Urteilsbildung Flashcards

1
Q

Urteilsbildung

A

Einzelurteile müssen in ein Gesamturteil von Prüfer zusammengefasst werden.
Werden keine Fehler festgestellt, die einzeln oder in der Summe wesentlich sind, muss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden. Wenn die Summe der festgestellten Fehler die abschlussbezogene Wesentlichkeitsgrenze übersteigt, ist eine Korrektur der Fehler zu verlangen. Kommt der Mandant dieser Forderung nicht nach, ist der Bestätigungsvermerk einzuschränken, sofern die Auswirkung konkretisiert und quantifiziert werden kann. Ist eine solche Abgrenzung nicht möglich oder sind die Fehler in ihrer Summe zu bedeutend, muss der Bestätigungsvermerk versagt werden (versagungsvermerk)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Formen des Prüfungsergebnis

A
  • uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
  • eingeschränkter Bestätigungsvermerk
  • Versagungsvermerk

=> zusätzlich Erläuterungen bei erweiterter Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Kommunikation und Urteilsmitteilung

A

Grundsätzlich schriftlich oder mündlich möglich. Dabei in formell und informell unterteilbar.

  1. Mündlich – formell: Aufsichtsrat
  2. Mündlich – informell: Schlussbesprechung, Gespräche, Hauptversammlung
  3. Schriftlich – formell: Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk, Versagungsvermerk
  4. Schriftlich – informell: „Management Letter“
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Dokumentation

A

Gemäß § 51 b Abs. 1 WPO muss der Abschlussprüfer Handakten führen, anhand derer er ein nachvollziehbares Bild über die von ihm „entfaltete“ Tätigkeit geben muss. Die Verpflichtung zur Prüfungsdokumentation mündet in Anfertigen von sog. Arbeitspapieren.

=> Eine sachgerechte Dokumentation soll die Qualität der Prüfung (evtl. Folgeprüfung) verbessern sowie den Prüfungsüberwachungsprozess unterstützen.
Doku elektronisch oder in Papierform. Bestimmte Papiere die für Folgeprüfungen gebraucht werden, werden extra in Dauerakte angelegt. Arbeitspapiere dienen internen Zwecken des Abschlussprüfers und sind grundsätzlich nicht zur Weitergabe bestimmt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Funktion die mit Dokumentation erfüllt werden

A

a. Stützung d Prüfungsaussagen
b. Nachweis der Prüfungshandlungen
c. Überwachung der Prüfungstätigkeit
d. Grundlage für die Erstellung des Prüfungsberichtes
e. Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen
f. Sicherung des Nachweises in Regressfällen
g. Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Folgeprüfungen
h. Grundlagen für Qualitätssicherungsmaßnahmen und - kontrollverfahren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly