Einheit 2 Flashcards
(11 cards)
Herabsetzung
sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens oder seinen Leistungen in de Augen des angesprochenen Verkehrskreises
-> “in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich
Verunglimpfung
gesteigerte Form der Herabsetzung; Verächtlichmachung durch negatives Werturteil oder einer unwahren Tatsachenbehauptung mit fehlender sachlicher Grundlage
Tatsachenbehauptung
Sind durch objektive beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert
Werturteile
Sind durch subjektive Beziehungen des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage geprägt
Wann ist sachliche Kritik zulässig? Wann nicht? –> Beurteilung von Werturteilen
zulässig bei: hinreichendem Anlass, im Rahmen des erforderlichen, sachlich geboten
stets unzulässig: Schmähkritik
Was ist eine Tatsachenbehauptung des § 4 Nr. 2?
alle Vorgänge oder Zustände, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (Wertung wahr/unwahr muss möglich sein)
Was begründet die Eignung zur Geschäfts- oder Kreditschädigung? § 4 Nr. 2
bloße Einschränkung genügt nicht, die Äußerung muss (mögliche) Nachteile fpr die Erwerbstätigkeit mit sich bringen
-> beurteilt sich nach der Wirkung auf die angesprochenen Verkehrskreise, wobei durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Dritten abzustellen ist
zB Behauptung fehlender Bonität o. Lieferfähigkeit
Was unter Behaupten und Verbreiten? § 4 Nr. 2
Behaupten: Tatsache wird als nach eigener Überzeugung richtig dargestellt
Verbreiten: unveränderte Weitergabe einer fremden Tatsachenbehauptung
Wann ist die Tatsachenbehauptung nicht erwiesen war? § 4 Nr. 2
derjenige, der die Äußerung tätigt, muss grds. beweisen, dass sie wahr ist, um seine Haftung auszuschließen
Was ist eine “vertrauliche Mitteilung”? Welche Voraussetzungen hat und welche Wirkung? § 4 Nr. 2 Hs. 2
vertrauliche Mitteilung: wenn davon ausgegangen werden kann, dass keine Weiterleitung an Dritte erfolgt
Vss.: Mitteilende oder der Empfänger hat ein berechtigtes Interesse an ihr: erforderlich ist eine Interessenabwägung, die sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientiert–> gerade die Mitteilung muss geeignet und erforderlich sein, das Interesse zu fördern
Wann redet man von einer gezielten Behinderung § 4 Nr. 4? Was bedeutet gezielt?
gez. Behinderung: Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers (absatz, Bezug, Forschung etc.)
gezielt: wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist