Einheit 4 Flashcards

(5 cards)

1
Q

Angaben

A

Aussagen eines Unternehmens, die tatsachenbezogen und somit inhaltlich überprüfbar sind
nicht: Werturteil oder reklamhafte Werbung
Tatsachenkern genügt

Aussagen, die nach Verkehrsauffassung für Kaufentschluss der potenziellen Kunden wesentlich sind

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2
Q

Relevanzklausel

A

Angabe muss geeignet sein, bei erheblichem Verkehrskreisteil irrige Vorstellung über Angebot hervorzurufen und die Entscheidung wettberwerblich relevant zu beeinflussen

-> gerade Unrichtigkeit muss zur wirtschaftlichen Entscheidung geführt haben

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3
Q

Verfügbarkeit aus § 5 I Nr. 1

A

Fähigkeit und Bereitschaft, Waren zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen

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4
Q

Sponsoring aus § 5 I Nr. 4

A

gezielte Förderung von Personen, Organisationen oder Veranstaltung zum Zweck der Eigenwerbung

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5
Q

Was bewirkt die Interessenabwägung? Warum relevant?

A

Ist: immanente Schranke des Irreführungsverbots in besonders gelagerten Fällen

insbesondere relevant bei objektiv richtigen Angaben, die vom Verkehr falsch verstanden werden

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