§§ 134, 138 - Gesetzliche Verbote u. Sittenwidrigkeit Flashcards

(23 cards)

1
Q

Wie ist die Sittenwidrigkeit nach 138 I zu prüfen?

A
  1. Sittenwidrigkeit
  2. Erkennen sittenwidriger Umstände
  3. RF:
    a) Verpflichtungsgeschäft nichtig
    b) Verfügungsgeschäft nur ausnahmsweise nichtig (wenn Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts durchschlägt oder ein eigener Nichtigkeitsgrund für das Verpflichtungsgeschäft besteht)
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2
Q

Wie ist Wucher nach 138 II zu prüfen?

A
  1. Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
  2. Bewusstes Ausnutzen einer Schwächesituation
  3. RF: ex tunc Nichtigkeit von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft
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3
Q

Wann ist ein Verhalten sittenwidrig?

A

Wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt

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4
Q

Was für eine Art von Einwendung ist die Sittenwidrigkeit und wo ist sie zu prüfen?

A

Sie ist eine rechtshindernde Einwendung, die bewirkt, dass ein Anspruch gar nicht entsteht und ist damit im Prüfungsaufbau unter I. Anspruch entstanden - Wirksamkeit zu prüfen

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5
Q

Woraus kann sich eine Schwächesituation ergeben?

A

Aus einer Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndem Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche

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6
Q

Was meint Ausbeuten im Zusammenhang mit Wucher?

A

Das bewusste Ausnutzen des bestehenden Leistungsverhältnisses

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7
Q

Was sind typische sittenwidrige Geschäfte?

A
  1. Anfängliche Übersicherung
  2. Knebelungsvertrag
  3. Kredittäuschung (Verleitung zum Vertragsbruch)
  4. Bürgschaft naher Angehöriger (Kommt drauf an)
  5. Wucherähnliches Geschäft
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8
Q

Ist eine nachträgliche Übersicherung sittenwidrig?

A

Nein, da eine Freigabeklausel in den Sicherungsvertrag reingelesen wird, mit der die Sittenwidrigkeit überwunden wird. Diese wird i.Ü. auch reingelesen, wenn der Wortlaut des Vertrages komplett gegenläufig ist.

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9
Q

Ist ein Maitressentestament sittenwidrig?

A

Nein, eine Benachteiligung der nahen Angehörigen wird über das Pflichtteilsrecht abgefangen

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10
Q

Wann ist eine Bürgschaft naher Angehöriger als sittenwidrig anzunehmen?

A

Es muss eine krasse Überforderung des Bürgen eintreten und es sich um enge Angehörige handelt und die Bank muss subjektiv Kenntnis über die objektiven Umstände haben

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11
Q

Wann liegt eine krasse Überforderung des Bürgen vor?

A

Wenn er mit seinem Einkommen nicht einmal für die Zinsen aufkommen kann

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12
Q

Wann liegt eine enge Angehörigkeit vor?

A

Wenn es sich um Ehegatten, Kinder, Verlobte oder Lebenspartner iSd LebenspartG handelt.

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13
Q

Wann liegt ein wucherähnliches Geschäft vor?

A

Wenn ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, aber der Wucher am subjektiven Tatbestand scheitert

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14
Q

Wann liegt ein auffälliges Missverhältnis bei einem Darlehensvertrag vor?

A

Wenn der vereinbarte Zins den Marktzins relativ um 100% und absolut um 12% Prozentpunkte übersteigt.

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15
Q

Wenn ein auffälliges Missverhältnis beim Darlehensvertrag gegeben ist, wird was im subjektiven Tatbestand vermutet?

A

Es wird widerleglich vermutet, dass dieser gegeben ist.

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16
Q

Muss der Handelnde die Umstände erkennen, die zur Sittenwidrigkeit führen und muss er sein Handeln selbst für Sittenwidrig halten?

A

Er muss es erkennen, er muss es aber nicht für sittenwidrig halten

17
Q

Wann schlägt die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts bei einer Sittenwidrigkeit nach 138 I auf das Verpflichtungsgeschäft durch?

A

Nur beim Vorliegen einer Fehleridentität, wenn die Sittenwidrigkeit gerade auch im Vollzug zu sehen ist.

18
Q

Warum ist eine Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts in Fällen des 138 I nur in Ausnahmefällen anzunehmen?

A

Wegen der zurückhaltenden Formulierung, nach der ein Rechtsgeschäft nur nichtig ist “soweit es gegen die guten Sitten verstößt”

19
Q

In welcher Reihenfolge ist der 138 zu prüfen?

A
  1. 138 II (lex specialis)
  2. 138 I (lex generalis)
20
Q

Wie ist der Prüfungsaufbau bei 123, 134 und 138 insgesamt aufzubauen?

A
  1. 134 - Verstoß ggn. ein Schutzgesetz
  2. 123 - Anfechtung wegen Täuschung o. Drohung
  3. 138 II - Wucher
  4. 138 I - Sittenwidrigkeit
21
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen 134 iVm 291 StGB und 138 II? Was sollte man zuerst prüfen?

A

Problematisch: 291 StGB entspricht dem TB des 138. Grds. prüft man 134 iVm Schutzgesetzen vor dem 138 II.
Würde man das jedoch hier machen, so würde man den Zweck des 138 II unterlaufen. Somit genießt 138 II Anwendungsvorrang vor 134 iVm 291 StGB und ist zuerst zu prüfen.

22
Q

Wann ist ein Gesetz als Verbotsgesetz zu qualifizieren?

A

Wenn es ein nach seiner Natur mögliches Rechtsgeschäft wegen seines Inhalts bzw. seines bezweckten Erfolges oder aufgrund besonderen Umstände seiner Vornahme untersagt.