Formen der Berufsausübung Flashcards

1
Q

Formen der Berufsausübung

A
  • Die persönliche Berufsausübung bezieht sich auf die Positionen, auf denen der einzelne WP seinen Beruf ohne das „Riskieren der Berufsbezeichnung“ ausüben darf.
  • Die institutionelle Berufsausübung beschäftigt sich mit den Institutionen, in denen Angehörige des wirtschaftlichen Prüfungswesen ihre Tätigkeiten ausüben dürfen.
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2
Q

Formen der Individuelle Berufsausübung

A
  • Inhaber, Gesellschafter, leitende und eigenverantwortliche Position in einer Prüfungsgesellschaft
  • Partner in einer Sozietät
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3
Q

Formen der institutionellen Berufsausübung

A
  • Einzelpraxis,
  • die Sozietät und
  • die Prüfungsgesellschaft.
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4
Q

Restriktionen bei Nebentätigkeiten

A

§ 43 (2) WPO (*Unvereinbar)
• keine gewerbliche Tätigkeit und
• keine Tätigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrags oder
• eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses

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5
Q

Konflikt freier Beruf vs. Erwerbswirtschaftliches Unternehmen

A
  • Erwerbswirtschaftliches Unternehmen = Gewinnerzielungsabsicht
  • Freie Beruf = nicht vorrangige Streben nach Einkommen
  • Vereinbar: sofern die Normen des Berufsrechts beachtet werden.
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6
Q

Selbstständige vs. nicht selbstständige Berufsausübung

A

Ausübung Freie Berufe erfolgt im Allgemeinen in Einzelpraxen und Sozietäten. Bei WP überwiegend in Sozietäten bzw. Gesellschaften

• Haftung und Leitungskompetenz und die Vorstellung von Eigenverantwortlichkeit in einem freien Beruf stehen hier im Einklang.

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7
Q

Problematik des Angestelltenverhältnisses

A
  • Voraussetzung: Der Angestellte WP muss seinen Beruf eigenverantwortlich ausüben können.
  • Die Unabhängigkeit der Entscheidung in Berufsangelegenheiten nach § 43a (1) i. V. m. § 44 (1) WPO müssen gegeben sein.
  • WP dürfen nicht Weisungsgebunden sein.
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