Einheit 1 Flashcards
(12 cards)
Schutzzwecktrias
Schutzsubjekte: Mitbewerber, Verbbraucher, sonstige Marktteilnehmer
Was ist Monismus?
prinzipielle Gleichrangigkeit und Verbundenheit der Interessen der Schutzsubjekte
Normativer Verbraucherbegriff?
Maßstab ist der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher;
–> hat keine eigene Ansprüche
sonstige Marktteilnehmer?
Personen, die als Anbieter oder Nachfrager am Markt auftreten; ins. kein Wettbewerbe (Abnehmern/Lieferanten); Vertikalebene
Unternehmen i.S.d. § 2 I Nr. 1 UWG?
organisatorische Einheit mit gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit; rein wirtschaftlich (=Rechtsform egal)
“zugunsten der eigenen oder fremden Unternehmens” § 2 I Nr. 1
ob Verhalten objektiv betrachtet maßgeblich darauf gerichtet ist, durch die Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Adressaten den Absatz von Waren eines bestimmten Anbieters zu fördern–> setzt Wechselwirkungen zwischen Vor- und Nachteilen voraus
reine privte Willensäußerung (fällt nicht unter Anwendung des UWG
“außerhalb von Erwerbs- und Berufsausübung
Was fällt nicht unter UWG, wenn kein funktionaler Zusammenhang?
weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen
Geschäftliche Handlung bei der öffentlichen Hand?
Zu unterscheiden zwischen: 1. erwerbswirtschaftlichen und 2. hoheitlichen Tätigkeiten;
erwerbswirtschaftliche Handlung dann geschäftliche, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden
bei hoheitlicher Tätigkeit ist zu unterscheiden, ob aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung tätig wird! wenn ja, dann kein UWG
Wie muss umfassende Würdigung bei Tätigkeit der öffentliche Hand ohne ausdrückliche Ermächtigung stattfinden?
maßgeblich:
- konkrete Auswirkungen im Wettbewerb
- ob die Tätigkeit zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Art und Umfang sachlich notwendig ist und Auswirkungen auf den Wettbewerb nur Begleiterscheinungen sind
Was versteht man unter Substitutionswettbewerb? (Begriff Mitbewerber “konkrete Wettbewerbsverhältnis)
Grundsatz: gleichartige Waren im selben Endabnehmerkreis, also ist das eine Produkt durch das des Anderen ersetzbar; entscheiden dabei ist Abnehmersicht! (Hersteller und Einzelhändler, rechtsberatenden Versicherungs UN und Rechtsanwälten)
Was versteht man unter mittelbarem Wettbewerbsverhältnis?
Förderung fremden Wettbewerbs, Voraussetzung: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen geförderten Unternehmen und Mitbewerber (Kläger) siehe Bachblütenfall