Koalitionsfreiheit Flashcards
(7 cards)
Ausgangslage
Funktion des kollektiven Arbeitsrechts:
• Vertragsfreiheit als Ausgangspunkt
• wirtschaftliches Ungleichgewicht der Parteien
• Ausgleich durch Gruppenmacht
• verfassungsrechtliche Verankerung des kollektiven Arbeitsrechts
Koalitionsfreiheit im weiteren Sinn
Koalitionsfreiheit ieS: Art. 28 Abs. 1 OR
Tarifautonomie: -
Arbeitskampffreiheit: Art. 28 Abs. 2-4 BV
Anschlusszwang für Arbeitnehmer ist möglich: wahl zwischen beitritt in gewerkschaft oder solidaritätsbeitrag zu bezahlen, sofern sie von Tätigkeit der gewerkschaft profitiert.
Koalitionsfreiheit im engeren Sinn
Öfftl. Rechtlich Freiheitsrecht
Koalitionsfreiheit: positive wie negative bezüglich Einzelebene und Verbandsebene
Drittwirkung
Tarifautonomie
• Begriff: Rechtsmacht, durch Gesamtarbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen mit verbindlicher Wirkung für die betroffenen Einzelarbeitsverhältnisse zu regeln
• Rechtsgrundlage: nach herrschender Lehre Bestandteil der Arbeitsverfassung, obwohl in Art. 28 BV nicht erwähnt
• Rechtsträger: tariffähige Subjekte, d.h. Koalitionen auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberinnenseite sowie einzelne Arbeitgeberinnen; nicht hingegen: der einzelne Arbeitnehmer
Koalition Begriff
Vereinigung des Privatrechts (meist Vereine), die entweder aus einer Vielzahl von Arbeitnehmer oder auf AG seite: einzelne AG oder Vereinigung von AG
Merkmale einer Koalition
- Freiwilligkeit des Zusammenschlusses (Koalitonsfreiheit)
- Gegenerfreiheit: dh mitglieder sind nur AN oder AG, keine Mischung
- unabhängig von Dritten (staat oder parteien)
- Förderung der arbeitsbedigungen ihrer mitglieder als dauernder zweck (keine spontanen gebilde)
Aufgaben und und Zuständigkeiten von Koalitionen
- Verhandlungen mit den anderen Koalitionen (Tariffähigkeit)
- Antragstellen für die Allgemeinverbindlichkeiterklärung von GAV
- Auslösen von Streiks