Einheit 4 Flashcards
(5 cards)
Angaben
Aussagen eines Unternehmens, die tatsachenbezogen und somit inhaltlich überprüfbar sind
nicht: Werturteil oder reklamhafte Werbung
Tatsachenkern genügt
Aussagen, die nach Verkehrsauffassung für Kaufentschluss der potenziellen Kunden wesentlich sind
Relevanzklausel
Angabe muss geeignet sein, bei erheblichem Verkehrskreisteil irrige Vorstellung über Angebot hervorzurufen und die Entscheidung wettberwerblich relevant zu beeinflussen
-> gerade Unrichtigkeit muss zur wirtschaftlichen Entscheidung geführt haben
Verfügbarkeit aus § 5 I Nr. 1
Fähigkeit und Bereitschaft, Waren zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen
Sponsoring aus § 5 I Nr. 4
gezielte Förderung von Personen, Organisationen oder Veranstaltung zum Zweck der Eigenwerbung
Was bewirkt die Interessenabwägung? Warum relevant?
Ist: immanente Schranke des Irreführungsverbots in besonders gelagerten Fällen
insbesondere relevant bei objektiv richtigen Angaben, die vom Verkehr falsch verstanden werden