Prüfungsdurhführung Flashcards

1
Q

Funktionsprüfung IKS

A

Besteht aus Aufbauprüfung und ggf. Funktionsprüfung

Aufbauprüfung: Design- und Implementierungsprüfung Funktionsprüfung nicht, wenn:
• Prüfer in Designprüfung merkt, dass System nicht gut ist
• Prüfer in Implementierungsprüfung zu Ergebnis kommt, dass U-seitig gewünschte System
nicht umgesetzt ist
• Wenn es IKS – Bereich ist, wo aussagebezogenen Prüfungshandlungen alleine ausreichen

=> Funktionsprüfungen sind notwendig, wenn sich der Abschlussprüfer bei einer Aussage auf die Wirksamkeit des Prozesses verlassen möchte, und in den Fällen. In denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine zur Gewinnung einer hinreichenden Sicherheit nicht ausreichen.

Funktionsprüfung stellt sicher, dass eingerichtete organisatorischen Vorkehrungen wirksam sind

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2
Q

Vorgehen Funktionsprüfung IKS

A

a. Festlegung d. Anwendungsgebiete
b. Planung der Funktionsprüfung innerhalb der Anwendungsgebiete
c. Durchführung der Funktionsprüfung innerhalb der Anwendungsgebiete
d. Abschließende Beurteilung des IKS
e. Bestimmung des weiteren Vorgehens
f. Kommunikation

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3
Q

Prüfung von IT-Systemen Elemente

A

IT System in IDW RS FAIT in folgende Elemente unterteilt:

a. IT Infrastruktur
b. IT Anwendungen
c. IT gestützte G-Prozesse
d. IT Kontrollsystem
e. IT Umfeld
f. IT Organisation

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4
Q

Prüfung IT-Systeme Sicherheitsanforderungen

A

Zweck der IT Systemprüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist, IT Fehlerrisiken zu erkennen und zu beurteilen, soweit diese rechnungslegungsrelevant sind.

IT Sicherheitsanforderungen:
o Vertraulichkeit 
o Integrität
o Verfügbarkeit 
o Autorisierung 
o Authentizität
o Verbindlichkeit
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5
Q

IT Ordnungsmäßigkeitsanforderungen

A
  • Nachvollziehbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Zeitgerechtheit
  • Verfügungs- und Lesbarkeit
  • Unveränderbarkeit

Besteht auch aus IT Aufbau und IT Funktionsprüfung. Aufbauprüfung wieder in Designprüfung und Implementierungsprüfung unterteilt.

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6
Q

Prüfung des Risikofrüherkennungssystems

A

Prüfungsgegenstand nach IDW PS 340 eingeteilt in:

a. Festlegung der Risikofelder
b. Risikoerkennung und Risikoanalyse
c. Risikokommunikation
d. Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben
e. Einrichtung eines Überwachungssystems
f. Dokumentation der getroffenen Maßnahmen

=>Wesentliches Problem bei der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems ist das Fehlen eines klar definierten Sollobjektes
Besteht auch aus IT Aufbau und IT Funktionsprüfung. Aufbauprüfung wieder in Designprüfung und Implementierungsprüfung unterteilt.

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7
Q

Analytische Prüfungshandlungen

A

Im Rahmen der analytischen Prüfungshandlungen werden die Verhältnisse und Trends der prüfungsrelevanten Daten auf ihre Plausibilität hin untersucht. Ein Beispiel für analytische Prüfungshandlungen ist die Kennzahlenanalyse. Dadurch wird festgestellt ob bestimmte Trends sich wie erwartet entwickelt haben.

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8
Q

Einzelfallprüfungen

A

Einzelfallprüfungen befassen sich mit einzelnen Positionen in der Bilanz und der GuV sowie Geschäftsvorfällen, die dahingehend geprüft werden, ob sie in der Buchführung korrekt erfasst und abgebildet sind. Diese sind insbesondere dann erforderlich, wenn analytische Prüfungen nicht möglich sind, zu unplausiblen Ergebnissen geführt haben oder die Datenbasis für analytische Prüfungen nicht ausreichend verlässlich ist.
Ausgestaltung von Einzelfallprüfungen:
• Einsichtnahme in Unterlagen des U sowie Inaugenscheinnahme von materiellen
Vermögensgegenständen
• Beobachtung von Verfahren oder einzelnen Maßnehmen
• Befragung und Einholung von Bestätigungen

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9
Q

Beurteilung der Gesamtdarstellung und der erlangten Prüfungsnachweise

A

Der Abschlussprüfer muss letztlich beurteilen, ob die Gesamtdarstellung der Rechnungslegungsinstrumente angemessen ist und mit dem maßgebenden Regelwerk übereinstimmtDie Beurteilung der Gesamtdarstellung der Rechnungslegungsinstrumente beeinflusst die Entscheidung des Abschlussprüfers über das Gesamturteil der Prüfung.

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