Vorlesung 11: Obligationenrecht V (Teil B) Erfüllungsstörung Flashcards

1
Q

Was ist der TB einer Positiven Vertragsverletzung?

A
  1. Positive Vertragsverletzung
  2. Schaden
  3. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang
  4. Verantwortung des Schuldners
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2
Q

Was ist die Rechtsfolge einer Positiven Vertragsverletzung?

A

Schadenersatzpflicht des Schuldners (Ersatz des sog. positives Interesses) → Vertrag bleibt weiterbestehen!
ODER
Vertragsrücktritt: Nur bei schwerem Fall von pVV! → Vertrag wird rückabgewickelt!

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3
Q

WelcherArtikel ist die Positive Vertragsverletzung?

A

Art. 97 Abs. 1 OR

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4
Q

Welche Fallgruppen der PVv gibt es?

A

Schlechterfüllung
Verletzung von Nebenpflichten
Verletzung einer Unterlassungspflicht
Antizipierter Vertragsbruch

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5
Q

In welchem Artikel ist der Haftungsausschluss?

A

Art. 100 OR

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6
Q

Was sind die gesetzlichen Schranken des vertraglichen Haftungsausschlusses?

A

Absicht und grobe Fahrlässigkeit = Haftungsausschluss nicht zulässig

Mittlere und leichte Fahrlässigkeit
= Hauftungsausschluss zulässig

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7
Q

In welchem Art. ist der Schuldner Verzug?

A

Art. 102 - 109 OR

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8
Q

Was sind die TB Elemente des Schuldnerverzugs?

A
  1. Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit
  2. Fälligkeit der Forderung
  3. Mahnung (grundsätzlich)
  4. Pflichtwidrigkeit der Nichtleistung (wird vermutet, Exkulpation möglich!)
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9
Q

Ist beim Schuldnerverzug ein Verschulden erforderlich?

A

Nein, aber einzelne Verzugsfolgen treten nur bei verschulden ein

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10
Q

TB Element - Mahnung, was ist eine Mahnung?

A

unmissverständliche Aufforderung der Gläubigerin an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

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11
Q

Was ist der Grundsatz für die Mahnung eines Schuldnerverzugs?

A

Kein Verzug ohne Mahnung (Art. 102 Abs. 1 OR)

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12
Q

Was sind die Aussnahmen für den TB Mahnung eines Schuldnerverzug

A
  • Verabredung eines bestimmten Verfalltags

- Herbeiführung der Fälligkeit durch Kündigung

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13
Q

Was ist die Wirkung einer Mahnung?

A

Ist die Mahnung dem Schuldner zugegangen, so gerät er nach Ablauf einer angemessenen Reaktionszeit in Verzug.

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14
Q

Welche Arten an Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs gibt es?

A

Verschuldensabhängige und Verschuldensabhängige Rechtsfolgen

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15
Q

Was sind die Verschuldensabhängige Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs?

A

Verzugsschaden und Zufallshaftung (Art. 103 OR)

Schadenersatzpflicht bei Verzicht auf Leistung (Art. 107 Abs. 2 OR)

Schadenersatzpflicht bei Rücktritt vom Vertrag (Art. 107 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 109 Abs. 2 OR)

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16
Q

Was sind die Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs?

A

Zinspflicht bei Geldschulden (Art. 104 f. OR)

Wahlrechte des Gläubigers im vollkommen zweiseitigen Vertrag nach Art. 107–109 OR

17
Q

Was sind die Voraussetzungen für die Schuldnerverzug Rechtsfolge: Verzugsschaden und Zufallshaftung

A

Schuldnerverzug + Schaden + Kausalzusammenhang + Verschulden am Verzug → Ersatz des positiven Interesses

18
Q

Wann gilt die Rechtsfolge des Schuldnerverzugs: Verzugsschaden und Zufallshaftung?

A

Nur bei Verschulden

19
Q

Ist die Rechtsfolge “Verzugszins bei Geldschulden” der Schuldnerverzugs Verschuldensunabhängig oder nicht?

A

Ist Verschuldensunabhängig

20
Q

Was ist die Voraussetzung für die die Rechtsfolge “Verzugszins bei Geldschulden” des Schuldnerverzugs?

A

Verzug des Schuldners mit einer Geldschuld

21
Q

Im Schuldnerverzug hat der Gläubiger in einem synallagmatischen Vertrag ein Wahlrecht. Was ist zuerst der Grundsatz und die Ausnahme?

A

Grundsatz: Nachfristansetzung

Ausnahme: Nachfrist nicht erforderlich

22
Q

Im Schuldnerverzug hat der Gläubiger in einem synallagmatischen Vertrag ein Wahlrecht. Was ist sein erstes Wahlrecht?

A
  • Festhalten an der Leistung & Ersatz des Verspätungsschaden (pos. Interesse)

oder

  • Verzicht auf Leistung
23
Q

Im Schuldnerverzug hat der Gläubiger in einem synallagmatischen Vertrag ein Wahlrecht. Wenn er im 1. Wahlrecht des Verzicht auf Leistung gewählt hat von was kann er im 2. Wahlrecht wählen?

A
  • Festhalten am Vertrag & Schadenersatz wegen Nichterfüllung (pos. Interesse)

oder

  • Rücktritt vom & Schadenersatz (neg. Interesse)
24
Q

Wann ist im Schuldnerverzug in einem synallagmatischen Vertrag keine Nachfrist erforderlich?

A

Fristansetzung ist unnütz

Verspätete Leistung ist nutzlos

Vereinbarung des Fixgeschäfts

25
Q

Für das 2. Wahlrecht des Gläubigers im Schuldnerverzug, was heisst “ Festhalten am Vertrag?

A

Vertrag bleibt bestehen, d.h. Gläubiger muss seine Gegenleistung erbringen!

26
Q

Welche Haftungen des Geschäftsherrn für das Fehlverhalten seiner Hilfsperson gibt es?

A

Hilfspersonen Haftung ( 101 OR) = vertragliche Haftung

Geschäftsherrenhaftung (55 OR) = ausservertragliche Haftung

27
Q

Wie sehen die Vertrags und Verhaaltenssituationen aus in der Haftung für Hilfsperson: Geschäftsherrenhaftung Art 55.

A

Geschäftsherr : Hilfsperson = (arbeits-)Vertrag

Hilfsperson: Geschädigter = Schädigendes Verhalten, Widerrechtliche Handlung

28
Q

Wie sehen die Vertrags und Verhaaltenssituationen aus in der Haftung für Hilfsperson: Hilfspersonenhaftung nach Art 101

A

Geschäftsherr : Hilfsperson = (arbeits-)Vertrag

Hilfsperson: Geschädigter = Schädigendes Verhalten, Widerrechtliche Handlung

+

Geschäftsherr (Schuldner) : Geschädigter (Gläubiger) = Vertrag (z.B. Werkvertrag)

29
Q

Was sind die Unterscheide zwischen der vertraglichen und außervertraglichen Haftung für Hilfspersonen?

A
  • Bei 55: Subordinationsverrhältnis erforderlich, bei 101 nicht
  • Nur bei bei Art 55. Entlasstungsbeweiss durch Geschäftsherr möglich
  • Unterschiedliche Verjährungsfristen
30
Q

Was ist der TB für die Haftung der Hilfsperson Art. 101.

A
  1. Hilfsperson handelt neben oder anstelle des
  2. Schuldners
  3. Schaden
  4. Funktioneller Zusammenhang: Schädigende Handlung der HP muss zugleich Nichterfüllung, pVV oder Schuldnerverzug darstellen
    Schädigung „in Ausübung ihrer Verrichtungen“
  5. Natürliche und adäquate Kausalität zwischen Handlung HP und Schaden
  6. Fehlen einer wirksamen Freizeichnung
  7. Verantwortlichkeit des Schuldners:
    - Bei erlaubtem Beizug der HP: Hypothetische Vorwerfbarkeit
    - Bei unerlaubtem Beizug der HP: Haftung gestützt auf Art. 97 Abs. 1 OR
31
Q

Was ist die Rechtsfolge für die Haftung der Hilfsperson nach Art 101

A

Schadenersatzpflicht des Geschäftsherrn

32
Q

Art 101 ist was?

A

Vertragliche Haftung für Hilfspersonen

33
Q

Art 55. ist was?

A

Ausservertragliche Haftung für Hilfspersonen