Sonstige Wirkungen des Arbeitsvertrages Flashcards

(12 cards)

1
Q

Weisungsrecht der Arbeitgeberin: Inhalt

A

• im Allgemeinen
• Zielanweisungen
• Fachanweisungen
• Verhaltensanweisungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Weisungsrecht der Arbeitgeberin: Schranken

A

• subsidiäre Geltung
• gesetzliche Schranken (Auswahl)
• Treuepflicht (Art. 321a OR)
• Treu und Glauben (Art. 321d OR, Art. 2 ZGB)
• Persönlichkeitsschutz (Art. 328 OR)
• vertragliche Schranken (Auswahl)
• vertraglich abgesteckter Rahmen (z.B. Art und Ort der Arbeit; Ausnahme: Sondersituationen)
• weisungsfreie Bereiche
• Sonderproblem: vertraglich eingeräumte Bestimmungsrechte und Abänderungsautomatismen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Weisungsrecht der Arbeitgeberin: Sonderfragen

A

• in besonderen Situationen: Pflicht zur Weisungserteilung
• Rechtslage bei sich widersprechenden Weisungen
• durch zwei unterschiedliche Instanzen: höhere Instanz geht vor
• allgemeine und besondere Anordnungen: besondere Anordnung geht vor
• unter Umständen: Rückfragepflicht des Arbeitnehmers
• Bedingungen; Abänderung, Ersetzung und Widerruf
• bei Hausgemeinschaft zusätzlich zu beachten: Hausordnung (Art. 332 ZGB)
• dispositives Recht (weitergehende Vereinbarungen sind aber begrenzt durch gesetzliche Bestimmungen [z.B. Art. 328 OR] oder das Wesen des Arbeitsvertrags

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rechte am Arbeitsergebnis: Allgemein

A

• Grundsatz: Rechte am Arbeitsergebnis stehen der Arbeitgeberin zu
• Art. 321b OR: Herausgabepflicht bezüglich allem, was der Arbeitnehmer in Ausübung seiner vertraglichen Tätigkeit hervorbringt
• Spannungsverhältnis zum immaterialgüterrechtlichen Schöpferprinzip, wonach die Rechte an Immaterialgütern ihrem Schöpfer zustehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rechte am Arbeitsergebnis: Rechte an Sachen

A

• kein sachenrechtlicher Vorbehalt
• Folge: Der Arbeitgeberin steht das Eigentum an Sachen zu, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit hervorbringt
• Art. 726 Abs. 1 ZGB: Die Arbeitgeberin gilt als Verarbeiter
• in Bezug auf fremde Sachen: der Arbeitnehmer ist in der Regel blosser Besitzdiener und nicht unselbständiger Besitzer

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Rechte am Arbeitsergebnis: Rechte an Erfindungen und Designs

A

• Umschreibung der Erfindung und des Designs
• Aufgabenerfindungen und -designs
• Begriff
• berechtigte Person
• Vergütung
• Gelegenheitserfindungen und -designs
• Begriff
• berechtigte Person
• Mitteilungspflichten
• Vergütung
• arbeitsfremde Erfindungen und Designs

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Rechte am Arbeitsergebnis: Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken und Social Media-Kontakten

A

• Begriff des Werks (Art. 2 URG)
• Schöpferprinzip (Art. 6 URG)
• BGE 136 III 225 E. 4.3: Die Schaffung eines Werks im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses hindert den Arbeitnehmer nicht daran, Urheber zu werden
• Fehlen einer arbeitsrechtlichen Regelung
• herrschende Lehre: Zweckübertragungstheorie (vgl. auch aArt. 332a OR betreffend Muster und Modelle)
• Sonderregelung für Computerprogramme: Art. 17 URG
• Rechte an Social Media-Kontakten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Übergang einzelner Rechte und des gesamten Arbeitsverhältnisses: Übergang des gesamten Arbeitsverhältnisses

A

• im Allgemeinen
• Auswechslung der Vertragspartei
• durch Rechtsgeschäft
• durch Gesetz, z.B. Art. 333 Abs. 1 und Art. 338a Abs. 1 OR

• Betriebsübernahme
• Begriff
• Übergang der Arbeitsverhältnisse (Art. 333 Abs. 1 OR)
• befristete Weitergeltung von Gesamtarbeitsverträgen (Art. 333 Abs. 1bis OR)
• Ablehnung durch den Arbeitnehmer (Art. 333 Abs. 2 OR)
• solidarische Haftung (Art. 333 Abs. 3 OR)
• Sonderfall Insolvenz (Art. 333b OR)
• Kündigungsschutz (Art. 336 Abs. 2 lit. b i.V.m. Abs. 3 OR)
• Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft (Information und Konsultation; Art. 333a OR)
• Übergang einzelner Rechte (Art. 333 Abs. 4 OR

• Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz
• Erbgang

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Verzicht

A

• Art. 341 Abs. 1 OR: befristetes Verzichtsverbot bezüglich Forderungen aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder eines Gesamtarbeitsvertrags
• Ergänzung zu Art. 361 und Art. 362 OR, die den Arbeitnehmer vor einer im Voraus erfolgenden Wegbedingung schützen
• zulässig: echter Vergleich mit gegenseitigen Konzessionen
• Zurückhaltung in Bezug auf stillschweigende Verzichtserklärungen
• Saldoklausel
• als reine Wissenserklärung
• als Aufhebungsvertrag
• als negative Schuldanerkennung bezüglich bestrittener oder ungewisser Forderungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Verjährung

A

• Art. 341 Abs. 2 OR: Verweis auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften von Art. 127 ff. OR
• Art. 128 Ziff. 3 OR: fünfjährige Verjährungsfrist für Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis
• herrschende Lehre: Art. 128 Ziff. 3 OR erfasst nur Forderungen mit Lohncharakter
• ansonsten gilt (wie für Forderungen der Arbeitgeberin) die Regelverjährungsfrist von 10 Jahren (Art. 127 OR)
• Beginn der Verjährung: mit der Fälligkeit (Art. 130 Abs. 1 OR), die spätestens mit dem Arbeitsvertragsende eintritt (Art. 339 Abs. 1 OR)
• Revision des Verjährungsrechts per 1. Januar 2020

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Verwirkung

A

• Grundlage: Art. 2 Abs. 2 ZGB
• Forderungen können verwirken, bevor sie verjähren
• in der Praxis: oft Vermischung mit stillschweigendem Verzichts, z.B.
• Untergang von der Arbeitgeberin bekannten Schadenersatzansprüchen, die nicht bis zum Vertragsende geltend gemacht werden
• Verlust von Überstundenansprüchen durch vorbehaltlose Entgegennahme des üblichen Lohns, sofern die Arbeitgeberin keine Kenntnis von der Mehrarbeit hatte bzw. haben konnte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Vorbehalt und zivilrechtliche Wirkungen des öffentlichen Rechts

A

• Vorbehalt des öffentlichen Rechts
• Recht des öffentlichen Dienstes
• öffentliches Arbeitsrecht und Berufsbildungsrecht
• zivilrechtliche Wirkungen des öffentlichen Rechts, sog. Rezeptionsklausel; Rechtsfolge (Auswahl)
• arbeitsvertragliche Erfüllungsansprüche
• arbeitsvertragliche Schadenersatzansprüche
• Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers
• Nichtigkeit des Arbeitsvertrags oder einzelner Abreden (sofern die Nichtigkeit vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ist oder sich aus Sinn und Zweck der verletzten Norm ergibt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly