Unterlassungsdelikte Flashcards

1
Q

Echte- und unechte Unterlassungsdelikte

A
  • Echte Unterlassungsdelilte = Straftaten, Verstoß gg. Gebotsnorm, bloßes Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Tätigkeit (z.B. Nichtentfernen beim Hausfriedensbruch 123 StGB, Nichtanzeige geplanter Straftaten 138 StGB, Unterlassene Hilfeleistung 323c I StGB)
  • Unechte Unterlassungsdelikte = Straftaten, der Unterlassende ist hier als GARANT zur Gefahrenabwendung verpflichtet, das Unterlassen ist hier eine Verwirklichung des gesetzl. Tatbestandes durch aktives Tun gem. 13 StGB

> Garantenstellung:
1. Aus besonderen Rechtsgrundsätzen (z.B. 1353 I BGB Eheleute füreinander, 1626 BGB Elterliche Sorge)

  1. aus rechtlich fundierten Verhältnissen enger natürlicher Verbundenheit (z.B. Eheleute, Verwandten gerader Linie, Geschwistern, Verlobten etc.)
  2. aus anderen Lebens- u. Gefahrgemeinschaften (z.B. eheähnliche Lebensgemeinschaft, Zusammenschlüsse von Bergsteigern, Extremsportlern)
    (Nicht ausreichend = reine Zufallsgemeinschaft!!!)

> > echtes Unterlassungsdelikt ist bei Erdüllung von unechtem Unterlassungsdelikt nur subsidiär zu sehen!!!

Bsp:
- Mutter ertränkt Kind in Badewannde = 211 o. 212 StGB
- Mutter sieht wie Kind ertrinkt u. unternimmt nichts = 211, 13 StGB o. 212, 13 StGB
= unechtes Unterlassungsdelikt (wegen Garantenstellung von Mutter zum Kind!!!)

How well did you know this?
1
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2
3
4
5
Perfectly