WIRTSCHAFTSGRUNDLAGEN - Rechtsgeschäfte Flashcards

Arten von Rechtsgeschäften (einseitig, zweiseitig, mehrseitig, empfangsbedürftig, nicht empfangsbedürftig); Zustandekommen von Rechtsgeschäften: Willenserklärungen, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit (15 cards)

1
Q

Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande? (1)

A
  • durch übereinstimmende Willenserklärungen einer oder mehrerer Personen
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2
Q

Was versteht man unter einer Willenserklärung und wie können sie entstehen? (eher 4)

A

Eine rechtlich wirksame Äußerung einer geschäftsfähigen Person, durch welche bewusst eine Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.

Willenserklärungen können

  • schriftlich,
  • mündlich oder
  • durch schlüssiges Handeln (z.B. Auflegen der Ware auf das Kassenband, durch Handzeichen bei Versteigerungen) entstehen
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3
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften unterscheidet man? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • einseitige Rechtsgeschäfte (Willenserklärung einer Person)
    Beispiele: Mahnung, Testament
  • zweiseitige/mehrseitige Rechtsgeschäfte (übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen)
    Beispiele: Kaufverträge, Arbeitsverträge
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4
Q

In was unterscheiden sich einseitige Rechtsgeschäfte? Nenne je ein Beispiel. (4)

A
  • empfangsbedürftige
    Beispiele: Mahnung, Anfechtung eines Vertrags, Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags
  • nicht empfangsbedürftige
    Beispiele: Testament, Aufgabe eines Eigentumsanspruchs
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5
Q

Wie kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte (= Verträge) zustande? (2)

A

Vertragsabschluss kommt durch

  1. Antrag / Angebot

und

  1. Annahme

zustande.

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6
Q

Welche Arten von Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften (=Verträgen)? (4)

A
  • formfrei/formlos
  • Schriftform
  • Öffentliche oder notarielle Beglaubigung
  • Notarielle Beurkundung
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7
Q

Definiere die (Vertrags-)Form formfrei/formlos und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Kann in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden
  • Beispiele: Kauf, Leihe, Schenkung
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8
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Schriftform und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Schriftlich verfasste Willenserklärungen
  • muss eigenhändig unterschrieben werden
  • Beispiele: Mietverträge über 1 Jahr, Bürgschaften unter Privatpersonen, Ratenkäufe, Ausbildungs-, Arbeitsverträge und deren Kündigung, handschriftliche Testamente, Vollmachten
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9
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Öffentliche oder notarielle Beglaubigung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Die Echtheit der Unterschrift (auf dem schriftlichen Vertrag) wird vom Notar oder einer Behörde bestätigt.
  • Beispiele: Anträge auf Eintragung ins Grundbuch oder in Register, z. B. Handelsregister; maschinenschriftliche Testamente
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10
Q

Definiere die (Vertrags-)Form Notarielle Beurkundung und gebe ein Beispiel. (2)

A
  • Der Vertragsinhalt wird von einem Notar auf Rechtsgültigkeit geprüft UND die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
  • Beispiele: Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe, Eheverträge, Gesellschaftsverträge
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11
Q

Definiere die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften. (4)

A
  • Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst voll rechtsgültig
  • Sie können nachträglich durch die Anfechtung für ungültig, also von Anfang an nichtig erklärt werden

-

  • Anfechtung wegen Irrtums: unverzüglich nach der Feststellung des Irrtums
  • Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Zwangslage
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12
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar? (3)

A

Zustandekommen durch:

  • widerrechtliche Drohung
  • arglistige Täuschung
  • Irrtum
    - Erklärrungsirrtum (versprechen, verschreiben)
    - Inhaltsirrtum (wichtiger Sachverhalt ist unbekannt/unklar)
    - Übermittlungsirrtum (falsche Übermittlung einer Willenserklärung aus technischen Gründen)
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13
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nicht anfechtbar? (2)

A
  • Aus Unachtsamkeit und Nachlässigkeit ergeben sich negative Folgen für einen Vertragspartner
  • Beweggrund für den Vertragsabschluss ist weggefallen
  • Beispiel: Ein Kunde kauft Aktien in der Hoffnung auf einen Kursanstieg. Die Kurse fallen jedoch.
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14
Q

Definiere die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. (1)

A

= von Anfang an unwirksam, der Vertrag ist überhaupt nicht zustande gekommen

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15
Q

Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig? (7)

A

Nichtig sind Geschäfte,

  • mit Geschäftsunfähigen
  • mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern
  • die als Scherz gedacht sind
  • die zum Schein abgeschlossen werden
  • die gegen die guten Sitten verstoßen (also die Zwangslage, Unerfahrenheit und das mangelnde Urteilsvermögen eines anderen ausgenutzt wird)
  • die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
  • bei denen gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen wird
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