Einheit 6 Flashcards
(8 cards)
Wie viele Tatbestände enthält 5a und welche sind es?
3:
irreführung durch Unterlassen 5a I
Vorenthalten von Information 5a II-V
getarnte Werbung 5a VI
Was sind die praxisrelevanten Gruppen des 5a VI?
Schleichwerbung / Productplacement
Vortäuschen ojektiver/redaktioneller Berichterstattung
Was ist für einen Vergleich nach § 6 erforderlich?
Werbender muss eigene Waren/DL zu denjenigen eines Mitbewerbers in Beziehung setzen
-> notwendig ist eine Gegenüberstellung unter Vergleichsaspekt
Was versteht man nach § 6 Nr. 2 unter relevanten, wesentlichen, typischen und nachprüfbaren Eigenschaften?
relevant: für Kaufinteresse nicht völlig unerheblich
wesentlich: Bedeutung für Produktverwendung
typisch: Eigenschaft ist bezogen auf den Zweck prägend
nachprüfbar: wenn objektiv feststellbar, ob Vergleich zutreffend ist
Was ist ein Kennzeichen gem. § 6 II Nr. 4?
Was Ruf?
Was Ausnutzung?
Marke, Handelsnamen, und andere Unterscheidungszeichen
Ansehen, das einem Kennzeichen zukommt
wenn Verwendung beim angesprochenen Verkehrskreis zu Assoziationen zwischen Werbenden und Mitbewerber führen kann
Was versteht man unter Werbung i.S.d. § 6 I
Wann ist diese vergleichend?
Darunter fallen alle Äußerungen bei Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel der Absatzförderung
Wen hinzukommt, dass die eigenen Waren mit denen eines Mitbewerbers in Bezug gesetzt werden
Wann ist die Erkennbarkeit des Mitbewerbers gegeben?
Der verglichene als Mitbewerber oder dessen Produkte müssten unmittelbar in seiner Eigenschaft als Konkurrenz erkennbar sein, sodass eine Identifizierung möglich ist.
–> Wahrnehmung des normal informativen und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers maßgebend.
Was sind Eigenschaften i.S.d. § 6 II Nr. 2
Eigenschaften sind Merkmale einer Ware.