Prüfungsarten Flashcards

1
Q

Prüfungsarten

A

1) freiwillig
2) Pflicht
- vorbehalt/nicht vorbehalt

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2
Q

Umfang und Ziel der Prüfung

A

gem. § 317 Abs. 1,2 HGB
a) Buchführung
- Zahlenmaterial
- Funktionsweise

b) Jahresabschluss
- GuV
- sachgemäßer Ausweis Ertrag/Aufwand
- Vollständigkeit/Periodisierung

  • Bilanz
    • Ausweisprüfung: Bilanzierungsfähigkeit
    • Nachweisprüfung: vollständig
    • Bewertungsprüfung: Zu/Abschreibung, sachgerechte Erfassung
  • Anhang
    • Vollständig, klar und deutlich
    • vermittelt gefordertes Bild

c) Lagebericht
Jahresabschlussprüfung = Ordnungsmäßigkeitsprüfung
Prüfung der relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse -> Fortbestehungsprognose

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3
Q

Konzernrechnungslegungsprüfung

A

1) Prüfung Konsolidierungskreis
2) Prüfung einbezogener Einzelabschlüsse
3) Prüfung der konsolidierten Bilanz und GuV
4) Prüfung Konzernanhang
5) Prüfung Kapitalflussrechnung
6) Prüfung EK Spiegel
7) Prüfung Konzernsegmentbericht
8) Prüfung Konzernlagebericht

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4
Q

Prüfung von KI

A

1) Auswahl, Bestellung und Abberufung des AP
2) Befugnisse der BaFin
3) Erweiterung des Prüfungsumfang
4) Prüfung der GF
5) Prüfung Risikomanagementsystem
6) Prüfung Konzernabschluss von KI
Vorlage Prüfbericht bei BaFin und Bundesbank

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5
Q

Prüfung nach § 313 AktG

A

a) Prüfungspflicht dem Grunde nach:
- liegt ein Abhängigkeitsverhältnis vor? (Hat ein anderes U. die Möglichkeit, auf die rechtlich Selbstständige Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss aus- Zuüben.

b) Prüfungspflicht dem Inhalt nach
- sind die gemachten Angaben richtig?
- sind die Leistungen nicht unangemessen hoch?
- die im Bericht aufgeführten Maßnahmen sprechen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand

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6
Q

Prüfung öffentlicher Unternehmen § 53 HGrG (Gebietskörperschaften)

A

= Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen) üben mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein Unternehmen aus

Gründe für eine Prüfungspflicht:
- EK stammt aus öffentlichen Mitteln - Verfolgung besonderer Ziele

Prüfung erstreckt sich auf

  • restriktive Einhaltung (und Nichtausweitung) ihrer Ziele
  • Beachtung der Grundsätze wirtschaftlicher und sparsamer Führung - deren wirtschaftlichen Entwicklung

Besonderheiten bei der Prüfung

  • Erweiterung der klassischen JA-Prüfung
  • Vorbehaltsaufgabe für WP und WP Gesellschaften

Gegenstand und Umfang der Prüfung:

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung - Berichterstattung der Abschlussprüfer über
  • Entwicklung der Vermögens-, Ertragslage, Rentabilität, Liquidität - verlustbringende Geschäfte
  • Jahresfehlbetrag

Fragenkatalog nach § 53 HGrG

a) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
b) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
c) Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
d) wirtschaftliche Lage

zweckmäßige Ressortabgrenzung

  • einzelne Ressorts sind überschneidungsfrei
  • arbeiten effektiv miteinander zusammen
  • Sach- und Formalziele müssen trennscharf sein
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7
Q

Freiwillige Prüfung

A

1) Ordnungsprüfung
2) Institutionsprüfung
3) Situationsprüfung
z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung
- vor einer Kredivergabe
- Feststellung: Ist der Kreditnehmer wirtschaftlich in der Lage und willens, die beantragten Verpflichtungen termin- und betragsgerecht zu erbringen

a) logisch-deduktiv (fundamentalanalytisch): Abschätzung des Kreditrisikos unter Berücksichtigung zukünftiger Erfolge
allg. Bestimmungsfaktoren: - Vertrauenswürdigkeit
- rechtliche Verhältnisse
- allgemeine wirtschaftliche Lage

spezielle Bestimmungsfaktoren:

  • vergangenheitsbezogene Daten
  • zukunftsbezogene Daten
  • Prüfung der Vermögenslage
  • Prüfung der Ertrags- bzw. Erfolgs- und Finanzlage

b) empirisch-statistisch: Abschätzung des Risikos anhand statistischer Beobachtungen

4) Aufdeckungsprüfung
z.B. Unterschlagungsprüfung (= Deliktprüfung)
= strafrechtlich relevante und alle sonstigen Tatbestände, durch die das Unternehmen Geschädigt wurde und der Täter einen unberechtigten Vermögensvorteil erlangt hat, aufdecken.

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