TarifvertrR- Einführung Flashcards

1
Q

Aufteilung des kollekt AR in:

A
  1. Koalitionsrecht
  2. TV-Recht
  3. Arbeitskampfrecht
  4. Betriebsverfassungsrecht
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2
Q

Kollekt AR betrifft:

A

Existenz, Organisation u Fkt der arbeitsrechtl Kollektive sowie ihre rechtl Beziehung zu ihren Mitgliedern u Gegenspielern

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3
Q

Mitbestimmungsrecht

A
  • Beteiligung der AN nicht nur durch Tarifvertragssystem, sondern auch durch Mitbestimmungsrecht in Unternehmen
  • AN hat Einfluss durch
    1. Gewerkschaften auf überbetr Ebene (TVG)
    2. Betriebsrat (/Personalrat) auf betriebl Ebene (BVG)
    3. Mitwirkung in Aufsichtsräten auf Unternehmerebene (bei mehr als 2.000 bzw. 500 AN)
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4
Q

Rechtstatsächl Gewährleistung der kollekt Interessensvertretung

A
  • einerseits über Tarifbindung

- andererseits Betriebsräte eher in Großbetrieben ab 1.000 AN

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5
Q

Dachverbände

A

AG: BDA (Bundesvereinigung der deut AG-Verbände)
AN: DGB (Deut Gewerkschaftsverbund) mit IG-Metall, verdi…

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6
Q
  1. Warum Tarifvertrag?

2. Warum Betriebsvereinbarung?

A
    • kompensiert Schwäche der AN bei zentralen Arbeitsbedingungen
    • Transaktionskostenvorteil für AG
      2.
    • kompensiert Abhängigkeit der AN im Betrieb bei kollekt Arbeitsbedingungen (Schichtarbeit..)
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7
Q

Geschichte von ver.di “Vereinte DL-Gewerkschaft”

A
  • starke Abnahme der Mitglieder durch Auftreten von Spartengewerkschaften, die Einzelinteressen besser vertreten können
  • zB Marburger Bund, UFO, VC
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8
Q

Wo u als was sind Koalitionen im GG verankert u worin liegt ihre verfassungsrechtliche Hauptaufgabe

A
  • Art 9 iii
  • Zusammenschlüsse von AG od AN zur Wahrung u Förderung der Arbeits- u Wirtschaftsbedingungen
  • sie sollen staatsunabhängige Selbstverwaltung des Arbeitslebens, va durch Abschluss von tv gewährleisten
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9
Q

Nach welchen prinzip sind Gewerkschaften organisiert u welchen Vorteil hat das zum früheren “berufsvereinen”

A

Berufsübergreifendes Industrieverbandsprinzip

  • Gewerkschaften idR nicht als Berufsvereine organisiert (Tätigkeit/Beruf) sondern nach ~
  • damit können AN einer best Branche unabhängig von Tätigkeit zusammengefasst werden
  • > Erhöhung der Schlagkraft der Organisationen
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10
Q

Berufsgewerkschaften

A
  • können Interessen ihrer Mitglieder häufig effektiver durchsetzen als großen DGB Gewerkschaften
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11
Q

Internationale Arbeitsorganisation ILO

A
  • sonderorganisation der vereinten Nationen die damit beauftragt ist soz Gerechtigkeit sowie Menschen- u Arbeitsrechte zu fördern
  • Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts/ Rechts zu Kollektivhandlungen 1949
  • 1956 von Deutschland ratifiziert
  • jedoch einige große Staaten (USA, China) nicht beigetreten
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12
Q

OT- Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung)

A
  • Mitgliedschaft eines AG ohne Tarifbindung in AG-Verband
  • als alternative Mitgliedschaftsform neben normaler Mitgliedschaft möglich, damit AG in Genuss der bloßen DL des Verbands kommt ohne selbst Tarifvertragspartei werden zu müssen
  • > OT-Mitglied ist aber ohne Einfluss auf tarifrechtl Fragen, die der Verband für Mitglieder mit Tarifbindung wahrnimmt (kein Stimmrecht)
  • Umschreibung eines AG-Verband sin OT-Mitglied möglich
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13
Q

“Blitzaustritt”

A
  • AG Verbände schaffen für Mitglieder kurzfristige Beendigungsmöglichkeiten, damit diese sich wirksam von Tarifverträgen die der Verband abgeschlossen hat, entziehen können
  • kurzfristige Mitgliedschaftsbeendigung ist unwirksam wenn die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erheblich beeinträchtigt wird
  • nicht unwirksam wenn Gewerkschaft über Austrittsmöglichkeit u Absicht bei Zustandekommen eines TV rechtzeitig informiert wird und den TV trotzdem abschließt
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