksichtigen
Bedeutet Abwägungs- und Aushandlungsprozesse
Sollte in konkreten Anwendungskontexten (Fall)
betrachtet werde
MEESTAR-Modell
Kipppunkte
Welche ethischen Aspekte sind in diesem Beispiel aus Ihrer
Sicht von Bedeutung (konkrete Ausprägung)? Nutzen Sie
das MEESTAR-Modell als Hilfe zur Idenfitikation von
Problemfeldern und stellen Sie die wichtigsten Aspekte als
Mindmap dar.
Welche Kontextbedingungen beeinflussen Ihrer Ansicht
nach die ethische Angemessenheit der Techniknutzung?
Beschreiben Sie für ausgewählte Aspekte jeweils eine
Fallausprägung, unter der ein Einsatz aus Ihrer Sicht
angemessen wäre oder bzw. nicht angemessen wäre.
: Rechtliche Aspekte
Welche rechtlichen Aspekte sind aus Ihrer Sicht
für assistive Gesundheitstechnologien von
Bedeutung?
Versuchen Sie dies jeweils an einem Beispiel
zu erläutern.
Gesundheitstechnologien: Rechtliche Aspekte –
Überblick und Beispiele
Datenschutz: z.B. welche Daten sind besonders schutzwürdig,
welche Regelungen gelten zum Schutz sensibler
Gesundheitsdaten?
Medizinproduktverordnung: Wann sind Gesundheitstechnologien
Medizinprodukte und welche Folgen hat das?
Haftungsrecht: Wer haftet bei einem Unfall mit einem
Pflegeroboter?
Leistungsrecht: Für welche Gesundheitstechnologien übernehmen
die Sozialversicherungen (ggf. zum Teil) die Kosten?
Abgrenzung: Medizinprodukte
Medizinprodukte sind Gegenstände, die zu therapeutischen oder
diagnostischen Zwecken eingesetzt werden und keine Arzneimittel sind
Instrumente, Apparate, Stoffe, …
Z.B. Pflaster, Blutdruckmessgerät, Kernspintomograph
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Medizinprodukten unterliegen
besonderen rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen
(Medizinproduktgesetz)
Assistive Gesundheitstechnologien können Medizinprodukte sein, müssen
aber nicht
Entscheidend ist die Zweckbestimmung!
Wann sind gesundheitsbezogene technische Systeme
Medizinprodukte?
Systeme zur Unterstützung im Haushalt, sozialen Interaktion,
Kommunikation
i.d.R. grundsätzlich nicht
Systeme für medizinische Anwendungen (telemedizinische
Systeme, Diagnostische Systeme, …)
i.d.R. grundsätzlich immer
Überschneidungsbereiche
Z.B. Systeme zur Aktivitätserkennung / - Überwachung
Zweckbestimmung entscheidend
Rechtliche Rahmenbedingungen nach MDR (Medical Device
Regulation):
Definition der Zweckbestimmung
Erfüllung „Grundlegender Anforderungen“ (insb.
Qualitätsmanagement u. Risikomanagement)
Verwendung harmonisierter Normen (z.B. DIN EN 62304) als
Nachweis der Erfüllung „Grundlegender Anforderungen“)
Risikoklassifizierung (Klassen I-IV)
Klinische Erprobung/Bewertung
Konformitätsbewertungsverfahren / CE-Kennzeichnung
Datenschutz: Grundlagen
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Aus allg. Persönlichkeitsrecht abgeleitet und in der Verfassung
verankert!
In der EU in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einheitlich
geregelt
Zusätzlich zu allgemeinen Datenschutzanforderungen bei besonders
schutzwürdigen Daten (z.B. Gesundheits-daten)
Berufliche Schutzpflichten (z.B. ärztliche Schweigepflicht,
Sozialgeheimnis, …)
Datenschutz: Grundlegende Prinzipien
Rechtmäßigkeit und Einwilligung
Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datensparsamkeit
Transparenz und Rechte des Betroffenen
Datensicherheit
Kontrolle
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Datenschutzbestimmungen gelten für personenbezogene Daten
Sie gelten nicht für anonymisierte Daten
Anonymisierung: Zuordnung zu Personen nicht (mehr) möglich
Pseudnonymisierung: Zuordnung durch Schlüssel ersetzt und
erheblich erschwert
Datenschutz in der Praxis
Rechtsgrundlage
(i.d.R. informierte
Einwilligung)
Datensparsamkeit
Maßnahmen zur IT-
Sicherheit
14.06.2024
Hochschule Furtwangen
Prof. Dr. Christophe Kunze
29
Beschreibung der vorgesehen
Datenverarbeitung(en)
Welche Daten werden verarbeitet?
Von wem?
Wofür (Zweck)?
Wie (Datensicherheit, Einbindung von
Dritten (z.B. Cloud-Dienstleister),
Löschung)
———Beispiel: Dürfen Kundendaten für das Training———
Problematik der Einwilligung
Einwilligung
Muss freiwillig sein
Alternativen? Folgen?
Verbot der Kopplung an Leistungen
Bedingt Einsichtsfähigkeit
Verstehen? Folgen absehen können?
Pflicht zur umfassenden Information
Widerrufbarkeit
Grenzen in der praktischen Umsetzung, heute noch
nicht gelöst (z.B. Transparenz vs. Einfachheit)
Lernziele
Eigenschaften von Dienstleistungen kennenlernen und verstehen
Grundlagen von Geschäftsmodellen verstehen
Typische Geschäftsmodelle im Umfeld der häuslichen Versorgung
kennenlernen
Was kennzeichnet Dienstleistungen im Gegensatz zu Produkten?
Beispiele für Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Gesundheitstechnologien in der häuslichen Versorgung
Betreuung, Beratung und Koordination von
Unterstützungsangeboten
Installation, Wartung und Schulung
Unterstützung im Alltag (Mobilitätsdienste, häusliche Unterstützung)
Sicherheits- und Notruf-Dienstleistungen
Technik-gestützte ambulante Pflege
Was kennzeichnet Dienstleistungen im
Gegensatz zu Produkten?
Dienstleistungen kann man nicht auf Vorrat
produzieren und/oder lagern – Erzeugung und
Verbrauch fallen in der Regel zusammen
Der Kunde kann die Qualität der Dienstleistungen
i.d.R. nicht vor der Kaufentscheidung prüfen
Die Kopplung von Produkten und Dienstleistung
ist möglich
as sind Geschäftsmodelle
Geschäftsmodelle basieren auf 3 Säulen:
Nutzenversprechen: WAS bringt das Geschäft dem Kunden?
Architektur der Wertschöpfung: WIE kommt das Geschäft
zustande? (Zulieferer, Leistungserbringung, Marktzugang, …)
Ertragsmodell: Wodurch wird Geld verdient (Ertrag)?
– Typologie häusliche Versorgung
Orchestrator
Koordination /
Vermittlung
Integrierter
Versorger
Koord. / Riskoübernahme
Community
Portal / Social Network
Leistungs-
Erbringer
Kundenbindung
Effizienzsteigerung
Komponenten-
Anbieter
Wettbewerbsvorteil
Infrastruktur-
Anbieter
Kundenbindung,