DRS Flashcards
DRS Standards (30 cards)
Was ist die Folge, wenn DRS angewendet werden?
DRS 20
- Positivvermutung der Anwendung von GoB
- Verweis durch §342qHGB
- Anwendung qua Gesetz nur AG/KGaA-KA durch §315 HGB, da aber 289 HGB wortgleich analoge Anwendung auch auf EA
Was ist die Folge für den APr wenn ein Unternehmen im LB schreibt, dass es DRS 20 anwendet?
DRS 20
- APr muss DRS 20 beachten und bei Verstoß gegen DRS 20 im BV berichten und ggf. einschränken
- wenn keine DRS 20 Angabe durch Unternehmen, ceteris paribus nur HGB Konformität zu prüfen, nicht DRS 20 Konformität
Wie ist die Bezeichnung von DRS 13?
Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
Wie ist die Bezeichnung von DRS 16?
Halbjahresfinanzberichterstattung
Wie ist die Bezeichnung von DRS 17?
Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
Wie ist die Bezeichnung von DRS 18?
Latente Steuern
Wie ist die Bezeichnung von DRS 19?
“Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises”
Wie ist die Bezeichnung von DRS 20?
Konzernlagebericht
Wie ist die Bezeichnung von DRS 21?
Kapitalflussrechnung
Wie ist die Bezeichnung von DRS 22?
Konzerneigenkapital
Wie ist die Bezeichnung von DRS 23?
“Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)”
Wie ist die Bezeichnung von DRS 24?
Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
Wie ist die Bezeichnung von DRS 25?
Währungsumrechnung im Konzernabschluss
Wie ist die Bezeichnung von DRS 26?
Assoziierte Unternehmen
Wie ist die Bezeichnung von DRS 27?
Anteilmäßige Konsolidierung
Wie ist die Bezeichnung von DRS 28?
Segmentberichterstattung
Wie ist die Bezeichnung von DRÄS 14?
Änderungen des DRS 18 Latente Steuern
Was ist der Gegenstnd und der Geltungsbereich von DRS 26?
- Kriterien ass. Unt.
- Anwendung Equity-Methode
- alle Unt. nach §290 HGB welche zu KA verpflichtet sind → DRS19.7ff
- auch wenn §11 PublG zu KA führt
- auch für freiwillige KA
- latente Steuern → [[DRS 18]]
- fremde Währung → [[DRS 25]]
- alle Branchen
- gilt nicht für §315e HGB KA nach IFRS aufstellen
Was ist die Voraussetzung für die EInstufung als ass.U., wann werden TU gleich behandelt?
DRS 26
Vici
- Equity Mehtode zur Abbildung Anteile ass.U. oder bei Wahlrecht auf TU/GU genutzt
- Einstufung ass. U Voraussetzungen:
- maßgeblicher Einfluss
- bei GU regelmäßig der Fall
- nicht vollkonsolidierte TU
- maßgeblicher Einfluss
- nicht vollkonsolidierte TU gem. §296 HGB
- Einfluss MU maßgeblich möglich und tatsächlich ausgeübt?
- hohe Kosten → ist zumindest Equity Methode finanziell machbar?
- ausschließlich Zweck Weiterveräußerung aber trotzdem maßgeblicher Einfluss → keine Equity Methode weil keine Beteiligung gem. §271 I 1 HGB
- teilweise Weiterveräußerungsabsicht → alle Anteile Equity Methode
- untergeordnete Vollkonso → prüfen ob auch untergeordnete Equity Konso
Wann liegt maßgeblicher Einfluss vor und wann spricht gilt bei untergeordneter Bedeutung?
DRS 26
Vici
- maßgeblicher Einfluss
- widerlegbar vermutet wenn mind. 20% bei MU direkt&indirekt, Zurechnung gem. DRS27.23
- bei >20% Stimmanteil → bei Würdigung Gesamtumstände doch maßgeblicher Einfluss möglich? (tatsächliche Einflussmöglichkeit, Anteilsstruktur, sonstige Vereinbarungen)
- Anhaltspunkte (+): Zugehörigkeit Organe, Mitwirkung/Festlegung Politik, Austausch Führungspersonal, wesentliche Geschäftsbeziehung
- Anhaltspunkte (-): Verzicht auf wesentliche Rechte durch Vertrag, expliziter Ausschluss von Entscheidungsteilnahme, keine Zugehörigkeit Vertreter zur Geschäftspolitik
Untergeordnete Bedeutung
- untergeordnete Bedeutung → Anwendung Equity freiwillig
- für jedes ass. U gesondert und für alle in Summe zu prüfen (→ Doppelte Unwesentlichkeit)
- <mark>DRS19.102-106</mark> analog → insb. Einzeilenausweis in Bilanz & GuV
Wann ist maßgeblicher Einfluss zu prüfen?
DRS 26
Vici
- Grundlage: letzter JA des ass.U. §312 VI 1 HGB → bei KA ist dieser zu verwenden
- stetige Anwendung §252 I Nr. 6 HGB sowohl für Erst- als auch Folgeanwendung
- zumindest aufgestellt und MU zugänglich sein, Bilanzierungs-/Bewertungsentscheidungen verbindlich stehen
- Feststellung/Billigung innerhalb Aufstellungsphase KA MU nicht erforderlich
- Abweichende Stichtage→ kein scheitern §299 I HGB → auch wenn >3 Monate Differenz
- besondere Vorgänge nach Stichtag ass. U vor KA MU bei Equity Methode irrelevant
- bei Einfluss VFE Lage → Angabepflicht §297 II 3 HGB
- Kapitalmaßnahmen o.ä. zu berücksichtigen wenn nahc Stichtag ass. U aber vor Stichtag KA
- Wechselkurs gem. [[DRS 25]] einzubeziehen
Wann liegt ein Wahlrecht für die Anwendung der Equity Methode vor?
DRS 26
Vici
- bei abweichenden Bilanzierungsmethoden → Wahlrecht ob Anpassung oder nicht
- Einbeziehung von Zwischenabschluss auf KA-Stichtag und nach KA-Methoden zulässig
- Wahlrecht §300 II 2 HGB und §308 II 2-4 HGB gelten auch für ass. U.
Was gilt für die erstmalige Anwendung der Equity Methode grundsätzlich?
DRS 26
Vici
- grundlegend: KonzernAHK gem. §255/253 HGB
- Zwischenergebnisse bei Transaktionen konzernintern → eliminieren
- Unterschiedsbetrag I = Konzernbuchwert Anteile verrechnet mit Anteilen an ass. U.
- anteiliges EK exkl. Anteil anderer G’ter des Konzernverbunds → [[DRS 23]]
- Unterschiedsbetrag II = UBI aufgeteilt in stille Reserven & Lasten und GoF / passiven EK-Unterschiedsbetrag aufzuteilen
- Aufdeckung stille Reserven/Lasten nicht auf UB I begrenzt sondern insg. → auch wenn neg. UB entstünde
- Ermittlung stille Reserven/Lasten → [[DRS 23]]
- vorläufige Ermittlung gem. §301 II 2 HGB und §312 II 1 HGB gelten analog
- Ermittlung aktiven/passiven UB
- erstmals wenn Unternehmen zum ass.U wird → erstes Mal maßgeblicher Einfluss (auch bei sukzessivem Erwerb)
- wenn vor Vollkonso Wahlrecht gebraucht wird → trotzdem dann wo MU/TU Verhältnis begründet wird
- TU nach Vollkonso Wahlrecht → Zeitbewertungen fortführen
Wann weicht man von den Grundsätzen der erstmaligen Anwendung des Equity Ansatzes ab?
DRS 26
Vici
- KA zum ersten Mal → Wertverhältnisse zu Beginn GJ wenn nicht tatsächlich innerhalb GJ erstmalig maßgeblicher Einfluss
- wenn nicht mehr unwesentlich: Wertansatz zum Zeitpunkt Wegfall Unwesentlichkeit
- Vereinfachung. Beginn Konzern-GJ
- retrospektiv in Vergangenheit wenn Informationen für Fortschreibung verfügbar