WIRTSCHAFTSGRUNDLAGEN - Rechtsgrundlagen Flashcards
Rechtsgrundlagen (Rechtsquellen, -gebiete, -fähigkeit) (15 cards)
Definiere Rechtsfähigkeit. (1)
- Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Was sind Rechte? (1)
man kann etwas tun
Was sind Pflichten? (1)
man muss etwas tun
Was ist eine Rechtsordnung? (1)
umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die so genannten Rechtsnormen
Definiere Verfassung und nenne ein Beispiel. (2)
- Grundlegende Rechtsnormen eines Staates, z. B. über den Aufbau des Staates, Beziehungen zwischen Staatsorganen, Rechte und Pflichten
- Beispiel: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Definiere Gesetze und nenne ein Beispiel. (2)
- Allgemein verbindliche Rechtsnormen, die vom Gesetzgeber (Legislative) erlassen werden, mit ausdrücklicher Ermächtigung dafür
- Beispiel: Bürgerliches Gesetzbuch
Definiere Verordnungen und nenne ein Beispiel. (2)
- Rechtsnormen, die Ausführungsvorschriften oder Präzisierungen für gültige Gesetze enthalten. Diese werden von einem ermächtigten Organ der Exekutive, z. B. Regierung oder Verwaltung erlassen.
- Beispiel: Arbeitsstättenverordnung
Definiere Verordnungen der EU. (1)
Rechtsnormen der Europäischen Union, die verbindlich für Mitgliedsstaaten oder einzelne Bürger sind und unmittelbar so gelten
Definiere Satzungen. (2)
Regelungen, die von juristischen Personen, z. B. Instituten, Vereinen zur Regelung eigener Angelegenheiten festgelegt werden
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbeziehungen geregelt werden. (2)
Privates Recht
- regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) untereinander
Öffentliches Recht
- regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat, den öffentlichen Körperschaften (Länder, Gemeinden) und den einzelnen Bürgern
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbereiche dazu gehören. (2)
Privates Recht
- Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Urheberrecht
Öffentliches Recht
- Staatsrecht (z. B. Grundgesetz), Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht (z. B. Schulordnung)
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welcher Grundsatz in den Rechtsbeziehungen herrscht. (2)
Privates Recht
- Grundsatz der Gleichordnung (d.h. gleichberechtigte Partner)
Öffentliches Recht
- Grundsatz der Über- und Unterordnung
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, inwiefern die Rechtssubjekte von diesen Regelungen abweichen können. (2)
Privates Recht
- grundsätzlich nachgiebiger, abänderbarer / dispositiver (anordnender/vorschreibender) Charakter
- Vertragsfreiheit hat Vorrang, aber es gibt auch zwingende, unabänderbare Rechtsvorschriften
Öffentliches Recht
- zwingendes Recht, das nicht durch Verträge zwischen Privatpersonen abgeändert werden kann
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, wer bei einem Rechtsverstoß aktiv werden muss. (2)
Privates Recht
- Vertragsparteien / Bürger (weder Staat noch Polizei), durch Klage vor dem Zivilgericht
Öffentliches Recht
- der Staat durch Gerichte und Staatsanwalt / Polizei ohne Antrag / Mitwirkung / Zustimmung der Bürger
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Gerichte zuständig sind. (2)
Privates Recht
- Zivilgerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof)
Öffentliches Recht
- Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Bundesverfassungsgericht