3. ÖV Flashcards

(16 cards)

1
Q

Hintergrund des PBefG
Sinn und Ziel?

A

Gewährleistung der Sicherheit des Personenverkehrs

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2
Q

Gefälligkeitsfahrten
Entgeltung?

A

Entgelt dürfen höchstens die Betriebskosten verlangt werden

Bsp: Mitnahmebänke, Trampen, Mitfahrzentralen

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3
Q

Kein PBefG -> keine Genehmigung
4 punkte

A
  1. Rein private Fahrten mit Privatfahrzeugen
  2. Mietwagen, Carsharing
  3. Gefälligkeits- fahrten
  4. Gewerbsmäßige Vermittlung
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4
Q

Bestandteile/Ablauf der Genehmigung
1.-5.

A
  1. Antragstellunginkl.
    − Nachweis der Sach- und Fachkunde des Unternehmens nach EU 1071 der IHK
    − diverse weitere Unterlagen
  2. Anhörung diverser Stellen zum gestellten Antrag,
  3. Prüfung der Unterlagen
  4. Entrichtung einer Gebühr
  5. Erteilung eines Genehmigungsbescheids
    ➔ Genehmigung ist immer zeitlich befristet
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5
Q

Linienverkehr
Pflichten: * Betriebspflicht:
* Beförderungspflicht:
* Tarif:

A
  1. Betrieb muss während Genehmigungsdauer stattfinden
  2. alle Fahrgäste befördern
  3. regulierter ÖPNV-Tarif
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6
Q

Linienverkehr - Rechte:
* Ausgleichsgelder:
* Reduzierte Umsatzsteuer (7%)
* Befreiung von Kfz-Steuer
* Anspruch auf bestimmte Förderungen

A

bei Beförderung besonderer Gruppen

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7
Q

Die flexiblen … , die von ÖV-Anbietern entwickelt werden, sind v.a. ein … für Räume (oder Zeiten) in denen der ÖV schlecht ausgelastet, z.B. ländliche Räume, um in dieser Situation möglichst wirtschaftlich die Mobilität zu sichern.

A

Bedienformen
Lösungsansatz

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8
Q

Hintergrund flexible Bedienformen im ÖPNV
Rahmenbedingungen

A
  • Demographischer Wandel & Urbanisierung führen zu weniger Schülerzahlen
  • Weiteres Wachstum des Pkw-Besitzes
    ➔Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Betriebs des ÖV im ländlichen Raum immer schwieriger
  • Gleichzeitig aber: steigender Wunsch der Politik nach attraktivem ÖPNV im Sinne der nachhaltigen Veränderung des Verkehrssektors
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9
Q

Visualisierung Konzept flexible Bedienformen im ÖPNV
… + … + …

A

übergeordnetes Bahn-Bus-Grundnetz
+
Lokaler Linienverkehr zur ErschlieSung
+
Flexible Bedingungsformen

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10
Q

(Genehmigungsvarianten nach PBefGl

1.Liniengebundener Bedarfsverkehr - ist eher dem konventionellen Linienverkehr ähnlich
-> Genehmigung?

2.Linienunabhängige Flächenbedienung ohne Fahrplan von Haustür zur Haustür - hat kaum
Merkmale des Linienverkehrs
-> Genehmigung

➔Achtung, die jeweilige Genehmigungsvariante hat diverse Folgen

6) Anstelle der Ablehnung einer Genehmigung kann im Fall einer Beförderung, die nicht alle Merkmale einer Verkehrsart
oder Verkehrsform erfüllt, eine Genehmigung nach denjenigen Vorschriften dieses Gesetzes erteilt werden, denen diese
Beförderung am meisten entspricht, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.

(7) Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im
Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorsc

A

1.Genehmigung als Linienverkehr möglich bei dem Betriebspflicht und Fahrplan von Bestellungen abhängen

  1. Genehmigung als Gelegenheitsverkehr möglich
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11
Q

Die neuen on-Demand Mobilitätsservices kommerzieller Anbieter zielen auf … Betrieb und damit auf Gebiete mit hohem … ; sie sind vor allem ein … Phänomen.

A

wirtschaftlichen
Verkehrsaufkommen
großstädtisches

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12
Q

Aktuelle Novellierung des PBefG – Zentrale Inhalte

Definition neuer Verkehrsformen mit eigenem Rechtsrahmen:

A

− „Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV“ (“Linienbedarfsverkehr„) z.B. Berlkönig
− „Pooling-Dienste außerhalb des ÖPNV“

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13
Q

Aktuelle Novellierung des PBefG – Zentrale Inhalte
Neue Regelungen für Mietwagenverkehr:

A

− Beibehalt der Rückkehrpflicht für Mietwagen, aber Genehmigungsbehörden können zur Vermeidung
unnötiger Verkehre weitere Aufstellorte festlegen
− Weitere Regulierungsinstrumente die von Genehmigungsbehörde festgelegt werden können

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14
Q

Konzept:
Die klassischen Typen des öffentlichen Verkehrs haben jeweils ihre … und … , so dass sie sich gegenseitig sinnvoll ergänzen und jeweils (wirtschaftlich) überleben können.

A

Rechte
Pflichten

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15
Q

PBefG trägt bei zu … durch Mobilitätssicherung (z.B. Barrierefreiheit) u.a. durch Regelungen wie … , …

Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Verkehrssicherung, Schutz vor Emissionen etc.)

Staatsziele Umweltschutz, Klimaschutz, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Effiziente Bewirtschaftung knapper Ressourcen (z.B. Fläche in der Stadt)

A
  1. Daseinsvorsorge
    Betriebspflicht
    Beförderungspflicht
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16
Q

PBefG §46 Formen des Gelegenheitsverkehrs

A
  1. Verkehr mit Taxen (§ 47),
  2. Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48),
  3. Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen (§ 49).