WIRTSCHAFTSGRUNDLAGEN - Rechtsgeschäfte Flashcards
Arten von Rechtsgeschäften (einseitig, zweiseitig, mehrseitig, empfangsbedürftig, nicht empfangsbedürftig); Zustandekommen von Rechtsgeschäften: Willenserklärungen, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit (15 cards)
Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande? (1)
- durch übereinstimmende Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen
Was versteht man unter einer Willenserklärung und wie können sie entstehen? (eher 4)
Eine rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.
Willenserklärungen können
- schriftlich,
- mündlich oder
- durch schlüssiges Handeln (z.B. Auflegen der Ware auf das Kassenband, durch Handzeichen bei Versteigerungen) entstehen
Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Nenne je ein Beispiel. (4)
- einseitige Rechtsgeschäfte (Willenserklärung einer Person)
Beispiele: Mahnung, Testament - zweiseitige/mehrseitige Rechtsgeschäfte (übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen)
Beispiele: Kaufverträge, Arbeitsverträge
In was unterscheiden sich einseitige Rechtsgeschäfte? Nenne je ein Beispiel. (4)
- empfangsbedürftige
Beispiele: Mahnung, Anfechtung eines Vertrags, Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags - nicht empfangsbedürftige
Beispiele: Testament, Aufgabe eines Eigentumsanspruchs
Wie kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte (= Verträge) zustande? (2)
Vertragsabschluss kommt durch
- Antrag / Angebot
und
- Annahme
zustande.
Welche Arten von Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften (=Verträgen)? (4)
- formfrei/formlos
- Schriftform
- Öffentliche oder notarielle Beglaubigung
- Notarielle Beurkundung
Definiere die (Vertrags-)Form formfrei/formlos und gebe ein Beispiel. (2)
- Kann in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden
- Beispiele: Kauf, Leihe, Schenkung
Definiere die (Vertrags-)Form Schriftform und gebe ein Beispiel. (2)
- Schriftlich verfasste Willenserklärungen
- muss eigenhändig unterschrieben werden
- Beispiele: Mietverträge über 1 Jahr, Bürgschaften unter Privatpersonen, Ratenkäufe, Ausbildungs-, Arbeitsverträge und deren Kündigung, handschriftliche Testamente, Vollmachten
Definiere die (Vertrags-)Form Öffentliche oder notarielle Beglaubigung und gebe ein Beispiel. (2)
- Die Echtheit der Unterschrift (auf dem schriftlichen Vertrag) wird vom Notar oder einer Behörde bestätigt.
- Beispiele: Anträge auf Eintragung ins Grundbuch oder in Register, z. B. Handelsregister; maschinenschriftliche Testamente
Definiere die (Vertrags-)Form Notarielle Beurkundung und gebe ein Beispiel. (2)
- Der Vertragsinhalt wird von einem Notar auf Rechtsgültigkeit geprüft UND die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
- Beispiele: Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe, Eheverträge, Gesellschaftsverträge
Definiere die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. (4)
- Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst voll rechtsgültig
- Sie können nachträglich durch die Anfechtung für ungültig, also von Anfang an nichtig erklärt werden
-
- Anfechtung wegen Irrtums: unverzüglich nach der Feststellung des Irrtums
- Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Zwangslage
Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar? (3)
Zustandekommen durch:
- widerrechtliche Drohung
- arglistige Täuschung
- Irrtum
- Erklärrungsirrtum (versprechen, verschreiben)
- Inhaltsirrtum (wichtiger Sachverhalt ist unbekannt/unklar)
- Übermittlungsirrtum (falsche Übermittlung einer Willenserklärung aus technischen Gründen)
Wann sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar? (2)
- Aus Unachtsamkeit und Nachlässigkeit ergeben sich negative Folgen für einen Vertragspartner
- Beweggrund für den Vertragsabschluss ist weggefallen
- Beispiel: Ein Kunde kauft Aktien in der Hoffnung auf einen Kursanstieg. Die Kurse fallen jedoch.
Definiere die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. (1)
= von Anfang an unwirksam, der Vertrag ist überhaupt nicht zustande gekommen
Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? (7)
Nichtig sind Geschäfte,
- mit Geschäftsunfähigen
- mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern
- die als Scherz gedacht sind
- die zum Schein abgeschlossen werden
- die gegen die guten Sitten verstoßen (also die Zwangslage, Unerfahrenheit und das mangelnde Urteilsvermögen eines anderen ausgenutzt wird)
- die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
- bei denen gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen wird