ISA (DE) Flashcards

(162 cards)

1
Q

ISA (DE) 200: Was muss der APr ausdrücklich NICHT machen, weil dies bereits bei Einhaltung der GoA des IDW gewährleistet ist?

A

Es müssen keine zusätzlichen PH geplant und durchgeführt werden, um festzustellen, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht (§321 Abs. 2 S. 1 HGB).

–> Kann angenommen werden, wenn APr GoA einhält.

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2
Q

ISA (DE) 200: Was ist der Zweck der APr?

A

Erhöhung des Vertrauens der Adressaten in den Abschluss

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3
Q

ISA (DE) 200: Wie kann der Zweck der APr erreicht werden?

A

Durch Abgabe eines Prüfungsurteils

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4
Q

ISA (DE) 200: Was wird in einem Prüfungsurteil bescheinigt?

A

1) Normentsprechung
Geprüfter JA entspricht in allen wesentlichen Belangen den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen

2) sachgerechte Gesamtdarstellung
Geprüfter JA vermittelt in allen wesentlichen Belangen eine sachgerechte Gesamtdarstellung

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5
Q

ISA (DE) 200: Was bescheinigt ein Prüfungsurteil NICHT?

A

1) künftige Lebensfähigkeit

2) Wirtschaftlichkeit / Wesentlichkeit der Geschäftsführung

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6
Q

ISA (DE) 200: Was muss der APr erlangen, um ein Prüfungsurteil vor dem Hintergrund des risikoorientierten Prüfungsansatzes abzugeben?

A

hinreichende Sicherheit darüber, dass der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern

hierfür nötig: ausreichende geeignete Prüfungsnachweise

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7
Q

ISA (DE) 200: Was ist das Konzept der Wesentlichkeit?

A

Wesentlich sind Falschdarstellungen dann, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder in Summe die darauf gestützten wirtschaftlichen Entscheidungen seiner Nutzer beeinflussen.

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8
Q

ISA (DE) 200: Was ist die kritische Grundhaltung und was verlangt sie vom APr?

A

aufmerksam zu sein, z. B. für widersprüchliche Prüfungsnachweise, für Informationen, die die
Verlässlichkeit von Prüfungsnachweisen infrage stellen können, für Gegebenheiten, die auf mögliche dolose Handlungen hinweisen können, und für Umstände, die weitergehende Prüfungshandlungen nahelegen, als in den ISA (DE)/IDW PS gefordert

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9
Q

ISA (DE) 200: Was bedeutet kritische Grundhaltung NICHT?

A

keine forensische Prüfung,
APr darf von der Echtheit der Prüfungsnachweise ausgehen, es sei denn, es gibt Hinweise

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10
Q

ISA (DE) 200: Was sind die inhärenten Grenzen der APr?
(Grundsatz und 3 Dimensionen)

A

Grundsatz:
APr ist nicht dazu geeignet, absolute Sicherheit darüber zu erlangen, dass ein JA frei von wesentlichen Falschdarstellungen ist

1) inhärente Grenzen aus dem ReWe:
Beurteilungen, subjektive Entscheidungen, Unsicherheiten, Schätzungen

2) Prüfungshandlungen:
nicht alle Informationen erhalten wegen fehlender gesetzlicher Befugnisse, z. B. Durchsuchungsrechte

3) Kosten- und Nutzenaspekte:
Prüfungsurteil in vertretbarem Zeitraum und zu vertretbaren Kosten

Kumuliert ergibt dies das UNVERMEIDBARE RISIKO!

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11
Q

Wie ist die Reihenfolge des Risikoorientierten Prüfungsansatz

ISA DE 315 rev 2019; ISA DE 330

A
  1. Identifieren Risiken wesentl. Falschdarstellungen (ISA DE 315 rev. 2019)
    → Erlangung eines Verständnisses von:
    1.1 Umfeld der Einheit
    1.2 Rechnungslegungsgrundsätze
    1.3 Inhärente Risikofaktoren
    1.4 IKS
  2. Beurteilung der Risiken wesentlicher Falschdarstellungen auf Abschluss und auf Aussageebene
    2.1 inhärente Risiken
    2.2 Kontrollrisiken
    2.3 wesentl. aber nicht bedeutsame Risiken (ISA DE 330)
  3. Reaktionen auf Abschlussebene (ISA DE 330)
  4. Reaktionen auf Aussageebene
  5. Dokumentation
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12
Q

Welche Punkte betrachtet man bei der Risikoanalyse bzgl. “Umfeld”

ISA DE 315 rev 2019

A
  • Organisationsstruktur: Eigentümer, Führung, Überwachungsorgan
  • Geschäftsmodell
  • IT-Einsatz
  • makroökonomische / exogene Faktoren
    • Branche
    • Mitbewerber
    • Regulatorik
  • KPI, Steuerungsgrößen
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13
Q

Welche Punkte betrachtet man bei der Risikoanalyse bzgl. “Rechnungslegungsgrundsätze”

A
  • Grundsätze (welche Regeln muss ich einhalten [gesetzl. , Satzung, Branchenspez.)
  • Methoden (Impairment, Bewertungsmethoden)
  • inhärente Faktoren (bewertet auf Basis von Geschäftsvorfälle, Kontensalden, Abschlusssalden), Komplexität, Unsicherheit, Volatilität, Subjektivität)
    • auch innerhalb Posten unterschiedlich z.B. RSt (Urlaub, Jubiläen vs. ProzessRSt)
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14
Q

Welche Punkte betrachtet man bei der Risikoanalyse bzgl. “IKS”

A
  • Verständnisgewinn über alle Komponenten des Kuso-Würfel (alter Begriff Aufbaubegriff)
  • bei einigen wird tiefer gegangen
    • Kontrollaktivitäten
      • alle Kotrollen die Risiken wesentlicher Falsche Darstellung adressieren
      • alle Kontrollen auf die man sich verlassen will
      • Kontrollen müssen identifiziert, beurteilt und auf ihre Funktion geprüft werden.
    • Kontrollumfeld
    • Risikobeurteilung & Überwachung IKS
    • Informationssystem & Kommunikation
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15
Q

Wie werden inhärente Risiken beurteilt?

ISA DE 315 rev 2019

A

Zwei Größen
- Größenordnung
- Wahrscheinlichkeit
→ ergibt Spektrum der Risiken

welche sind für Prüfung relevant?
1. Kontrollen mit wesentlicher Auswirkung auf REchnungslegung
2. Kontrollen mit bedeutsamen Risiko (am oberen Ende des Spektrum)
3. keine ausreichende Prüfungsnachweise bei aussagebez. Prüfungshandlungen (z.B. Massetransaktionen Umsatz)

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16
Q

Was sind Reaktionen auf Abschlussebene

ISA DE 330

A

übergeordnet, unabhängig von Geschäftsvorfällen
- kritische Grundhaltung
- Spezialisten
- überraschende PH
- Qualitätssicherungsmaßnahme

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17
Q

Was sind Reaktionen auf Risiken auf Aussageebene

ISA DE 330

A
  • Festlegung weiterer PH
  • Einholung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise
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18
Q

Was müssen Prüfungsnachweise sein

2 Eigenschaften

ISA DE 330 iVm
ISA DE 500ff

A
  • ausreichend
  • geeignet
  • partielle Wechselwirkung: unter Wirtschaftlichkeitsaspekten ist Eignung stärker zu gewichten
  • Maß der Eignung vom IKS abhängig → selbst eingescanntem Dok. vom Mandat
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19
Q

Beschreibe die Rangfolge geeigneter Prüfungsnachweise

A

Schriftlich > mündlich
von Dritten > vom Mandant
Original > Abschrift, Sekundär / Tertiär
selbst angefragt > autom. vom Mandant erhoben

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20
Q

Nenne und Beschreibe die Arten von Prüfungsnachweisen

A
  • Einsicht/INaugenscheinnahme
    • Echtzeitbildübertragung
    • Scan von Unterlagen
    • externer Zugriff auf IT
  • Beobachtung
    • Tätigkeitsüberwachung
    • Kontrollaktivitäten im IT-System
  • externe Bestätigungen
  • Nachvollziehen
    • Datenanalysen
  • Analytische PH
    • Datenanalysen
  • Befragungen
  • Einholung schriftl. Erklärung
    • VE mit qual. elektr. Unterschrift
    • sonst reicht Textform
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21
Q

Können Prüfungsnachweise aus Vorperioden für eine Kontrolle verwendet werden?

ISA DE 330 Tz 13a-f

A

ja aber:

  • Würdigung Aspekte
  • Wirksamkeit IKS
  • Risiken aus Eigenart der KOntrolle (z.B: manuell oder automatisch)
  • Wirksamkeit GITC
    Wirksamkeit der Kontrolle selbst und ihrer Anwendung
  • Beurteilung des Risikos, wenn die die Umstände geändert haben → ist Kontrolle noch adequat
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22
Q

Welche Grundsätze sind bei Bestätigungen Dritter zu beachten?

ISA DE 505

A
  • Allg. Grundsätze
  • Einholung
  • Einfluss der Beteiligten
  • Durchführung & Auswertung
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23
Q

Was sind die Allgemeinen Grundsätze der Bestätigungen Dritter?

ISA DE 505

A

4 Voraussetzung

  1. Verlässlichkeit ist abhängig von Einholungmethode
  2. Verlässlichkeit ist abhängig von der Eignung/dem Einfluss der Beteiligten
  3. vollständige Verfahrenskontrolle
  4. Sachgerechter Umgang Einwendungen
    • alternativ prüfen
    • Grund, weshalb Geschäftspartner nicht angeschrieben werden soll?
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24
Q

Was ist bei der Einholung von Drittbestätigung zu beachten?

ISA DE 505

A
  • positive Einholungsmethode
    • Antwort stets erbeten
  • negative Einholungsmethode
    • Antwort bei Abweichung
      → weniger Verlässlich
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25
Welchen Einfluss dürfen Beteiligte bei Einhoung von Drittbestätigung haben? ## Footnote ISA DE 505
- Einwendungen gesetzl. Vertreter können berücksichtigt werden - Gründe nachvollziehen - alternative PH
26
Was ist bei der Durchführung & Auswertung bei Einholung Dritter zu beachten?
- durchgängige und vollständige Verfahrenskontrolle durch APr erforderlich - elektronischer Versand ist möglich - IDW nennt E-Mail ausdrücklich - keine zusätzliche Voraussetzung - ggf. Internetrecherche bzgl. Domäne der Adresse - Versand von eigenem Account - Versand und Rücklauf kontrollieren - kritische Grundhaltung
27
Was ist bei Einsatz von Confirmation.com zu beachten ## Footnote ISA DE 505 iVm §50a WPO
- APr geht DienstleistungsV ein - über Verschwiegenheit schriftl. belehren und über strafrechtl. Relevanz aufhören - IDW hat AGB kontrolliert und für gut befunden
28
Sind Bankbestätigungen verpflichtend? ## Footnote ISA DE 330.19
Nein, aber: - häufig geeigneter Prüfungsnachweis zu Geschäftsbeziehungen mit Kreditinstituten - geeignete Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher Falschdarstellungen der Bilanzposten & Anhangsangaben (z.B. Bürgschaft)
29
Was wird bei Bankbestätigungen abgefragt? ## Footnote ISA DE 505.D.A1.1
- bestehende Konten + Salden - bestehende Kreditlinien - gestellte Sicherheiten - Gewährleistung inkl. Avale, Indossanementverpflichtung - Finanzderivate - Zeichnungs-/Verfügungsberechtigte
30
Welcher Standard regelt die Wesentlichkeit im Abschluss?
ISA DE 320 (W/TW) ISA DE 450 (NAG)
31
Was ist der Grundsatz der Wesentlichkeit in der APr? ## Footnote ISA DE 320 Tz 2
- bzgl. Gesamtaussage JA ist Wesentlichkeit daran zu bemessen, ob Fehlen oder falsche Darstellung die auf Grundlage des Abschlusses getroffenen wirtsch. Entscheidungen von Nutzern beeinflusst - konkreter Wert *nicht* vorgegeben - Abhängig von - Adressat - Leistungsindikatoren im LB - Adressaten werden typisiert
32
Was ist die NAG? ## Footnote ISA DE 450 Tz 15
Nichtaufgriffsgrenze: - Arbeitserleichterung - keine "Wesentlichkeitsgrenze" - "zweifelsfrei unbeachtliche" SV - Betragsgrenze, unterhalb keine Aufnahme in Aufstellung (nicht korrigierte
33
Was ist bei Wesentlichkeit im Anhang der Grundsatz? ## Footnote ISA DE 450
Wesentlichkeit Anhangsangabe determiniert durch Adressatenperspektive
34
Wann ist die Wesentlichkeit im Anhang durchbrochen? ## Footnote ISA DE 450
3 Ausnahmen: 1. Bilanz/GuV Posten unwesentlich → Mängel ebenfalls unwesentlich 2. Posten sind wesentlich → Unterlassung ist wesentlich 3. originäre Angaben die nicht auf Lage verweisen → Unterlassen Wesentlich
35
Welche ISA DE Standards sind bei Erstprüfngen / Prüferwechsel relevant?
- Kommunikation bisheriger APr bei Wechsel = ISA DE 300.13b/A22/D.A22.1 - Prüfungsnachweise EB-Werte = ISA DE 510.6c - wenn VJ-Abschluss ungeprüft = HInweis nach ISA DE 710.14 - Wenn VJ-Abschluss geprüft und kein Verschwiegenheitsverstoß = ISA DE 710.13
36
Welche PH muss ein neuer APr für die EB-Werte, die durch einen alten APr geprüft wurden, durchführen? ## Footnote ISA DE 510
- Durchsicht AP des alten APr - Nutzung Prüfungsnachweise in aktueller Prüfung - Durchführung spezifische PH
37
Welche Verantwortlichkeiten treffen den APr im Zusammenhang mit sonstigen Informationen? ## Footnote ISA DE 720 rev. 13-D25.1
1. Erlangung 2. Lesen und Würdigen 3. Reaktionen (wenn erforderlich) 4. Bericht im Bestätigungsvermerk - kapmakorientiert = Pflicht - andere: Pflicht wenn bis Best.V.-Datum einige oder alle erlangt wurden
38
Wann wurde der überarbeitete ISA 600 vom IAASB verabschiedet? (ISA (DE) 600)
Im Frühjahr 2022
39
Ab wann ist die Pflichtanwendung des ISA [DE] 600 (Revised) vorgesehen? (ISA (DE) 600)
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen.
40
Ab welchem Abschlussstichtag ist ISA [DE] 600 (Revised) für kalendergleiche Geschäftsjahre erstmals relevant? (ISA (DE) 600)
Ab dem 31.12.2024.
41
Was versteht man unter einem „Group Auditor“ laut ISA [DE] 600? (ISA (DE) 600)
Den für den Konzernprüfungsauftrag Verantwortlichen und Mitglied des Konzernprüfungsteams.
42
Wer gilt als „Component Auditor“? (ISA (DE) 600)
Ein Prüfer, der auf einen Teilbereich bezogene Prüfungstätigkeiten für die Konzernabschlussprüfung durchführt.
43
Was ist das Ziel von ISA [DE] 600 (Revised)? (ISA (DE) 600)
Eine qualitativ hochwertige Prüfung des Konzernabschlusses durch ein einheitliches Prüfungsteam sicherzustellen.
44
Was bezeichnet „Type of Work vs. Scope of Work“ im Standard? (ISA (DE) 600)
Die Abgrenzung zwischen Art der Tätigkeit und dem Umfang der Arbeiten auf Teilbereichsebene.
45
Was ist unter einem einheitlichen konzernweiten Prüfungsteam zu verstehen? (ISA (DE) 600)
Alle Prüfer, einschließlich Teilbereichsprüfer, sind als ein Team organisiert, das gemeinsam Verantwortung trägt.
46
Welche Bedeutung hat die Wesentlichkeit im ISA [DE] 600? (ISA (DE) 600)
Sie ist für die Planung und Durchführung der Prüfung maßgeblich und kann für Teilbereiche unterschiedlich sein.
47
Welche Rolle spielt die Dokumentation im ISA [DE] 600 (Revised)? (ISA (DE) 600)
Sie ist zentral zur Nachvollziehbarkeit der Prüfungsentscheidungen und zur Kommunikation im Team.
48
Was verlangt der Standard hinsichtlich der Kommunikation mit Teilbereichsprüfern? (ISA (DE) 600)
Eine systematische, zeitnahe und dokumentierte Kommunikation.
49
Was muss der Konzernabschlussprüfer über den Konzern und sein Umfeld verstehen? (ISA (DE) 600)
Geschäftsmodell, Konzernstruktur, relevante Risiken und interne Kontrollen.
50
Welche neuen Anforderungen stellt ISA [DE] 600 an At-Equity-Beteiligungen? (ISA (DE) 600)
Sie sind in die Prüfung einzubeziehen, wenn sie wesentlich für den Konzernabschluss sind.
51
Darf der Konzernabschlussprüfer Abschlussprüfungen von Teilbereichen nutzen, die bereits abgeschlossen sind? (ISA (DE) 600)
Ja, unter bestimmten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang.
52
Wie erfolgt die Abgrenzung der Teilbereiche? (ISA (DE) 600)
Auf Basis von finanzieller Bedeutung, Risikoaspekten und Prüfungsstrategie.
53
Welche Rolle spielt die Prüfungsplanung im Standard? (ISA (DE) 600)
Sie ist entscheidend für die Risikoidentifikation und die Koordination der Prüfungstätigkeiten.
54
Was sind „Further Audit Procedures“ im Kontext von ISA [DE] 600? (ISA (DE) 600)
Weitere Prüfungshandlungen zur Reaktion auf identifizierte Risiken.
55
Was verlangt ISA [DE] 600 hinsichtlich der Risikoanalyse im Konzernkontext? (ISA (DE) 600)
Eine differenzierte Risikobeurteilung auf Konzern- und Teilbereichsebene.
56
Wie wird die Arbeit von Teilbereichsprüfern in die Gesamtprüfung eingebunden? (ISA (DE) 600)
Durch Vorgaben, Reviews und die Integration ihrer Arbeit in die Prüfungsurteile.
57
Wo sind ergänzende IDW-Materialien zum ISA [DE] 600 (Revised) veröffentlicht? (ISA (DE) 600)
Auf der IDW-Website und in der April-Ausgabe des IDW Life.
58
Welche Verantwortung hat der Konzernabschlussprüfer gemäß ISA 600R.28 hinsichtlich der Teilbereichsprüfer? (ISA (DE) 600)
Er trägt die Verantwortung für Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht ihrer Tätigkeiten.
59
Wann ist der Zugriff auf Prüfungsdokumentationen von Teilbereichsprüfern in der Konzernakte erforderlich? (ISA (DE) 600)
Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei besonders wichtigen Sachverhalten.
60
Was ist „Aggregationsrisiko“ laut ISA 600R.14(a)? (ISA (DE) 600)
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Summe nicht aufgedeckter/korrigierter Fehler die Wesentlichkeit überschreitet.
61
Was ist unter „Toleranzwesentlichkeit des Teilbereichs“ zu verstehen? (ISA (DE) 600)
Ein Betrag zur Reduktion des Aggregationsrisikos auf ein akzeptables Maß.
62
Was regelt § 317 Abs. 3 HGB im Kontext der Konzernabschlussprüfung? (ISA (DE) 600)
Prüfer muss Teilabschlüsse prüfen oder Arbeiten anderer Prüfer würdigen und dokumentieren.
63
Was sind Beispiele für Arten von Teilbereichen? (ISA (DE) 600)
Einzelne Gesellschaften, Segmente, Shared-Service-Center oder Teilkonzerne.
64
Was ist bei bereits abgeschlossenen Teilbereichsprüfungen zu beachten? (ISA (DE) 600)
Angemessenheit, Aktualisierung und Kommunikation mit anderen Prüfern sicherstellen.
65
Was muss in der Dokumentation laut ISA 600R.59 enthalten sein? (ISA (DE) 600)
Relevante Sachverhalte, Entscheidungen und Grundlagen der Prüfungsstrategie.
66
Wann kann ein Konzern laut ISA 600 (Revised) nur einen Teilbereich haben? (ISA (DE) 600)
Wenn alle Geschäftseinheiten zentralisiert sind und keine sinnvolle Trennung möglich ist.
67
Welche Anforderungen gelten für die Kommunikation zwischen Konzern- und Teilbereichsprüfer? (ISA (DE) 600)
Einhaltung von Berufspflichten, Kommunikation von Feststellungen und Risiken.
68
Was ist ein Interoffice/Interfirm Opinion? (ISA (DE) 600)
Ein Prüfungsvermerk eines Teilbereichsprüfers zur Nutzung für die Konzernprüfung.
69
Wann kann die Einbindung von Teilbereichsprüfern in die Risikobeurteilung sinnvoll sein? (ISA (DE) 600)
Bei komplexen, spezialisierten Einheiten oder global verteilten Konzernen.
70
Welche Rolle spielt der Konsolidierungsprozess in der Risikobeurteilung? (ISA (DE) 600)
Er ist ein potenzieller Risikobereich und muss geprüft werden.
71
Wie kann ein Konzernprüfer zentrale mit dezentralen Prüfungen koordinieren? (ISA (DE) 600)
Durch klare Kommunikation, regelmäßige Abstimmungen und zentrale Planung.
72
Welche Aspekte können zur Festlegung der Prüfungsstrategie herangezogen werden? (ISA (DE) 600)
Struktur, IT, Geschäftsmodell, Risiken, Aufwände und frühere Feststellungen.
73
Wie erlangt ein APr hinreichende Sicherheit ## Footnote ISA DE 200
- Einholung Nachweise um Prüfungsrisiko auf *vertretbar niedriges Maß* zu senken - Ausübung Pflichtgemäßes Ermessen → kritische Grundhaltung - Identifizierung und Beurteilung **Risiken wesentlicher falscher Darstellung** sowie Planung / Umsetzung angemessener Reaktionen auf beurteilte Risiken
74
Welche Anforderungen stellt der ISA DE 200 an den APr
- Beachtung relevanter Verhaltensanforderungen: - Einhaltung Gesetz, Berufssatzung, Berufspflichten (inkl. Unabhängigkeit) - Beachtung beruflicher Verlautbarungen - Beibehaltung kritische Grundhaltung - Identifizierung möglicher Widersprüche sowie ungewöhnliche Umstände - Kritische Beurteilung Aussagekraft und Verlässlichkeit Prüfungsnachweise - Aufmerksamkeit für Gegebenheiten, die auf dolose Handlungen hindeuten (fraud triangle) - Vermeidung zu starker Verallgemeinerung beim Ziehen von Schlussfolgerungen - Ausübung pflichtgem. Ermessen - wichtige Anwendungbereiche: - Bestimmung Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko - Planung PH (Art, Umfang, zeitliche Einteilung) - Beurteilung Prüfungsnachweise - Beurteilung Ermessensentscheidungen Management - Einholung ausreichend geeigneter Nachweise - Anwendung risikoorientierter Prüfungsansatz zur Reduzierung Prüdungsrisiko - Prüfungsrisiko = Risiken wesentlicher falscher Darstellungen x Entdeckungsrisiko - Übereinstimmung mit ISA - Einhaltung aller relevanten ISA [DE]
75
Nennen und beschreiben Sie die Komponenten des Prüfungsrisikos ## Footnote ISA DE 200
- Risiken wesentlicher falscher Darstellungen - Inhärentes Risiko = Anfälligkeit für falsche Darstellungen - Kontrollrisiko = Risiko, dass falsche Darstellungen vom IKS nicht verhindert / identifiziert / korrigiert werden - beides unabhängig von AP - Entdeckungsrisiko - Wirksamkeit einer PH x Anwendung durch APr - je höher die Risiken wesentlicher falscher Darstellung, desto niedriger ist das vertretbare Entdeckungsrisiko - Prüfungsrisiko = RwfD x ER - vertretbare Maß an Prüfungsrisiko wird durch “hinreichende Sicherheit” bestimmt - ist Grad der hinreichenden Sicherheit 95% → Prüfungsrisiko max. 5%
76
Was sind die Grundsätze einer APr in Übereinstimmung mit den ISA DE ## Footnote ISA DE 200
1. muss alle **relevanten ISA DE** → Verständnis der ISA DE Grundvoraussetzung 2. Jede Anforderung eines relevanten ISA DE ist einzuhalten, sofern nicht 1. gesamte ISA DE nicht relevant 2. Anforderung nicht relevant weil bedingt und Bedingung n/a 3. Übergreifende Zielsetzung ISA DE → beurteilen ob ggf. zusätzliche PH erforderlich
77
Welche PH muss der APr in Bezug auf die Inventur durchführen ## Footnote ISA DE 501
- wenn Vorräte Wesentlich: - APr muss Vorhandensein und Beschaffenheit Vorräte prüfen - Anwesenheit Inventur (es den praktisch nicht durchführbar) - Anweisung und Verfahren des MGT zur Aufzeichnung und Kontrolle der Ergebnisse der Inventur der Einheit beurteilen - Durchführung Zählverfahren MGT beobachten - Vorräte in Augenschein nehmen - Testzählungen durchführen - Durchführung PH zu endgültigen Aufzeichnungen um festzustellen ob sich das im Inventurergebnis wiederfindet
78
Was muss der APr an PH durchführen wenn: 1. Stichtag Inventur ungleich Abschlussstichtag 2. fehlende Anwesenheit Inventur 3. Konsignationslager (von Dritten verwahrt & verwaltet) ## Footnote ISA DE 501
**Nicht am Stichtag durchgeführte Inventur** - Stichtag Inventur ≠ Stichtag JA - zusätzliche PH durchzuführen (→ Rollforward / Rollback) - Veränderungen zwischen dem Stichtag Inventur und Abschlussstichtag ordentlich erfasst **fehlende Anwesenheit Inventur** - Anwesenheit aufgrund unvorhergesehenen Umständen nicht möglich: - Vornahme Beobachtung zu anderem Zeitpunkt - Durchführung PH zu zwischenzeitlichen SV - Anwesenheit nicht praktikabel - alternative PH (Einsicht Doku über Verkauf) zur Erlangung ausreichend geeigneter Nachweise zu Vorhandensein und Beschaffenheit - wenn keine Nachweise ausreichend → Modifizierung Prüfungsurteil im Vermerk aufgrund Prüfungshemmnis IDW PS 405 n.F. **Konsignationslager (von Dritten verwahrt und verwaltet)** - ausreichend geeignete Nachweise zu Vorhandensein/Beschaffenheit erlangen durch: 1. Anforderung Bestätigung des Lagerleiters 2. Inaugenscheinnahme oder andere angemessene PH
79
Welche PH muss der APr bzgl. Vollständigkeit der Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche durchführen? ## Footnote ISA DE 501
- AP muss PH zur Identifikation wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche zu identifizieren, die RwfD haben: - Befragung MGT, ggf. anderer MA inkl. Interne Rechtsberater - Durchsicht Protokolle TCWG, Schriftverkehr mit externen Rechtsberatern - Durchsicht Aufwandskonten Rechtsberatung
80
Welche PH muss der APr bzgl. externer Rechtsberater durchführen? ## Footnote ISA DE 501
- Falls Risiko identifiziert → zusätzlich unmittelbare Kommunikation mit externen Rechtsberatern - Wenn Gesetz / andere Rechtsvorschriften / Berufsorganisation direkte Kommunikation untersagen = alternative PH - Falls - MGT Weigert unmittelbare Kommunikation AP ↔ externe Rechtsberater zu ermöglichen oder externe Rechtsberater Aussage verweigern/unzureichend antworten/nicht antworten dürfen und - AP nicht möglich ist via alternative PH ausreichend Nachweise zu erlangen - → Modifikation BV nach IDW PS 405 n.F.
81
Was muss der APr bzgl. Rechtsstreitigkeiten vom MGT und ggf. auch TCWG anfordern? ## Footnote ISA DE 501
AP muss MGT und ggf TCWG zu schriftlicher Erklärung Auffordern, dass alle relevanten Sachverhalte erfasst sind und keine verheimlicht/erwartet werden.
82
Was muss der APr bzgl. Segmentinformationen für PH durchführen?
- AP muss Nachweise zur Angabe/Darstellung Segmentinfos einholen - Verständnis Methode zur Bestimmung Segmentinformation des MGT, Beurteilung ob MGT-Methode und GoRL gleiche Angaben produziert und ggf. Methode prüfen - Durchführung analytischer/anderer PH
83
Wann wird der ISA DE 620 **nicht** eingesetzt?
- Einbeziehung Person/Organisation auf Gebiet der RL → [[IDW QS 1]] - Nutzung Sachverständiger des MGT → [[ISA [DE] 500]]
84
Wie können Sachverständige den APr unterstützen? ## Footnote ISA DE 620
- Erlangung Verständnis Einheit & Umfeld einschließlich IKS - Identifizierung & Beurteilung RwfD - Festlegung & Umsetzung allgemeiner Reaktionen auf beurteilte Risiken auf Abschlussebene - Planung & Durchführung weiterer PH als Reaktion auf beurteile RIsiken auf Aussageebene - Funktionsprüfung - aussagebez. PH - Beurteilung ob Nachweise ausreichend und geeignet sind für Prüfungsurteil
85
Was ist bei der Festlegung von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der PH des Sachverständigen zu würdigen? ## Footnote ISA DE 620
86
Was beurteilt der APr beim Sachverständigen selbst und wie beurteilt er es? ## Footnote ISA DE 620
- APr muss beurteilen: - Kompetenz: Art und Grad der Fachkenntnisse des Sachverständigen - Fähigkeit: Vermögen Sachverst., die Kompetenz nach Umständen des Auftrags auszuüben - geographischer Ort - Verfügbarkeit Zeit und Ressourcen - Objektivität: Auswirkungen einseitige Ausrichtung, Interessenkonflikte oder Einfluss anderer Personen auf berufliche / geschäftliche Urteilsvermögen des Sachverständigen - externer Sachverständige: - APr muss Befragung durchführen bzgl. Interessen und Beziehungen, die Objektivität gefährden können
87
Warum und wie erlangt der APr Kenntnisse vom Fachgebiet des Sachverständigen? ## Footnote ISA DE 620
- ausreichendes Verständnis des APr um in der Lage zu sein: - Art/Umfang/Ziele der Tätigkeit des Sachverständigen für Zweck der APr festzulegen - Eignung dieser Tätigkeit für Zwecke des APr beurteilen - einzubeziehende relevante Aspekte - berufliche/andere Standard oder gesetzliche/andere rechtliche Anforderungen - vom Sachverst. genutzte Annahmen und Methoden (Modelle) und ob diese innerhalb des Fachgebiets allgemein anerkannt und für Zwecke der RL geeignet - Art von internen und externen Daten und Informationen, die Sachverst. nutzt
88
Was muss die Vereinbarung des APr mit dem Sachverständigen abdecken? ## Footnote ISA DE 620
- falls sachgerecht in Schriftform - Inhalt 1. Art/Umfang/Ziele der Tätigkeit des Sachverständigen 2. Aufgaben/Verantwortlichkeiten des APr und Sachverständigen 3. Art/Zeitpunkt/Umfang Kommunikation einschl. Bericht 4. Verschwiegenheitspflichten des Sachverständigen
89
Welche Aspekte und wie beurteilt der APr die Angemessenehit des Sachverständigen des APr? ## Footnote ISA DE 620
90
Welche Folgen hat es, wenn die Tätigkeit des Sachverständigen des APr **nicht ausreicht**? ## Footnote ISA DE 620
- Art und Umfang weiterer PH des Sachverständigen vereinbaren **oder** - zusätzliche geeignete PH des APr selbst
91
Wird der Sachverständige des APr im BV erwähnt? Wenn ja wie? ## Footnote ISA DE 620
- uneingeschränkter BV: **keine Erwähnung** Arbeit Sachverständiger - modifizierter BV: *Erwähnung Sachverständiger soweit* für Verständnis Einschränkung notwendig
92
Was gilt für Sachverständige des APr, wenn das zu prüfende Unternehmen ein PIE ist? ## Footnote ISA DE 620/EU APrVO
- Art. 11 II lit c EU-APrVO = schriftliche Erklärung des Sachverständigen bzgl. Interessen und Verbindungen zum zu prüfenden Unternehmen, soweit sie der Person bekannt sind.
93
Was sind allgemeine Reaktionen des APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen? ## Footnote ISA DE 330
94
Welchen Einfluss hat das IKS auf die Reaktion des APr auf festgestellte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen? ## Footnote ISA DE 330
- *wirksames* Kontrollumfeld - stärkt Vertrauen APr in IKS - Verlässlichkeit der von der Einheit intern erzeugten Nachweise ↑ - einige PH bereits unterjährig → Entzerrung Prüfung - **unwirksames** Kontrollumfeld - vermehrte Durchführung PH zum Abschlussstichtag - Einholung umfassende Nachweise durch aussagebez. PH - Erhöhung Anzahl einzubeziehende Standorte - bedeutender Einfluss Prüfungsansatz - Schwerpunkt auf aussagebez. PH → aussagebez. Ansatz **oder** - Verwendung Funktionsprüfung und aussagebez. PH → kombinierter Ansatz
95
Was gilt für PH allg., die als Reaktion des APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung auf Aussageebene durchgeführt werden? ## Footnote ISA DE 330
- weitere PH deren Art, zeitliche Einteilung und Umfang auf beurteilten RwfD auf Aussageebene basieren und ausgerichtet sind 1. Art - Zweck der PH (Funktionsprüfung vs. aussagebez. PH) - Kategorie (Inaugenscheinnahme, Beobachtung, Befragung, Bestätigung, Nachrechnen, Nachvollzug, analytisch) 2. zeitlich - wann wird PH durchgeführt - für welchen Zeitraum / Zeitpunkt gilt PH 3. Quantität der Durchführung (Größe Stichprobe, Anzahl Beobachtung Kontrollaktivität) - Gründe für Beurteilung berückstichtigen - Auftrittswahrscheinlichkeit (inhärentes Risiko) - Frage ob relevante Kontrolle berücksichtigt (Kontrollrisiko)
96
Welche Aspekte gilt für Funktionsprüfungen, die als Reaktion des APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung auf Aussageebene durchgeführt werden? ## Footnote ISA DE 330
97
Welche Aspekte gilt für Funktionsprüfungen, die als Reaktion des APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung auf Aussageebene durchgeführt werden? ## Footnote ISA DE 330
98
Was gilt für die Angemessenheit der Darstellung im Abschluss und Abschlussangaben? ## Footnote ISA DE 330
- beurteilen ob Gesamtdarstellung in Übereinstimmung mit Regelwerk - angemessene Klassifizierung und Beschreibung Finanzinformation inkl. zugrunde liegender Geschäftsvorfälle, Ereignisse/Umstände - angemessene Darstellung, Aufbau, Inhalt JA
99
Wie wird beurteilt ob erlangte Nachweise ausreichend und geeignet sind, um beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung zu adressieren? ## Footnote ISA DE 330
- vor Beendigung Prüfung → Einschätzung ob RwfD auf Aussageebene weiterhin angemessen - APr beurteilen ob ausreichende geeignete Nachweise erlangt - wesentliche Aussage nicht genügend Nachweise → weitere Nachweise - nicht möglich → Einschränkung BV oder Nichtabgabe Prüfungsurteil
100
Was gilt für die Dokumentation der Reaktion des APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung? ## Footnote ISA DE 330
- aufzunehmen 1. allgemeine Reaktionen um beurteilte RwfD auf Abschlussebene zu begegnen sowie Art/Zeit/Umfang durchgeführter PH 2. Verbindung PH und beurteile Risiken auf Abschlussebene 3. Ergebnisse PH, einschließlich Schlussfolgerungen, soweit nicht anderweitig klar erkennbar - Prüfungsnachweise vorheriger Abschlussprüfungen für Wirksamkeit Kontrolle benutzt → Doku über Schlussfolgerungen aufzunehmen die dazu geführt haben, dass der APr sich auf die betreffenden vorhergehenden APr geprüften Kontrollen verlässt - Doku muss zeigen, dass Information im Abschluss mit zugrundeliegenden Unterlagen der RL übereinstimmen und abstimmbar sind
101
Was gilt bei der Einholung von Drittbestätigungen, wenn die Weigerung des Managements unangemessen ist oder keine Nachweise durch alternative PH möglich? ## Footnote ISA DE 505
- Kommunikation mit TCWG [[IDW PS 470 n.F.]] - Feststellung Auswirkung APr und Prüfungsurteil [[IDW PS 405 n.F.]]
102
Was ist das Ziel des APr im Zusammenhang mit Beziehungen/Transaktionen mit nahestehenden Personen? ## Footnote ISA DE 550
- Wie sind ISA [DE] 240 ISA [DE], 315 (revised 2019) und ISA [DE] 330 auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen iZm Beziehungen zu und Transaktionen mit nsP anzuwenden - ausreichendes Verständnis von Beziehungen/Transaktionen iZm nsP - gegebene Risikofaktoren doloser Handlungen erkennen die aus solchen resultieren und für Beurteilung RwfD relevant sind - Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise schlussfolgern ob Abschluss soweit beeinflusst - sachgerechte Gesamtdarstellung vermittelt - irreführend ist - ggf. Befreiung gem. §288 I Nr. 1 iZm §285 Nr. 21 HGB - sofern maßgebende RL-Grundsätze Anforderungen festlegen - ausreichend geeigenete Nachweise ob in Übereinstimmung mit RL-Grundsätzen zutreffend identifiziert und im Abschluss erfasst und angegeben - Abschluss nach den für alle Kaufleuten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
103
Was ist eine Transaktion unter Marktüblichen Bedingungen? ## Footnote ISA DE 550
- Bedingungen wie zwischen Käufer und Verkäufer, die einander nicht nahestehen - unabhängig voneinander handeln - ureigene Interessen verfolgen - freiwillig Geschäft eingehen
104
Was ist eine Nahestehende Person/Einheit? ## Footnote ISA DE 550
- Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf berichterstattende Einheit - andere Einheit, auf welche berichterstattende Einheit (un- oder)mittelbare Beherrschung / maßgeblichen Einfluss ausübt - andere Einheit mit der berichterstattende Einheit unter gemeinsamer Beherrschung - gemeinsam beherrschende Anteilseigner - Anteilseigener = naher Familienangehöriger - ein gemeinsames MGT in Schlüsselposition
105
Welche Prüfungshandlungen führt der APr zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten iZm nahestehenden Personen aus? ## Footnote ISA DE 550
- Verständnis Beziehung und Transaktionen mit nsP - Diskussion Prüfungsteam (ISA DE 240, ISA DE 315 rev.) → Anfälligkeit dolose Handlungen oder Irrtümern ist auszuschließen - Befragung MGT zu - Identität nsP - Art Beziehung - Transaktionen inkl. Art und Zweck - Erlangung Verständnis Kontrollen, welche - Beziehungen/Transaktionen zu nsP identifizieren/erfassen/angeben - bedeutsame Transaktionen/Vereinbarungen mit nsP autorisieren und genehmigen - kontinuierliche Aufmerksamkeit iZm nsP bei Durchsicht Aufzeichnungen/Dokumente - Untersuchung insb. - Bank / RA-Bestätigungen - Protokolle Anteilseigner, TCWG - sonstige - bedeutsame Transaktionen außerhalb gewöhnlicher Geschäftsverlauf → Befragung MGT ob nsP beteiligt - Austausch Informationen nsP mit Prüfungsteam
106
Wie identifiziert der APr Risiken wesentlicher falscher Darstellungen iZm nahestehenden Personen? ## Footnote ISA DE 550
- ISA DE 315 rev - Feststellung ob Risiken iZm nsP stehen - Transaktionen außerhalb gewöhnlicher Geschäftstätigkeit besonders zu behandeln - ISA DE 240 - Berücksichtigung Risikofaktoren bei Identifizierung und Beurteilung RwfD aufgrund doloser Handlungen
107
Welche Reaktion auf Risiken wesentlicher falscher Darstellung zeigt der APr iZm Beziehungen/Transaktionen mit nahestehenden Personen? ## Footnote ISA DE 550
- Anwendung ISA DE 330 - MGT erfasst nicht/gibt Transaktionen mit nsP nicht zutreffend an - Bestätigungen und Diskussionen mit Bank, RA zu bestimmten Transaktionen wenn nciht verboten - Einholung Bestätigung nsP bzgl. Ziele, spezifische Bedingungen, Beträge - Risiken falscher Darstellung wegen doloser Handlungen - Befragung MGT und TCWG - Befragung nsP - Einsichtnahme bedeutsame Verträge mit nsP - geeignete Hintergrundrecherche z.B. Datenbanken - Durchsicht Whistleblower Berichte MA
108
Welche Handlungen führt der APr aus, wenn er bislang nicht identifizierte / angegebene Beziehungen oder Transaktionen mit nahestehenden Personen identifiziert? ## Footnote ISA DE 550
109
Welche Handlungen führt der APr aus, wenn er bedeutsame Transaktionen mit nahestehenden Personen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs identifiziert? ## Footnote ISA DE 550
- Einsichtnahme zugrundeliegender Verträge/Vereinbarungen zu Beurteilung - wirtschaftlicher Hintergrund legt Vermutung nahe, dass RL manipuliert und Vermögensschädigung verschleiert werden soll - Bedingung Transaktionen mit Erklärung des MGT im Einklang - Transaktion in Übereinstimmung mit maßgeblichen RL-Grundsätzen zutreffend erfasst/angegeben - Prüfungsnachweise dass auf angemessene Weise autorisiert wurde
110
Was hat der APr zu tun, wenn die Transaktion mit nsP unter marktüblichen Bedingungen durchgeführt wurde? ## Footnote ISA DE 550
- APr hat genügend Nachweise zu erlangen - wenn in HGB nicht angegeben → implizit die Frage nach Marktüblichkeit
111
Wie hat der APr die Erfassung und Angabe von SV iZm nsP zu Beurteilen? ## Footnote ISA DE 550
- Bildung Prüfungsurteil gem. IDW PS 400 n.F. beurteilen - in Übereinstimmung mit maßgeblicher RL-Grundsätzen erfasst und angegeben - Auswirkung - verhindert, dass Abschluss sachgerechte Gesamtdarstellung vermittelt - führt dazu das Abschluss irreführend ist
112
Welche schriftliche Erklärung hat der APr iZm nahestehende Personen einzufordern? ## Footnote ISA DE 550
- MGT und ggf. TCWG - Identität nsP sowie alle bekannten Beziehungen / Transaktionen sind APr angegeben worden - Beziehungen sind in Übereinstimmung mit Anforderung RL-Grundsätze zutreffend erfasst und angegeben
113
Welche Kommunikation mit dem TCWG hat der APr iZm nahestehende Personen durchzuführen? ## Footnote ISA DE 550
- über bedeutsame SV iZm nsP die sich während Prüfung ergeben - nicht gemacht Angaben bzgl. nsP / Transaktionen durch MGT - Identifzierung bedeutsamer Transaktionen mit nsP die nciht angemessen autorisiert/genehmigt wurden
114
Welche Doku-Anforderungen hat der APr iZm nahestehenden Personen? ## Footnote ISA DE 550
- Namen nsP - Art der Beziehung mit nsP
115
Wie hat der APr den Bericht über Beziehungen zu vbU zu prüfen? ## Footnote ISA DE 550
- §313 AktG - besondere Anforderungen bzgl. §312 AktG [[Prüfungspflicht Abschlüsse#Pflichten des APr bzgl. Abhängigkeitsbericht|Abhängigkeitsbericht]] - [[HFA 3_1991]]
116
Was ist der Anwendungsbereich und das Ziel des APr im ISA DE 450?
Anwendungsbereich: - Verantwortlichkeit AP Beurteilung Auswirkung wesentlicher falscher Darstellungen im JA (vgl. IDW PS 400 nF) - Anwendung der Wesentlichkeit ISA DE 320 Ziel AP: Auswirkungen identifizierter falscher Darstellung auf AP und etwaiger nicht korrigierter falscher Darstellungen auf Abschluss zu beurteilen
117
Müssen identifizierte falsche Aussagen kumuliert werden? ## Footnote ISA DE 450
Soweit nicht zweifelsfrei unbeachtlich muss AP identifizierte falsche Darstellungen kumulieren
118
Wie werden identifizierte falsche Aussagen im weiteren Verlauf der APr berücksichtigt? ## Footnote ISA DE 450
- AP hat festzustellen ob Strategie anzupassen weil: Art/Umstände falscher Darstellung auf weitere hindeuten, die zusammen wesentlich werden oder Summe kumulierter Fehler der Wesentlichkeit nach ISA DE 320 annähert - Nach Korrektur durch MGT zusätzliche PH ob falsche Darstellung verbleiben
119
Wie wird bzgl. Korrektur falscher Darstellungen im JA kommuniziert? ## Footnote ISA DE 450
- AP hat wenn nicht gesetzlich/o.ä. untersagt, zeitgerecht mit angemessener MGT-Ebene zu kommunizieren und MGT aufzufordern, dass Korrektur durchgeführt wird - Verweigert MGT-Korrektur einiger/aller falscher Darstellungen, hat AP Verständnis über Gründe zu erlangen und zu schauen ob Abschluss als Ganzes frei von wesentlicher falscher Darstellung ist
120
Wie werden die Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen auf den JA beurteilt? ## Footnote ISA DE 450
- Vorher zuerst zu prüfen das Wesentlichkeit nach ISA DE 320 nicht erreicht → JA als Ganzes weiterhin angemessen - AP festzustellen, ob nicht korrigierte falsche Darstellungen als Ganzes, sowohl für ABCOTD als auch für JA als Ganzes und die Umstände unter denen sie auftreten, sowie Auswirkung nicht korrigierter falscher Darstellungen aus vorherigen Zeiträumen auf relevante ABCOTDs - Nach HGB bei Unterlassung originärer quantitativen/qualitativen Anhangsangabe die anderen Einblickszielen als Gewährung Einsicht VFE und Unterlassung Anhangangabe Aufgliederung Bilanz&GuV → in der Regel immer wesentlich
121
Welche Kommunikation erfolgt vom APr an TCWG bzgl. festgestellter nicht korrigierter falscher Darstellungen? ## Footnote ISA DE 450
- Wenn nicht gesetzlich/o.ä. verboten dann Austausch AP→TCWG über nicht korrigierte Falsche Darstellungen und Auswirkung einzeln/in Summe im Vermerk - Außerdem Austausch über Auswirkung falscher Darstellung vergangener Perioden in jetziger Periode
122
Welche schriftliche Erklärung verlangt der APr von MGT und TCWG iZm nicht korrigierten falschen Darstellungen? ## Footnote ISA DE 450
- Von MGT und wenn Sachgerecht TCWG schriftliche Erklärung bzgl. Auswirkung nicht korrigierter falscher Darstellung auf JA als ganzen einzeln / in Summe unwesentlich inkl. Aufstellung der Posten
123
Welche Dokumentationserfordernisse muss der APr bzgl. nicht korrigierter falscher Darstellungen erfüllen? ## Footnote ISA DE 450
- Betrag unterhalb dessen Darstellung als zweifelsfrei unbeachtlich angesehen werden kann → NAG - Alle während der Prüfung kumulierte falsche Darstellungen und ob sie korrigiert wurden - Schlussfolgerung AP bzgl. nicht korrigierter falscher Darstellung einschließlich Grundlage der Schlussfolgerung
124
Welche Verantwortung tragen 1. gesetzliche Vertreter 2. Abschlussprüfer in Bezug auf die LB-Prüfung? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
- Verantwortung gesetzl. Vertreter - Gesetzeskonforme Aufstellung LB, Vorkehrungen & Maßnahmen einzurichten/auftechterhalten, die das sicherstellen - Verantwortung AP - Gesetzlicher LB: Pflichtprüfung; freiwilliger LB nur wenn beauftragt - In Übereinstimmung mit §317IIHGB planen/durchzuführen, insb. Sicherheit bzgl. Einklang mit JA, gesetzeskonform, zutreffendes Bild VFE, Chancen/Risiken/ künftige Entwicklung wesentlich zutreffen - Nicht nichtfinanzielle Erklärung - LB-fremde Angaben nicht Pflichtprüfung, müssen klar abgegrenzt werden
125
Welche Verantwortung trägt der APr bzgl. Prüfbarer LB-Angaben? ## Footnote ISA DE 350 n.F.S
126
Was gilt für den APr bzgl. Risiken wesentlicher falscher Darstellung im LB? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
1. PH zur Risikobeurteilung - Lageberichtsebene insg. - Aussageebene - Vollständigkeit - Richtigkeit - Darstellung - einschließlich Qualität/Quantität Aspekte der Angaben 2. Gewinnung Verständnis Unternehmen und Umfeld - Zugrundelegung bei Abschluss zur Erlangendes Verständnis auch bei LB - nicht ausreichend: verschaffen! 3. Erlangung Verständnis Vorkehrungen und Maßnahmen - Prozess Aufstellung LB - Beurteilung Angemessenheit Systeme - Bezug Erfassung/Bewertung Chancen und Risiken und Umgang in Bezug auf wesentliche prognostische Angaben 4. Identifikation & Beurteilung RwfD - Lageberichtsebene insg. - Aussageebene - Vollständigkeit - Richtigkeit - Darstellung - einschließlich Qualität/Quantität Aspekte der Angaben
127
Welche Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung hat der APr im LB allgemein? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
1. LB als Ganzes - Betonung kritische Grundhaltung - Einsatz erfahrene MA und Spezialisten - Stärkere Überwachung Auftragsabwicklung - Allg. Änderung PH 2. Aussageebene 1. Reaktion in Bezug auf sämtliche Informationskategorien 2. Besondere Reaktionen für ausgewählte Informationskategorien 3. ggf. besondere Reaktionen für weitere sog. Informationskategorien - bei allen ggf. Funktionsprüfung oder aussagebez. PH (analytisch, SP)
128
Welche besondere Reaktion auf Aussageebene hat der APR für ausgewählte Informationen? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
1. Ziele und Strategien 2. Steuerungsziele 3. Rahmenbedingungen 4. Geschäftsverlauf 5. VFE Lage 6. Grundsätze Vergütungssystem 7. Übernahmerelevante Angaben und Angaben zu eigenen Aktien 8. Prognosebericht 1. nachvollziehen Prognosen zugrundeliegende bedeutsame Annahmen (Beurteilung Vertretbarkeit) 2. Beurteilung sachgerechte Ableitung prorgnostischer Angaben und ihren zugrundeliegenden Annahmen 3. Keine Abgabe eigenständiges Prüfungsurteil zu zukunftsorientierten Angaben/zugrundeliegender Annahmen 9. Chancen/Risikobericht 1. Beurteilung ob wesentliche Chancen/Risiken künftiger Entwicklung vollständig im LB angegeben 2. dargestellte Chancen/Risiken im Einklang mit Rest JA/LB 3. Nachvollziehen Tragweite anhand geeigneter Informationen und Beurteilung zutreffende Darstellung im LB
129
Was gilt für die 1. Nichtfinanzielle Berichterstattung 2. (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung bzgl. Prüfung des LB? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
**Nichtfinanzielle Berichterstattung - keine inhaltliche Prüfung** - wurde vorgelegt? - wenn Veröffetnlichung auf Website Unternehmen - Feststellung ob LB auf Website Bezug nimmt - Ergänzende Prüfung nach 4 Monaten nach Stichtag ob Bericht vorgelegt wurde **(Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung - keine inhaltliche Prüfung** - Aufnahme in LB → eigener Abschnitt? → wurden Angaben gemacht - Veröffentlichung auf Website → enthält LB Verweis, gibt es die Seite und ist sie öffentlich zugänglich? → wurden Angaben gemacht
130
Wie reagiert der APr im Rahmne der LB-Prüfung wenn: 1. nicht korrigierte falsche Darstellungen im LB festgestellt werden? 2. Ereignisse nach Stichtag ## Footnote ISA DE 350 n.F.
**Beurteilung festgestellter nicht korrigierter falscher Darstellungen im LB** - Beurteilung Auswirkungen auf Prüfungsdurchführung, LB, ggf. JA → Prüfungsurteile! - Pflicht das Unternehmen zur Korrektur aufzufordern - abschließende Würdigung ob kumuliert wesentlich **Ereignisse nach Stichtag** - Beachtung Prüfung LB Grundsätze gem. [[IDW PS 203 n.F.]]
131
Welche Schriftlichen Erklärungen und Dokumentationen leistet der APr im Rahmen der Prüfung des LB? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
**Schriftliche Erklärungen** - Feststellung ob VE und Nachweis Gesamtverantwortung LB umfassen - ggf. Einholung weiterer schriftlicher Erklärungen gesetzlicher Vertreter/ anderer Parteien **Doku** - erfahrener, nicht mit Prüfung LB befasster in der Lage zu verstehen - Art/Zeitpunkt/Umfang durchgeführter PH - Ergebnisse PH und erlangte Nachweise - bedeutsame Prüfungssachverhalte, getroffene Feststellungen, vorgenommene bedeutsame Beurteilungen um Feststellung zu treffen - Umgang mit Unstimmigkeiten wenn erlangte Informationen im Widerspruch zu getroffener entgültigen Feststellung zu bedeutsamen SV stehen - ggf. Doku Überprüfung TeilbereichsP - Abschluss spätestens 60 Tage nach Datum BV, Ausnahme spätere Änderung/Ergänzung unter strengen Bedingungen
132
Wie erfolgt die Bildung des Prüfungsurteils und die Berichterstattung desselbigen durch den APr bei der Prüfung des LB? ## Footnote ISA DE 350 n.F.
# Berichterstattung APr **Bildung Prüfungsurteil LB** - in Übereinstimmung mit maßgeblichen RL-Grundsätzen aufgestellt - LB insgesamt zutreffendes Bild Lage Unternehmen - LB in allen wesentlichen Belangen - mit JA im Einklang - deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht - Chancen/Risiken zutreffend darstellt **Berichterstattung APr** 1. Prüfbericht [[IDW PS 450 n.F.]] 2. BV [[IDW PS 400 n.F.]] [[IDW PS 270 n.F.]][[ISA [DE] 720 (Revised)]] 1. Prüfungsurteile - Pflicht zur Information über Nichtprüfung bei nicht eindeutig abgegerenzten - nicht inhaltlichen geprüften LB-typischen Angaben - LB-fremden Angaben - Art Urteil → uneingeschränkt, eingschränkt, versagt, Nichtabgabe 2. sonstige Informationen - Anwendung ISA DE 720 rev. 3. Wesentliche Unsicherheit - im LB dargestellte wesentliche Unsicherheiten iZm GC =bestandsgef. Risiken → IDW PS 270 nF 4. Hinweis(e) - zur SV-Hervorgebung - sonstiger Sachverhalt - Nachtragsprüfung
133
Was ist der Anwendungsbereich und das Ziel des Abschlussprüfers bei geschätzten Werten? ## Footnote ISA DE 540 rev.
- Verantwortlichkeit APr iZm geschätzten Werten der RL, Anforderungen und erläuternde Hinweise bzgl. Beurteilung falscher Darstellung, einseitige Ausrichtung MGT - Ziel APr: ausreichend geeignete PrNachweise ob geschätzte Werte in RL im Rahmen der RL-Grundsätze *vertretbar*
134
Welche Prüfungshandlungen führt der APr zur Risikobeurteilung bei geschätzten Werten aus? ## Footnote ISA DE 540 rev
- Erlangung Verständnis Einheit & Umfeld, maßgebende RL-Grundsätze, IKS → Verständnis geschätzte Werte - Ergebnis vorheriger gesch. Werte oder ggf. nachträgliche Neuschätzung durchzusehen um Risikobeurteilung zu unterstützen - APr feststellen, ob Prüfungsteam iZm geschätzte Werte besondere Fähigkeit/Kenntnisse benötigt; PH zur Risikobeurteilung durchführen um RwfD zu identifizieren & beurteilen, PH als Reaktion zu planen und durchzuführen und erlangte PrNachweise zu beurteilen
135
Wie identifiziert und beurteilt der APr Risiken wesentlicher falscher Darstellungen iZm geschätzten Werten? ## Footnote ISA DE 540 rev
- inhärente Risiko und Kontrollrisiko auf Aussageebene gesondert beurteilen - zu berücksichtigen - Inwieweit unterliegt Wert Schätzunsicherheit - durch Komplexität, Subjektivität oder sonstige inhärente Risikofaktoren beeinflusst: - Auswahl/Anwendung Methode / Annahmen / Daten bei Ermittlung geschätzter Wert - Auswahl Punktschätzung MGT und iZm Abschlussangaben für Aufnahme Abschluss - bedeutsames Risiko vorhanden? - wenn ja: 1. Kontrollen identifizieren, die Risiko behandeln 2. beurteilen ob solche Kontrollen wirksam ausgestaltet wurden 3. Kontrollen implementiert?
136
Welche Reaktionen hat der APr auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellung iZm geschätzten Werten? ## Footnote ISA DE 540 rev
1. Erlangung Nachweise für Ereignisse, die bis zum Datum des BV eintreten 1. Änderungen in Gegebenheiten und sonstige Umstände zwischen Ereignis und Bewertungsdatum kann Relevanz beeinflussen 2. Prüfen wie MGT geschätzte Werte ermittelt hat 1. Nachweise zur Auswahl und Anwendung von Methoden, bedeutsamen Annahmen und Daten 2. Nachweise zur Art und Weise, wie Punktschätzungen ausgewählt und Angaben zu Schätzunsicherheit entwickelt wurden - sofern MGT keine angemessenen Schritte ergriffen hat um Schätzunsicherheiten zu verstehen oder umzugehen: - APr Aufforderung an MGT: zusätzliche Handlungen diesbzgl. durchführen - zusätzliche Maßnahmen nicht ausreichend und praktisch durchführbar → Entwicklung Punkt/Bandbreite APr - APr beurteilen ob Mangel IKS → Kommunikation an AR → [[IDW PS 475]] 3. Entwicklung Punktschätzung / Bandbreite des APr 4. Sonstige Würdigung iZm Prüfungsnachweisen 1. Nutzung Tätigkeit Sachverst. Management [[ISA [DE] 500]] 5. Anwendung Funktionsprüfung 1. Risikobeurteilung ausgeht, dass Kontrollen wirksam funktionieren 2. aussagebez. PH alleine keine ausreichenden geeigneten Nachweise auf Aussageebene 6. Bei bedeutsamen Riiken → Funktionsprüfung oder Einzelfallprüfung
137
Welche Pflichten treffen den APr bzgl. 1. Abschlussangaben 2. Anzeichen einseitiger MGT Ausrichtung bei geschätzten Werten? ## Footnote ISA DE 540 rev
Abschlussangaben - wenn keine Schätzunsicherheiten bestehen → APr weitere PH planen und durchführen, um ausreichend geeignete PrNachweise auf Aussageebene zu erlangen Anzeichen einseitige Ausrichtung MGT - werden Anzeichen identifiziert → Auswirkung APr beurteilen - Absicht der Irreführung → dolose Handlung
138
Wie beurteilt der APr Risiken aus geschätzten Werten auf Basis seiner durchgeführten PH? ## Footnote ISA DE 540 rev.
Allg. Beurteilung - Beurteilung ob erlangte Nachweise für geschätzte Werte ausreichend und geeignet sind [[ISA [DE] 330]] 1. Buerteilung RwfD weiterhin angemessen 2. Entscheidung MGT iZm Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabe geschätzter Werte im Abschluss in Übereinstimmung mit maßgeblichen RL-Grundsätzen 3. ausreichend Nachweise erlangt? - zusätzliche Angaben zu geschätzten Werten im Abschluss irreführend? BRD-Spezifisch - Abschlüsse KapG → §264 II 2, §297 II 3 HGB zusätzliche Angaben - HR-Abschlüsse die gem. für alle Kaufleute geltenden Vorschrift aufgestellt → nur seltenst irreführend - wenn zusätzliche Angaben notwendig damit Abschluss nicht irreführend ist → bei MGT Weigerung muss bzgl. BV Rechtsbeistand eingeholt werden
139
Welche Pflichten treffen den APr bzgl. 1. schriftliche Erklärung 2. Kommunikation mit MGT und TCWG 3. Dokumentation iZm geschätzten Werten? ## Footnote ISA DE 540 rev.
Schriftliche Erklärung - MGT und ggf. TCWG → Ermittlung geschätzte Werte und iZm Methoden, Annahmen, Daten zur Erfüllung von Ansatz, Bewertung, Darstellung im Abschluss in Übereinstimmung mit maßgebenden RL-Grundsätzen sachgerecht. Kommunikation mit MGT und TCWG - bedeutsame qualitative Aspekte der RL-Praktiken bzw. bedeutsame Mängel IKS zu kommunizieren - SV würdigen, die bezogen auf gesch. Werte zu kommunizieren sind Dokumentation - besonders wichtige Elemente für Verständnis Einheit & Umfeld einschließlich IKS - Verbindung weitere PH zu beurteilten RwfD auf Aussageebene unter Berücksichtigung Gründe, Beurteilung dieser Risiken angemessen - Reaktion APr, wenn MGT keine Schritte unternimmt um Schätzunsicherheiten zu verstehen und mit ihnen umzugehen - Anzeichen für möglichst einseitige Ausrichtung MGT und Beurteilung Auswirkung auf APr - Bedeutsame Beurteilung iZm Feststellung APr, ob geschätzte Werte iRd maßgebenden RL-Grundsätze vertretbar oder falsch dargestellt sind
140
Welche drei Kategorien von nachträglichen Ereignissen kennt der ISA DE 560? ## Footnote ISA DE 560
- Drei Fallgruppen 1. Ereignisse zwischen Abschlussstichtag und Vermerk 2. Tatsachen die APr nach Vermerkt aber vor Herausgabe Abschluss bekannt werden 3. Tatsachen, die APr nach Herausgabe Abschluss bekannt werden
141
Welche Verantwortung hat der APr wenn zwischen Abschlussstichtag und Datum BV nachträgliche Ereignisse bekannt werden? ## Footnote ISA DE 560
- APr musss ausreichend geeignete Prüfungsnachweise erlangen, dass alle eingetretenen Ereignisse identifiziert werden, die Anpassungen erfordern könnten - PH so durchzuführen, dass Zeitraum bis BV abdecken 1. Verständnis Verfahren des MGT, um solche Ereignisse zu identifizieren 2. Befragung des MGT und ggf. TCWG 3. Lesen und Würdigung relevanter Protokolle der Organe, Eigentümer, MGT; 4. Lesen ggf. nachfolgender Zwischenabschlüsse 1. wenn Ereignisse identifiziert werden die Anpassung / Angabe im Abschluss erfordern? 1. APr muss feststellen, ob Ereignis in Übereinstimmung mit ReLe-Grundsätzen angemessen berücksichtigt 2. MGT & ggf. TCWG müssen schriftliche Erklärung abgeben, dass alle nachträglichen Ereignisse angemessen einbezogen wurden
142
Welche Verantwortung hat der APr wenn zwischen Datum BV und Herausgabe Abschluss nachträgliche Ereignisse bekannt werden? ## Footnote ISA DE 560
- Grundsatz: keine Verpflichtung Prüfungshandlungen durchzuführen - Ausnahme: wird APr nach BV Datum aber vor Herausgabe Tatsache bekannt, die wenn vor BV Datum veranlasst hätte den Vermerk zu ändern 1. SV mit MGT und ggf. TCWG besprechen 2. feststellen ob Abschluss geändert werden muss 1. ja: erfragen wie MGT mit SV umzugehen gedenkt 1. Ännerung 2. keine Änderung
143
Welche Verantwortung hat der APr wenn zwischen Datum BV und Herausgabe Abschluss nachträgliche Ereignisse bekannt werden und das MGT 1. den Abschluss ändern möchte 2. den Abschluss nicht ändern möchte ## Footnote ISA DE 560
**Änderung Abschluss** - Grundsatz: - PH soweit Änderung erfordert - Ausdehnung PH Identifikation von nachträglichen Ereignissen auf Datum neuer Abschluss - Zurverfügungstellung neuer Vermerk/geänderter Abschluss - Ausnahme: Zulässigkeit Beschränkten Änderung - PH soweit Änderung erfordert - Änderung Vermerk durch Angabe eines zusätzlichen auf Änderung bezogenen Vermerk **oder** - Zurverfügungstellung neuer Vermerk und geänderter Abschluss, in dem ausgesagt wird, das PH sich nur auf Änderungen beziehen - D-Ziffern: - Abschluss/LB nach Vorlage PrB geändert → Nachtragsprüfung §316 III 1 HGB - Ausdehnung PH zur Identifikation **nicht** erforderlich - Änderung Vermerk gem. PS 400/406/450 **Keine Änderung Abschluss, obwohl APr Auffassung ist es müsste geändert werden** - falls Vermerk Einheit noch nicht zur Verfügung gestellt wurde → Modifikation BV PS 405 - falls Vermerk schon zur Verfügung gestellt wurde - Verantwortlichen der Einheit sind zu informieren, dass Abschluss nicht an dritte herausgegeben werden darf - ggf. Widerruf des BV PS 400
144
Was ist der Anwendungskreis und Ziel des ISA DE 210?
- Verantwortlichkeit APr bei Vereinbarung Auftragsbedingungen - Feststellung ob Vorbedingung für Auftrag vorliegen - gemeinsames Verständnis der Auftragsbedingungen
145
Was sind Vorbedingungen für die APr? ## Footnote ISA DE 210
1. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sind vertretbar 2. Erzielung von Einvernehmen mit dem Management, dass das Mgt. seine Verantwortlichkeit anerkennt u. versteht (bzgl. Abschluss + Lagebericht) - Aufstellung des Abschlusses, einschließlich sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses bzw. im LB ein zutreffendes Bild der Lage - IKS - Zugang des APr zu allen relevanten und Management bekannten Informationen, weitere Informationen zum Zwecke der Abschlussprüfung und unbeschränkten Zugang zu Personen innerhalb der Einheit zur Erlangung von Prüfungsnachweisen. - Prüfungshemmnis: - Bedingungen schränken Prüfungstätigkeit APr derart ein, dass dies zur Nichtabgabe Prüfungsurteil führt - Ablehnung unverzüglich zu erklären gem. §51 1 WPO - andere Faktoren mit Einfluss auf Annahme - MGT Diskussion wenn Vorbedingungen nicht gegeben - gesetzliche AP → Vergewisserung, dass Bestellung ordnungsgemäß erfolgt (Nichtigkeitstatbestand §256 I Nr. 3 AktG)
146
Wie werden Auftragsbedingungen vereinbart? ## Footnote ISA DE 210
- Bedingungen mit Management zu vereinbaren und in einem Auftragsbestätigungsschreiben (/anderweitig geeigneten Form) von schriftlicher Vereinbarung festzuhalten. Mindestinhalt (Tz. 10, D.10.1): - Ziel und Umfang der Abschlussprüfung - Verantwortlichkeiten des APr - Verantwortlichkeiten des Managements - Angabe der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze - Hinweis auf die voraussichtliche Form u. Inhalt der Berichterstattung des APr - Erklärung, dass Gegebenheiten zur Abweichung von der voraussichtlichen Form und Inhalt führen können - ggf. Prüfungsschwerpunkte und Erweiterungen des Prüfungsauftrags Empfohlene Ergänzungen und Hinweise siehe Tz. A24
147
Was gilt für 1. Folgeprüfungen 2. Änderungen von Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge ## Footnote ISA DE 210
**Folgeprüfungen** - APr beurteilen, ob Umstände eine Anpassung der Bedingungen des Prüfungsauftrags erforderlich machen und ob es einer Erinnerung der Einheit an die Bedingungen bedarf (Tz. 13). - gesetzlichen Abschlussprüfungen = Bestellung zum APr jedes Jahr neu zu erfolgen; die Bedingungen des Prüfungsauftrags sind stets erneut zu vereinbaren (Tz. D.13.1) **Zustimmung Änderung Auftragsbedingungen für Prüfungsauftrag** - APr darf Änderung der Bedingungen des Prüfungsauftrags nicht ohne nachvollziehbare Begründung zustimmen (Tz. 14), insb. bei Änderung des Prüfungsauftrags in einen Auftrag mit geringerer Prüfungssicherheit (Tz. 15). - Neue Auftragsbedingungen = Auftragsbestätigungsschreiben (/oder anderen geeigneten Form) schriftlicher Vereinbarung festzuhalten (Tz. 16). - Versagt Management eine Fortführung des ursprünglichen Prüfungsauftrags → APr muss Prüfungsauftrag niederzulegen und festzustellen, ob die Umstände Dritten zu berichten sind (Tz. 17). - Gesetzliche Abschlussprüfung → Auftragsniederlegung gem. § 317 HGB grundsätzlich nicht zulässig. - Auftrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, § 318 Abs. 6 HGB (Tz. D.17.1).
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Welche zusätzliche Überlegungen gibt es bei der Auftragsannahne bzgl: 1. Durch Gesetze o.ä. *ergänzte* ReLe-Grundsätze 2. Durch Gesetze o.ä. *vorgeschriebene* ReLe-Grundsätze 3. Durch Gesetze o.ä. vorgeschriebener Vermerk ## Footnote ISA DE 210
**Durch Gesetze/ andere Rechtsvorschriften ergänzte ReLe-Standards** - APr muss feststellen: Konflikte Rechnungslegungsstandards ↔ zusätzlichen Anforderungen - Wenn ja → APr mit Management zu erörtern, ob - zusätzliche Anforderungen durch zusätzliche Abschlussangaben entsprochen werden kann oder - Beschreibung der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze im Abschluss geändert werden kann. - Wenn keine der Maßnahmen möglich ist → ggf. Modifizierung (IDW PS 405) **Durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften vorgeschriebene ReLe-Grundsätze** - Wäre ein gesetzlich vorgeschriebenes Regelwerk der ReLe nicht vertretbar, wenn es nicht vorgeschrieben wäre, darf APr den Prüfungsauftrag nur unter folgenden Voraussetzungen annehmen: - Zusätzliche Abschlussangaben zur Vermeidung einer Irreführung und - Bedingungen des Prüfungsauftrags erkennen an, dass der Vermerk des APr eine Hervorhebung dieser Umstände (eigener Absatz) enthält **Durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften vorgeschriebener Vermerk des APr (Tz. 21)** - Sofern sich ein gesetzlich vorgeschriebener Aufbau oder Wortlaut des Vermerks des APr erheblich von den Anforderungen der IDW PS / ISA [DE] unterscheidet, hat der APr zu beurteilen, - ob Nutzer die aus der Abschlussprüfung erlangte Sicherheit missverstehen können - wenn ja, dies durch eine zusätzliche Erläuterung im Vermerk des APr abgemildert werden kann. Der APr darf den Prüfungsauftrag nicht annehmen (sofern nicht gesetzlich verlangt), sofern durch die Erläuterung ein mögliches Missverständnis nicht abgemildert werden kann.
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Was ist Ziel und weiterer Zweck der Dokumentation der APr? ## Footnote ISA DE 230
- Verantwortlichkeit APr bzgl. Doku - ausreichende und geeignete Aufzeichnung des BV - Nachweis, dass IDW PS, ISA DE, gesetzliche Regelungen beachtet wurden - Doku = Grundlage zukünftige Prüfung - Qualitätskontrolle externe und interne QK - Nachweis für Tätigkeit → Rechenschaftsfunktion
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Was sind die allgemeinen Anforderungen an die Prüfungsdokumentation? ## Footnote ISA DE 230
- Zeitgerechte Erstellung der Prüfungsdokumentation (Tz. 7) - verbesserte Prüfqualität - effektive Durchsicht/Beurteilung erlangter Nachweise - Klare Darstellung der Ergebnisse der Prüfung/Prüfungshandlungen (Tz. 8) - Hinweis auf bedeutsame Sachverhalte (Tz. 8 c))
151
Was gilt für Form, Inhalt und Umfang der Dokumentation? ## Footnote ISA DE 230
- ein erfahrener, zuvor nicht mit der Prüfung befasster Prüfer muss folgendes verstehen können: - Art/zeitliche Einteilung und Umfang der durchgeführten PH - Ergebnisse der PH inkl. erlangter PrNachweise - bedeutsame SV, die sich während der Prüfung ergeben sowie gezogene Schlussfolgerungen und bedeutsame Beurteilungen nach pflichtgem. Ermessen, die iZm Schlussfolgerungen getroffen wurden - Einflussfaktoren - Größe & Komplexität - Art PH - festgestellte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, Bedeutung erlangter Nachweise - Art/Umfang Auffälligkeit - Notwendigkeit zur Doku einer Schlussfolgerung oder Grundlage für Schlussfolgerung nicht ohne weiteres aus Doku der durchgeführten Arbeit oder aus erlangten Nachweisen feststellbar - angewendete Prüfungsmethode und -hilfsmittel - Bestandteile und Aufzeichnungsmethoden - Prüfungsprogramm - Analysen - Memoranden zu besonderen SV - Zusammenfassungen bedeutsamer SV - Bestätigungsschreiben/schriftliche Erklärungen - Checklisten - Schriftverkehr zu bedeutsamen SV - Doku: analog, elektronisch, andere Medien
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Was für Dokumentationspflichten gelten für die Abschlussprüfung? ## Footnote ISA DE 230
- Art, zeitliche Einteilung und Umfang PH - kennzeichnenden Merkmale geprüfter SV - durch wen, wann abgeschlossen - von wem, wann, in welchem Umfang durchgesehen - Gespräche zu bedeutsamen SV - mit MGT, TCWG, andere Personen - besprochene SV, Datum, Gesprächspartner - Unstimmigkeiten - stimmen nicht mit seiner endgültigen Schlussfolgerung überein, wie wurde damit umgegangen - Abweichung von ISA - alternative PH und Gründe - SV nach Datum des Vermerks - neue/zusätzliche PH - gegebenen Umstände, neue/zusätzliche PH, erlangte Nachweise und Schlussfolgerungen sowie Auswirkungen auf Vermerk - wann/von wem vorgenommen und durchgesehen
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Was gilt für die Zusammenstellung der endgültigen Akte der Prüfung? ## Footnote ISA DE 230
- redaktionellen Prozess in angemessener Zeit nach BV Datum abzuschließen - höchstens 60 Tage gem. ISCQ 1 - kein löschen von Prüfungsdoku nach Abschluss der Akte vor Ablauf Aufbewahrungsfristen
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Welche Anforderungen hat der APr zu erfüllen, wenn wesentliche Unstimmigkeiten bzgl. sonstige Informationen vorzuliegen scheinen oder sonstige Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen? ## Footnote ISA DE 720 rev
- SV ist mit MGT zu erörtern und ggf. Handlungen durchzuführen - feststellen ob: - wesentliche falsche Darstellung der sonstigen Info - wesentliche falsche Darstellung des Abschlusses - notwendig das Verständnis der Einheit/des Umfelds zu aktualisieren
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Welche Reaktion muss der APr haben wenn er en Schluss zieht, dass wesetnliche falsche Darstellung der sonstigen Information vorliegt? ## Footnote ISA DE 720 rev
- Korrekturen von MGT anfordern 1. MGT einverstanden = APr stellt fest ob Korrekturen vorliegt → keine falsche Darstellung mehr 2. MGT verweigert = APr kommuniziert mit TCWG und fordert zur Korrektur auf → ergreift ggf. weitere Maßnahmen - Zeitpunkt des Vorliegens falscher Darstellungen 1. vor Datum BV - Würdigung Auswirkung → ggf. Niederlegung Auftrag gem. §318 VI HGB - wesentlicher Verstoß → Berichterstattung §321 I 3HGB - ggf. Nichtabgabe Vermerk bis Unstimmigkeit geklärt ist 2. nach Datum BV - geeignete Maßnahmen damit Nutzer auf nichtkorrigierte falsche Darstellung aufmerksam gemacht wird - keine Verpflichtung Widerrufen / Nachtragsprüfung da sonstige Information keiner Prüfungspflicht unterliegt - APr muss grds. von Verschwiegenheit entbunden werden um obiges machen zu können
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Welche Reaktion ist vom APr gefordert, wenn eine wesentliche falsche Darstellung im Abschluss vorliegt oder eine Aktualisierung des Verständnisses von Einheit und ihrem Umfeld durch APr notwendig ist? ## Footnote ISA DE 720 rev
- APr Übereinsteimmung mit anderen ISA DE angessen zu reagieren - mögliche Auswirkung Verständnis APr auf Einheit & Umfeld → ggf. Änderung Risikobeurteilung [[ISA [DE] 315 (revised 2019)]] - Beurteilung falscher Darstellung nicht korrigierter falscher Darstellung [[ISA DE 450]] - Mögliche Verantwortlichkeiten iZm nachträglichen Ereignissen [[ISA [DE] 560]]
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Wie sind sonstige Informationen im BV dargestellt? ## Footnote ISA DE 720 rev
- gesonderter Abschnitt “sonstige Informationen” - Erklärung Verantwortlichkeit MGT und ggf. anderer Organe - Bezeichnung sonstige Informationen - Abgrenzung Prüfungsurteil - Beschreibung Verantwortlichkeit APr - Erklärung APr sonstige Informationen 1. Eingeschränktes Urteil - sonstige Info zu demselbsen/zusammenhängenden SV wie der, der eingeschränktes Urteil begründet, auch falsch/irreführend dargestellt? 2. versagtes Urteil - rechtfertigt nicht das Unterlassen der Angabe identifizierter sonstiger falscher Darstellungen sonstiger Informationen im Vermerk 3. Nichtabgabe - kein Abschnitt “sonstige Information”
158
Wie sind 1. Zielsetzung 2. Definitionen 3. Verantwortlichkeiten zwischen Management & AR 4. Risikobeurteilung, Reaktionen und Würdigung im ISA DE 540 geregelt? ## Footnote Daniela
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Schätzrisiken übersteigen regelmäßig die normalen Risiken, die i. R. d. Risikoidentifikation festgestellt wurden. Welche RIsikobeurteilung entfällt auf den ISA DE 315 rev. 2019 und ab wann beginnt ISA DE 540 rev.?
160
Welche Rolle spielt die interne Revision im 3-Lines-of-Defence-Modell? (ISA DE 610)
161
Grenze Ziele und Umfang zwischen interner Revision und APr ab. Welche Bedeutung hat die interne Revision für die APr nach ISA DE 610?
162
Was ist der Unterschied zwischen einer (financial) Due Dilligence und einer UBW nach IDW S 1?