WIRTSCHAFTSGRUNDLAGEN - Geschäftsfähigkeit Flashcards

Geschäftsfähigkeit (5 cards)

1
Q

Definiere Geschäftsfähigkeit. (1)

A
  • Fähigkeit von Rechtssubjekten, rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben
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Q

Was zeichnet Geschäftsunfähige aus? (5)

A
  • Kinder bis 6 Jahre
  • dauerhaft Geisteskranke

Folge

  • Rechtsgeschäft ist nichtig, d. h. es ist von Anfang an ungültig, so als ob nie eine Willenserklärung abgegeben wurde
  • Achtung: ein Kind kann auch Bote einer Willenserklärung sein
  • Ausnahmen: keine
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Q

Was zeichnet Beschränkt Geschäftsfähige aus? (9)

A
  • Kinder und Jugendliche zwischen 7-17 Jahre
  • Personen, die unter Betreuung stehen

Folge

  • Rechtsgeschäft braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters als
  • Einwilligung = Zustimmung vor Abschluss des Rechtsgeschäfts
  • Einwilligung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
  • Einwilligung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft schwebend unwirksam bis:
  • Genehmigung = Zustimmung nach Abschluss des Rechtsgeschäfts innerhalb von 2 Wochen
  • Genehmigung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
  • Genehmigung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft nichtig
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Q

Was zeichnet Unbeschränkt Geschäftsfähige aus? (3)

A
  • ab 18 Jahre
  • Rechtsgeschäft ist uneingeschränkt wirksam

Folge

  • Ausnahmen: Rechtsgeschäft wurde im Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit, z. B. Alkohol, Drogen, abgeschlossen.
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5
Q

Was für Ausnahmen gibt es für Beschränkt Geschäftsfähige bei Rechtsgeschäften? (Wann sind Rechtsgeschäfte trotzdem gültig?) (4)

A

Rechtsgeschäft ist gültig auch ohne Zustimmung in folgenden Fällen:

  • Rechtlicher Vorteil: brauchen die Zustimmung der Eltern nicht, wenn sie durch das Rechtsgeschäft nur einen Vorteil erlangen
  • Taschengeldparagraph: Über das ihnen zur freien Verfügung überlassene Geld dürfen beschränkt Geschäftsfähige frei verfügen, jedoch nicht über angespartes Taschengeld
  • Geschäftsbetrieb: Jugendliche, die mit Erlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter einen Erwerbsbetrieb betreiben, sind im Rahmen dieses Betriebs voll geschäftsfähig
  • Arbeitsverhältnis: Jugendliche, die mit Zustimmung ihrer Eltern ein Arbeitsverhältnis eingehen dürfen alle Rechtsgeschäfte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses selbstständig tätigen (Gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse)
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