WIRTSCHAFTSGRUNDLAGEN - Verträge Flashcards
Wichtige Vertragsarten, Kaufvertrag, Kaufvertragsstörungen (17 cards)
Nenne alle acht (8) wichtigen Arten von Verträgen.
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Leihvertrag
- Pachtvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Leasingvertrag (nicht im BGB geregelt)
Definiere einen Kaufvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Käufer und Verkäufer
Vertragsinhalt
- Veräußerung von Sachen und Rechten
Beispiel
- Kaufen von Büchern von einer Buchhandlung
Definiere einen Mietvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Mieter und Vermieter
Vertragsinhalt
- Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt
Beispiel
- Mieten von Lagerräumen für eine Erweiterung des Magazins
Definiere einen Leihvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Entleiher und Verleiher
Vertragsinhalt
- Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache
Beispiel
- Verleihen eines Buchs an ein Museum für eine Ausstellung
Definiere einen Pachtvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Pächter und Verpächter
Vertragsinhalt
- Überlassung eines Gegenstandes zur wirtschaftlichen Nutzung gegen Zahlung von Pachtzins
Beispiel
- Pacht eines Grundstücks zur Nutzung als Acker
Definiere einen Darlehensvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Darlehensgeber und Darlehensnehmer
Vertragsinhalt
- Überlassung von Sachen mit der Verpflichtung zur späteren Rückgabe gegen Entgelt
Beispiel
- Kredit von einer Bank aufnehmen
Definiere einen Dienstvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Dienstverpflichteter und Dienstverpflichtender
Vertragsinhalt
- Leistung von Diensten gegen Vergütung
Beispiel
- Digitalisierung von Büchern durch Google
Definiere einen Werkvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Unternehmer und Besteller
Vertragsinhalt
- Herstellung eines Werkes oder Veränderung einer Sache (der Besteller liefert das Material)
Beispiel
- Kürzen eines Kleids durch eine Änderungsschneiderei
Definiere einen Leasingvertrag und nenne ein Beispiel. (2/1)
Vertragspartner
- Leasingnehmer und Leasinggeber
Vertragsinhalt
- Gebrauchsgüterüberlassung einer Sache gegen Entgelt, mit Kaufoption gegen Restwert
Beispiel
- Leasing eines Autos
Was sind jeweils die Pflichten für Verkäufer und Käufer aus einem Kaufvertrag? (5)
Verkäufer
- Übergabe magelfreier Ware am rechten Ort
- rechtzeitige Lieferung
- Eigentumsübertrag an den Käufer
Käufer
- rechtzeitige Annahme der Ware
- rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
In was kann man Kaufverträge nach der rechtlichen Stellung der Vertragsparteien unterscheiden? (2)
- Bürgerlicher Kauf
- Handelskauf
Definiere den Bürgerlichen Kauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
- Keiner der beiden Parteien ist Kaufmann
- für keine der beiden Parteien stellt der Kauf ein Handelsgeschäft dar
- Zweck: privat
Gesetzliche Grundlage:
§§ 433 - 480 BGB
Definiere den Handelskauf und gebe die gesetzliche Grundlage an. (4)
- mindestens eine der Parteien muss ein Kaufmann sein
- es muss ein Handelsgeschäft vorliegen
- Zweck: gewerblich
Gesetzliche Grundlage:
§§ 373 - 379 HGB
Was ist ein Handelsgeschäft? (2)
- Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören.
- Private Geschäfte des Kaufmanns sind keine Handelsgeschäfte!
Erkläre Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. (2)
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Definiere Besitz. (4)
- sichtbar
- Wer hat die Sache?
- tatsächliche Herrschaft über eine Sache (rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben)
- Arten:
- Alleinbesitz
- Mitbesitz
- Mittelbarer Besitz
Definiere Eigentum. (4)
- unsichtbar
- Wem gehört die Sache?
- rechtliche Herrschaft über eine Sache
- kann mit der Sache beliebig verfahren
- Grenzen: Rechte Dritter; gesetzliche Bestimmungen; Sozialpflichtigkeit des Eigentums - Arten:
- Alleineigentum
- Miteigentum nach Bruchteilen