Vorlesung 13: Gesellschaftsrecht (Grundlagen) Flashcards

1
Q

Wo ist das Gesellschaftsrecht im OR?

A

Art. 530. Abs. 1 OR

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Q

Was sind die 4 Elemente / TB einer Gesellschaft?

A
  1. personelle.
  2. privatrechtliche
  3. vertragliche Grundlagen
  4. gemeinsame Zweckerfolge
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3
Q

(1) Personelle Grundlagen: In Bezug auf die Anzahl Personen was ist der G und was ist A?

A

G: Vereinigung von mindestens zwei Personen
A: Einpersonengesellschaft

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4
Q

(1) Sind Vermögenszusammenfassungen Gesellschaften?

A

Nein

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5
Q

(1) Personelle Grundlagen: In Bezug auf die Art der Personen was ist der G und was ist A?

A

Grundsatz: Natürliche und juristische Personen

Ausnahmen: müssen natürliche Personen sein bei Kollektivgesellschafter, Komplementäre bei Kommanditgesellschaft und Kommandit-AG

(gegen) Ausnahme: Komplementäre einer KAG - müssen Aktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz sein.

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6
Q

(2) Privatrechtliche Grundlagen: Gesellschaften werden in diesem Kontext als was definiert

A

privatrechtliche Organisationen

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6
Q

(2) Privatrechtliche Grundlagen: Gesellschaften werden in diesem Kontext als was definiert

A

privatrechtliche Organisationen

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7
Q

(2) Privatrechtliche Grundlagen: sind Gesellschaften juristische Personen des Öffentlichen Rechts?

A

Nein

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8
Q

(3) Vertragliche Grundlage: Auf was beruhen Gesellschaften?
- bei Rechtsgemein-schaffen
- bei Körperschaften

A

Beruht auf vertraglicher Basis

  • Rechtsgemein-schaften: Gesellschaftsvertrag;
  • Körperschaften: Errichtungsakt und Statuten.
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9
Q

(3) Vertragliche Grundlage: Was ist die Doppelnatur des Gesellschaftsvertrags?

A
  • Regelung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter (schuldrechtliche Komponente) sowie
  • Struktur und Finanzverfassung der Gesellschaft (organi-sationsrechtliche Komponente).
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10
Q

(3) Vertragliche Grundlage: ist eine Gesellschaft eine gesetzlich begründeten Gemeinschaft (wie Erbengemeinschaften)?

A

Nein

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11
Q

(3) Vertragliche Grundlage: ist eine Gesellschaft eine Interessengemeinschaften ohne Rechtsbindungswillen (z.B. Jassrunde?

A

Nein

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12
Q

(4) Gemeinsame Zweckverfolgung: Gesellschafter müssen gemeinsamen Zweck verfolgen und …..?

A

diesen Zweck in irgendeiner Wiese durch Beitragsleistungen (z.B. Einsatz der Arbeitskraft) fördern.

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13
Q

Was bedeutet “animus societatis”

A

gemeinsamen Zweck (verfolgen)

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14
Q

(4) Gemeinsame Zweckverfolgung: sind Gesellschaften “einfachen Austauschverträgen”?

A

Nein

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15
Q

(4) Gemeinsame Zweckverfolgung: sind Gesellschaften “geschäftsbesorgungsverträge”?

A

nein

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16
Q

(4) Gemeinsame Zweckverfolgung: sind Gesellschaften “partiarischen Rechts-verhältnissen “?

A

nein

17
Q

(4) Gemeinsame Zweckverfolgung: sind Gesellschaften “familienrechtlichen Gemeinschaften” (wie eine Ehe)?

A

nein

18
Q

Was gilt für die Gesellschaftsformen?

A

Ein Numerus Clausus; es sind nur die vom Gesetz vorgesehenen Gemeinschaften für eine Gesellschaft möglich

  • kann keine neue und keine Mischgemeinschaft formen
19
Q

Welche 10 Gesellschaftsformen gibt es?

A
  1. Einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR)
  2. Kollektivgesellschaft (Art. 552 ff. OR)
  3. Kommanditgesellschaft (Art. 594 ff. OR)
  4. Aktiengesellschaft (Art. 620 ff. OR)
  5. Kommanditaktiengesellschaft (Art. 764 ff. OR)
  6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 772 ff. OR)
  7. Genossenschaft (Art. 828 ff. OR)
  8. Verein (Art. 60 ff. ZGB)
  9. Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (= SICAV; Art. 36 ff. KAG)
  10. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (Art. 98 ff. KAG)
20
Q

Was ist die Fall-back Lösung der Gesellschaftsformen?

A

Art. 530 Abs. 2 OR

Wenn alle von 2. bis 12 nicht zutrifft, aber die. 4 merkmale erfüllt sind, dann ist es eine einfache gesellschaft = Fallback

21
Q

Gesellschaftsformen werden in welche zwei Kategorien eingeteilt?

A

Rechtsgemeinschaften und Körperschaften

22
Q

In Bezug auf Leistung wie können die Gesellschaftsformen auch eingeteilt werden?

A

Personenbezogene Gesellschaften: Personenleistung steht im Vordergrund

und Kapitalgesellschaften

23
Q

Wenn man Gesellschaften nach dem “Grad der Verselbstständigung” unterscheidet, in welche zwei Kategorien dann kann sie einteilen?

A

Rechtsgemeinschaften

Körperschaften

24
Q

Unterscheidung nach dem Grad der Verselbständigung: Was sind Rechtsgemeindschaften?

A

Keine eigene Rechtspersönlichkeit, keine juristische Person.

Einzelne Mitglieder sind Rechtsträger und haben gemeinschaftlich Rechte am Gesellschaftsvermögen.

25
Q

Unterscheidung nach dem Grad der Verselbständigung: Was sind Bsp. für Rechtsgemeindschaften?

A

Einfache Gesellschaft,
Kollektivgesellschaft,
Kommandit-gesellschaft, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

26
Q

Unterscheidung nach dem Grad der Verselbständigung: Was sind Körperschaften?

A

Eigene Rechtspersönlichkeit. Juristische Person mit voller Rechtsfähigkeit. Rechte am Gesellschaftsvermögen stehen der Körperschaft zu. Tritt im Geschäftsverkehr durch Organe auf.

27
Q

Unterscheidung nach dem Grad der Verselbständigung: Was sind Bsp der Körperschaften?

A
Verein, 
Aktiengesellschaft,
Kommanditaktiengesellschaft, GmbH,
Genossenschaft,
SICAV
28
Q

Wenn man Gesellschaften nach dem “Wesen der Beteiligung” unterscheidet, in welche zwei Kategorien kann man sie einteilen?

A

Personenbezogene Gesellschaften

Kapitalbezogene Gesellschaften

29
Q

Unterscheidung nach dem Wesen der Beteiligung: was sind Personenbezogene Gesellschaften?

A

Im Vordergrund steht eher das persönliche Engagement der Gesellschafter bzw. deren Persönlichkeit mit ihren Eigenschaften und Fähigkeiten.

30
Q

Unterscheidung nach dem Wesen der Beteiligung: was sind Kapitalbezogene Gesellschaften?

A

Im Vordergrund steht der von den Gesell-schaftern geleistete finanzielle Beitrag.

31
Q

Was ist der Begriff des Handelsregisters?

A

Das Handelsregister ist ein amtlich geführtes und öffentlich zugängliches Register.

32
Q

Was sind die Funktionen / Zwecke des Handelsregisters?

A
  • Informations-/Publizitätsfunktion: eines Unternehmens (alles was man im Rechtsverkehr wissen muss)
  • Kontrollfunktion: Staatliche Kontrollfunktion, so dass Tatsachen auch dem Gesetz entsprechen
  • Anknüpfungsfunktion: für weiteres Handeln (bilden teilweise die TB vorrausSetzungen)
  • Beweis- und Publikationsfunktion: hat höhere Beweiskraft, kann sich auf was da drin steht berufen
33
Q

Handelsregisterrecht: welche 4 Kateogorien gibt es die beschrieben von wer sich eintragen darf / soll?

A
  • Eintragungsbedürftige Gesellschaften
  • Eintragungspflichtige Gesellschaften
  • Eintragungsberechtigte Gesellschaften
  • Keine Eintragungsfähigkeit
34
Q

Handelsregisterrecht: was send Eintragungsbedürftige Gesellschaften? Bsp?

A

Sie entstehen nur wenn sie eingetragen sind

Bsp: AG

35
Q

Handelsregisterrecht: was sind Eintragungspflichtige Gesellschaften? Bsp?

A

Gesellschaften die auch so entstehen aber sich eintragen müssen

wie kaufmännische Kollektivgesellschaften

36
Q

Handelsregisterrecht: was sind Eintragungsberechtigte Gesellschaften? Bsp?

A

Dürfen sich eintragen

Bsp. Verein

37
Q

Handelsregisterrecht: was sind Gesellschaften die keine Eintrgungsfähigkeiten haben? Bsp?

A

Können sich nicht eintragen

Bsp. einfache Gesellschaft

38
Q

Anhand von welchen Punkten wählt man die Gesellschaftsform?

A

Aktuelle und künftig absehbare Zahl von Gesellschaftern
Verwirklichung eines einmaligen Vorhabens oder eine auf Dauer angelegte Zweckverfolgung
Finanzbedarf (Eigen- und/oder Fremdkapital)
Form und Umfang der Beiträge der Gesellschafter
Stellvertretung und Haftungsordnung
Gründung und Umstrukturierung
Veränderungen im Gesellschafterbestand
Revisionspflicht
Besteuerung (Steuerefolgen)
Modifikationsspielraum (innerhalb der einzelnen Gesellschaften)

39
Q

Was ist in einer Einfachen Gesellschaft dass Innenverhältnis (Beschlussfassung und Geschäftsführung)?

A

Beschlussfassung: Einstimmigkeitsprinzip / vertragliche Modifika-tionen möglich

Geschäftsführung: Selbstorganschaft sowie Einzelgeschäftsführungs-befugnis (aber Vetorecht und Entzug der Geschäftsführungsbefugnis möglich)

40
Q

Was ist in einer Einfachen Gesellschaft dass Aussenverhältnis (Vertretung und Haftung)?

A

Vertretung: Einfache Gesellschafter können im Namen aller Gesellschafter (nur mit Vollmacht) oder in eigenem Namen handeln.

Haftung: Primäre, ausschliessliche, unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter