Baurecht NRW Flashcards

(212 cards)

1
Q

Wann besteht ein Anspruch auf eine Baugenehmigung?

A

Wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind

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2
Q

Wo findet sich der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung wieder?

A

In § 74 BauO NRW

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3
Q

Was sind die formellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung?

A
  1. Formgerechter Bauantrag nach 70 BauO NRW
  2. Zuständigkeit - Untere Bauaufsichtsbehörde nach 57 I 2 BauO NRW
  3. Einvernehmen der Gemeinde nach 36 I BauGB
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4
Q

Was sind die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nach 74 BauO NRW?

A
  1. Genehmigungspflichtiges Vorhaben, 60 I 1 BauO NRW
    a) bauliche Anlage iSd 2 BauO NRW
    b) Errichtung/ Änderung/ Nutzungsänderung/ Beseitigung
    c) Mögliche Genehmigungsfreiheit gem. 61 - 63, 78, 79 BauO NRW
  2. Baugenehmigungsfähigkeit “Keine öR-Vorschriften entgegenstehen”
    a) Vereinbarkeit mit Bauplanungsrecht
    b) Vereinbarkeit mit BauO
    c) Vereinbarkeit mit sonstigen öR-Vorschriften die an die bauliche Anlage Anforderungen stellen
  3. RF: 74 I BauO: Genehmigung ist zu erteilen (Kein Ermessen)
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5
Q

Wann ist ein Vorhaben genehmigungsfähig?

A

Wenn ihm keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, vgl. 74 I BauO NRW

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6
Q

Wann sind die bauplanungsrechtlichen Vorschriften anwendbar?

A

Wenn es sich um ein Vorhaben nach 29 I BauGB handelt.

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7
Q

Wann handelt es sich um ein Vorhaben nach 29 I BauGB?

A
  1. Bodenrechtliche Relevanz des Vorhabens, 1 V, VI BauGb
  2. Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
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8
Q

Wann liegt ein qualifizierter Bebauungsplan isd 30 BauGB vor?

A

Wenn er
a) Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung,
b) Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung und
c) Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche sowie öffentliche Verkehrsflächen
enthält.

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9
Q

Wodurch ist “Wohnen” im Sinne des 4 BauNVO gekennzeichnet?

A

Wohnen ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.

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10
Q

Bewohnt man eine Ferienwohnung um Sinne des 4 BauNVO?

A

Nein, da die ständig wechselnde, kurzfristige Nutzung einer Wohnung durch Feriengäste keine auf dauer angelegte private Haushaltsführung ist.
Auch wenn die Ferienwohnung dem Eigentümer als Rückzugsort dienen soll, liegt immer noch kein Wohnen iSd 4 BauNVO vor.

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11
Q

Wann liegt ein Beherbergungsbetrieb iSd 4 III Nr. 1 BauNVO vor?

A

Wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, sodass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist.

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12
Q

Was sind typische Beherbergungsbetriebe iSd 4 III Nr. 1 BauNVO?

A

Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gasthäuser und Fremdenzimmer

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13
Q

Ist eine Ferienwohnung als Beherbergungsbetrieb iSd 4 III Nr. 1 BauNVO einzuordnen?

A

Nein, da der Gast nicht zwingend weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen muss, sondern sich selbst versorgen kann.

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14
Q

Wann kommt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan nach 31 II BauGB in Frage?

A

Wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, und entweder
a) Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs der Asylpolitik (Nr. 1) oder
b) die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (Nr. 2)
und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

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15
Q

Baurecht

Wann gilt eine Befreiungsmöglichkeit nur?

A

Nur in Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist

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16
Q

Wodurch werden die Länder ermächtigt, zu bestimmen, ob es sich um ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt handelt?

A

Durch 201a S. 1 BauGB, in Form einer Rechtsverordnung

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17
Q

In welchem Paragrafen findet man die Legaldefinition einer baulichen Anlage?

A

2 I BauO NRW

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18
Q

Wann liegt eine Nutzungsänderung iSd 60 I BauO NRW vor?

A

Sie liegt vor, wenn der bisherige Zweck der baulichen Anlage verändert wird und der neue Zweck nicht mehr von der Variationsbreite der ursprünglich erteilten Baugenehmigung erfasst wird.

Zweck wird verändert, Substanz bleibt aber gleich!

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19
Q

Eine Baugenehmigung verfolgt einen präventiven Zweck. Ist somit eine Nutzungsänderung bereits dann zu bejahen, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass das geänderte Vorhaben bauplanungs- oder bauordnungsrechtlich anders zu beurteilen ist als zuvor?

A

Ja

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20
Q

Nach welchen Kriterien/ Normen aus dem BauGB ist bei einem einfachen Genehmigungsverfahren gem. 64 I 1 Nr. 1 BauO NRW die Zulässikeit eines Vorhabens zu beurteilen?

A

Nach den 29-38 BauGB

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21
Q

Welche Anlagen umfasst der Begriff des “Vorhabens” im bauwerks- (BauGB) und sicherheitsbezogenem Ordnungsrecht (BauO)?

A

In erster Linie solche Anlagen, die unmittelbar mit dem Erdboden verbunden und aus Bauprodukten hergestellt werden.

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22
Q

Wie sind “Vorhaben” im bodennutzungsbezogenen (BauNVO) und im städtebaulichen Entwicklung steuernden Bauplanungsrecht definiert?

A

Unter den Anlagenbegriff des 20 BauGB fallen solche baulichen Anlagen, die im weitesten Sinne gebaut, also in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind. (Rspr.)

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23
Q

Wenn die bodenrechtliche Relevanz für eine Anlage nach 29 I BauGB gegeben ist, welches Recht ist dann anwendbar?

A

Das Bauplanungsrecht

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24
Q

Wo findet man die bauplanungsrechtlichen Bestimmungen?

Paragrafen im Rehborn/ Sartorius

A

In den 30-37 BauGB

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25
Wann ist die Vorschrift des 35 BauGB nur einschlägig?
Wenn das Vorhaben im Außenbereich gelegen ist.
26
Welche Gebiete gehören zu Außenbereich?
Die Gebiete, die weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan iSd 30 I, III BauGB, nch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen.
27
Ist ein einfacher Bebauungsplan iSd 30 III auch im Außenbereich möglich?
Ja
28
Wann ist ein Grundstück unbebaut?
Wenn eine vorhandene bauliche Anlage nicht mehr benutzt wird, kein Bestandsschutz genießt und unter keinem möglichen Gesichtspunkt weiterhin, auch anderweitig, genutzt werden kann.
29
Wann ist ein Grundstück geringfügig bebaut?
Wenn es nicht nutzungsgerecht bebaut ist.
30
Eine Baugenehmigung nach 73 III 4 BauO NRW ist gleichzeitig eine Ersatzvornahme nach 123 GO NRW. Was bedeutet das für die Anfechtbarkeit der Genehmigung?
Sie kann nicht gesondert angefochten werden, 126 GO NRW
31
Eine gesonderte Anfechtung der Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Ist aber eine Anfechtung der Folge, also der Baugenehmigung möglich?
Ja! Die Ersetzungsentscheidung ist nämlich ein Vorbereitungsschritt zur Erteilung der Baugenehmigung. D.h. dass die Vorbereitungshandlung nicht anfechtbar ist, jedoch aber das "Gesamtergebnis". Das ergibt sich auch aus 44a VwGO.
32
Wann ist eine Baugenehmigung materiell rechtmäßig?
Wenn sie 1) Genehmigungsbedürftig ist und die 2) Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind.
33
Wann spricht man von einer Genehmigungsbefürftigkeit der Baugenehmigung?
Wenn sie nach 60 I BauO NRW genehmigungsbedürftig ist und keine andere Regelungen in den 61 bis 63, 78, 79 BauO NRW einschlägig sind.
34
Wann sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt?
Wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, 74 I BauO NRW.
35
Was versteht man unter Forstwirtschaft, 35 I Nr. 1?
Eine auf Dauer angelegte, planmäßige Bewirtschaftung, d.h. Pflege, Nutzung und Wiederaufforstung größerer Waldflächen.
36
Was wird für einen ortgebundenen gewerblichen Betrieb verlangt, 35 I Nr. 3 BauGB?
Dass das betroffene Gewerbe aus geographischer und geologischer Sicht auf den konkreten Standort angewiesen ist, weil es unmittelbar nach seinem Gegenstand auf den konkreten Standort angewiesen ist
37
Wann muss ein Betrieb nach 35 I Nr. 4 BauGB zwingend im Außenbereich geführt werden?
Wenn seine besonderen Anforderungen an die Umgebung oder wegen nachteiliger Wirkungen, insbesonderer verschiedener Immissionen, es veranlassen, dass es nur im Außenbereich betrieben werden kann.
38
Wann ist ein Vorhaben als nichtprivilegiertes Vorhaben nach 35 II, IV BauGB zulässig?
Wenn durch seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und weiterhin die Erschließung gesichert ist.
39
Wann ist ein Vorhaben nach 35 II, IV 1 Nr. 6 BauGB zulässig?
Wenn es sich um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betrieb handelt, die im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.
40
Wie sind mehrmalige Erweiterungen hinsichtlich 35 II, IV 1 Nr. 6 zu werten?
Mehrmalige Erweiterungen, soweit sie einen Missbrauch der Vorschrift darstellen, sind nicht von der Teilbegünstigung erfasst.
41
Wann stellen mehrmalige Erweiterungen einen Missbrauch des 35 II, IV 1 Nr. 6 dar?
Strittig. Entweder kann darauf abgestellt werden, dass jede Erweiterung einzeln zu bewerten ist in Hinblick auf das Gesamtbild. Oder es wird einschränkend darauf abgestellt, dass es dem Betriebsinhaber von Anfang an um eine Ausweitung des Betriebs über das Angemessenen hinaus im Wege einer "Salamitaktik" ging, oder ob ein hinreichender zeilicher Abstand zwischen mehreren Erweiterungsmaßnahmen gelegen hat.
42
In welchem Bereich soll die Bebauung grds. unzulässig sein?
Im Außenbereich, 38 BauGB
43
Warum ist die Bebauung im Außenbereich grds. unzulässig?
Weil der Außenbereich von Vorhaben grundsätzlich frezuhalten ist.
44
Können Außnahmen von der Freihaltung des Außenbereichs gemacht werden?
Ja, wenn die Vorhaben, die wegen ihrer Größe, den von ihr ausgehenden Immissionen pder aus sonstigen Gründen gerade im Außenbereich angesiedelt werden sollen
45
Im welchem Bereich soll die Bebauung im Rahmen des planerischen Vorgaben eines qualifizierten Bebauungsplans zulässig sein?
Im beplanten Innenbereich, 30 I BauGB
46
Was ist der beplante Innenbereich nach 30 I BauGB?
Derjenige Bereich, den der zuständige Planungsträger (normalerweise die Ortsgemeinde) mit einer verbindlichen Bauleitplanung versehen hat
47
In welchem Bereich soll die Bebauung im Rahmen der vorgefundenen Bebauung zulässig sein?
Im unbeplanten Innenbereich, 34 BauGB
48
Was ist der unbeplante Innenbereich nach 34 BauGB?
Unbeplanter Innenbereich sind idR im Zusammenhang bebaute Ortsteile
49
Was ist der Zweck des Bauordnungsrechts?
Die Gefahrenabwehr, die Verwirklichung ästhetischter Belange und die Gewährleistung ökologischer und sozialer Standards
50
Was ist der Zweck des Bauplanungsrechts?
Die Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und der Schutz des Außenbereichs
51
Ist das Bauplanungsrechts objekt- oder flächenbezogen?
Flächenbezogen
52
Ist das Bauordnungsrecht objekt- oder flächenbezogen?
Objektbezogen
53
Was erfasst der bauplanungsrechtliche Anlagenbegriff?
Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und bodenrechtliche Relevanz aufweisen
54
Was erfasst der bauordnungsrechtliche Anlagenbegriff?
Anlagen, wenn diese fest mit dem Erdboden verbunden sind und aus Bauprodukten hergestellt worden sind
55
Wann ist eine Anlage bodenrechtlich relevant nach Bauplanungsrecht?
Wenn die Anlage, die in § 1 V, VI BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, die ihre Zulässigkeit regelt
56
Wann liegt eine Änderung iSd 29 BauGB vor?
Wenn eine bauliche Anlage in bodenrechtlich relevanter Weise baulich umgestaltet wird, Maßgeblich ist dabei, ob eine bauliche Anlage seine "Identität" verliert
57
Wenn eine bauliche Anlage seine "Identität" aufgrund von Änderungen verliert, stellt sich die Frage, ob die Anlage noch was ist?
Ob sie noch bauplanungsrechtlich zulässig ist.
58
Wann verliert eine Anlage durch Änderungen seine Identitär?
Wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird
59
Ist ein Abbruch eine Änderung iSd 29 I BauGB?
Nein, da die bauliche Anlage beseitigt wird, ohne durch eine neue ersetzt zu werden, sodass sich die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit gar nicht erst stellt
60
Muss ein Abbruch bauordnungsrechtlich genehmigt werden?
Nein, aber er muss angezeigt werden
61
Wann liegt eine Nutzungsänderung nach 29 I BauGB vor?
Wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können
62
Was ist ein Paradebeispiel für eine Nutzungsänderung nach 29 I BauGB?
Wenn zB. ein Wohnhaus in eine Pension umgestaltet wird
63
Wann liegt eine Abgrabung vor und wann ist sie eines größeren Umfangs, 29 I BauGB?
Eine Abgrabung liegt vor, wenn das vorgefundene Bodenniveau abgesenkt wird. Eine Abgrabung ist größeren Umfangs, wenn sie bodenrechtliche Relevanz hat
64
Man unterscheidet zwischen qualifizierten, vorhabensbezogenen und einfachen Bebauungsplänen. Wo sind sie geregelt?
1. Qualifizierter Bebauungsplan: 30 I 2. Vorhabensbezogener B-Plan: 30 II 3. Einfacher B-Plan: 30 III
65
Wann liegt ein qualifizierter B-Plan nach 30 I BauGB vor?
Wenn dieser mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält
66
Wann liegt ein zulässiges Vorhaben iSd 30 I BauGB vor?
Wenn dieses den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprich und die Erschließung gesichert ist
67
Was ist der Außenbereich nach 35 BauGB?
Ein als negativ definierter Ortsteil, der weder beplant, noch im Zusammenhang bebaut ist und auch grds. frei von Bebauung zu halten ist.
68
In welcher Reihenfolge prüfft man die Zulässigkeit im Planbereich, im unbeplanten Innenbereich und des Außenbereichs?
1. Voraussetzungen 30 I 2. Voraussetzungen 30 II 3. Voraussetzungen 30 III iVm 34, 35 4. Voraussetzungen 34 5. Voraussetzungen 35
69
Was sind Splittersiedlungen?
Lose Siedlungsstrukturen, die keinen Bebauungszusammenhang begründen, welche im Außenbereich liegen
70
Welche Arten von Bebauungsplänen gibt es?
Drei Stück: 1. Qualifizierter Bebauungsplan, 30 I BauGB 2. Einfacher Bebauungsplan, 30 III BauGB 3. Vorhabensbezogener Bebauungsplan (Vorhabens- und Entschließungsplan, 12 BauGB)
71
Was enthält der qualifizierte Bebauungsplan mindestens?
Er enthält mindestens Festsetzungen über die 1. Art 2. Maß der baulichen Nutzung 3. Überbaubaren Grundstücksflächen 4. Örtlichen Verkehrsflächen
72
Was enthält ein einfacher Bebauungsplan?
Mindestens eine der Festsetzungen die im qualifizierten benötigt werden
73
Was sind mögliche Inhalte der Festsetzungskategorie der "Art der baulichen Nutzung"?
1. Baugebiete 2. Nutzung des Grundstücks
74
Was sind mögliche Inhalte der Festsetzungskategorie der "Maß der baulichen Nutzung"?
1. Zahl der Vollgeschosse, 16 II Nr. 3 BauNVO 2. Höhe der baulichen Anlage, 16 II Nr. 4 BauNVO 3. Zulässige Grundläche, 16 II Nr. 1 BauNVO
75
Was sind mögliche Inhalte der Festsetzungskategorie der "Überbaubaren Grundstücksflächen"?
1. Baulinien, 23 I 1 BauNVO 2. Baugrenzen, 23 I 1 BauNVO 3. Bebauungstiefe, 23 I 1 BauNVO
76
Was sind mögliche Inhalte der Festsetzungskategorie der "Örtlichen Verkehrsfläche"?
1. Straßenverkehrsflächen, 9 I Nr. 11 BauGB 2. Flächen für das Parken von Fahrzeugen, 9 I Nr. 11 BauGB
77
Wann finden die Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach 30-37 BauGB anwendung nach 29 I BauGB?
Auf Vorhaben, welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Gegenstand haben
78
Wann ist ein bauliches Vorhaben, welches unter die Voraussetzungen des 30 I BauGB fällt, zulässig?
1. Wenn das Vorhaben den Festsetzungen nicht widerspricht 2. Die Erschließung gesichert ist
79
Was gibt die Baumassenzahl an?
Wie viele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist, 21 I BauNVO
80
Was bestimmen Baulinien?
Dass auf ihnen gebaut werden muss, 23 II BauNVO
81
Was gibt die Bebauungstiefe an?
Wie weit "nach hinten" ein Grundstück von der tatsächlichen Straßengrenze aus bebaubt werden darf
82
Was gibt die Grundflächenzahl an und wie wird sie abgekürzt?
Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind, 19 I BauNVO. Sie wird mit GRZ abgekürzt
83
Was sind Vollgeschosse nach 2 VI BauO NRW?
Oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von min. 2,3m haben.
84
Woran ist im Bebauungsplan eine Festsetzung der Höchstzahl der Vollgeschosse zu erkennen?
Die Höchstzahl der Vollgeschosse wird im Bebauungsplan lediglich mit römischen Ziffern angegeben.
85
Wie ist es zu verstehen, wenn die Höchstzahl der Vollgeschosse in einem Kreis im Bebauungsplan steht?
Dass das Gebäude die Anzahl an Vollgeschossen haben **muss** und die vorgesehene Geschosszahl nicht unterschreiten darf
86
Wie sind Baulinien im Bebauungsplan eingezeichnet?
Mit roter Farbe
87
Wie sind Baugrenzen im B-Plan eingezeichnet?
Mit blauer Farbe
88
Worin liegt der Unterschied zwischen der Bebauungstiefe und der Baugrenze?
Der Unterschied liegt darin, dass mit der Bebauungstiefe nur die rückwärtige Begrenzung der überbeaubaren Grundstücksfläche geregelt wird, Baugrenzen dafür die seitwärtige Begrenzung betreffen
89
Was bewirkt die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, 22 III BauNVO?
Dass das Grundstück entlang der öffentlichen Verkehrsfläche von der einen seitlichen Grundstücksgrenze bis zur anderen seitlichen Grundstücksgrenze bebaut werden muss.
90
Was ist das städtebauliche Ziel einer geschlossenen Bauweise?
Die Entstehung geschlossener Gebäudekomplexe bzw. einer geschlossenen Gebäudefront
91
Was muss bei einer offenen Bauweise bedacht werden?
Dass die Gebäude einen Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze halten ## Footnote Anders als bei der geschlossenen Bauweise treten die Baukörper als einzelne in Erscheinung
92
Wenn ein Vorhaben nach 29 I BauGB vorliegt und ein qualifizierter B-Plan vorliegt, ist an welchem Maßstab zu prüfen, ob das Vorhaben dn Festsetzungen des B-Plans widerspricht?
Am Maßstab der 30 I BauGB iVm 3 II BauNVO
93
Was kommt zu Anwendung, wenn ein Vorhaben nach Maßgaben der Festsetzung des qualifizierten B-Plans iVm den Regelungen der BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden kann?
31 BauGB kommt zur Anwendung
94
Was sind Vergnüngsstätten?
Gewerbliche Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung, der Zerstreuung, dem geselligen Beisammensein oder der Bedienung der Spielleidenschaft und den erotischen/ sexuellen Interessen der Menschen dienen
95
Kann eine Gemeinde im B-Plan festsetzen, dass eine nach der BauNVO allgemein zulässige Art der baulichen Nutzung nicht oder nur noch ausnahmsweise zulässig ist?
Ja, im B-Plan kann gem. 1 V BauNVO festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die allgemein zulässig sind, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt.
96
Was sind die Voraussetzungen, dass eine allgemein zulässige Nutzung nach 1 V BauNVO verboten werden kann?
1. Eigenart des jeweiligen Baugebiets gewahrt wird, 1 V Hs. 2 BauNVO 2. Städtebauliche GRünde iSd. 1 III BauGB dies rechtfertigen
97
Was ist Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinne?
Eine auf Dauer angelegte, eigentständige Gestaltung des häuslichen Lebens auf der Grundlage des freiwilligen Aufenthalts
98
Wann dient die Nutzung der Versorgung des Gebiets, 2 II, 4 II BauNVO?
Wenn sie nach Lage, Ausstattung und Angebot objektiv geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang zur Versorgung der Menschen im Gebiet beizutragen
99
Was ist ein Gewerbebetrieb?
Jede selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, noch als Ausübung des freien Berufs anzusehen ist.
100
Was sind Anlagen fpr soziale Zwecke, 3 II BauNVO?
Selbstständige Hauptanlagen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind
101
Wann ist eine bauliche Anlage eine untergeordnete Nebenanlage, 14 I BauNVO?
Wenn sie funktional und räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der Hauptanlage oder des Baugebiets zugeordnet ist und in diesem Verhältnis eine nachrangige, sinnvoll ergänzende Rolle einnimmt.
102
Wann dient eine Gaststätte iSd 4 II Nr. 2 BauNVO der Versorgung des Gebiets?
Wenn objektive Kriterien die Annahme rechtfertigen, dass sie in einem ins Gewicht fallenden Umfang auch von Bewohnern des Gebiets aufgesucht wurd
103
Können Schank- und Speisewirtschaften, die nicht der Versorgung des Gebietes dienen, auf dem Umweg des 4 III Nr. 2 BauNVO zugelassen werden?
Nein, der Verordnungsgeber hat die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im allgemeinen Wohngebiet unter den engen Voraussetzungen des Absatzes II Nr. 2 **abschließend** geregelt, insbesondere im Hinblick auf eine verträgliche Nutzungsordnung
104
Ist ein Polizeirevier eine Anlage für soziale Zwecke?
Nein, da ein Revier nicht auf fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet ist, sondern der öffentlichen Sicherheit dient
105
Was sind Anlagen für Verwaltungen?
Verwaltungsgebäude als auch sonstige Anlagen, die kein Verwaltungsgebäude erfordern ## Footnote Können zulässig nach 4 III Nr. 3 BauNVO sein.
106
Was für Vergnüngungsstätten sind typisch für Kerngebiete?
Solche, die als zentrale Dienstleistungsbetriebe einen größeren Einzugsbereich haben und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar sein sollen
106
Wozu dienen Anlagen für gesundheitliche Zwecke?
Sie dienen im weitesten Sinne dem Schutz, der Pflege, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Gesundheit
107
Nach welchem Maßstab muss die Zulässigkeit eines Vorhabens in einem einfachen B-Plan beurteilt werden?
Nach dem Maßstab der 30 III BauGB iVm 2 II BauNVO
108
Was sind Gartenbetriebe?
Betriebe, die den Anbau von Obst und Gemüse sowie die Züchtung von Kulturpflanzen zum Gegenstand haben
109
Ist das Anbringen einer Anzeigetafel an einer Hauswand ein Vorhaben nach 29 I BauGB?
Ja
110
Was umfasst die Nutzungsart der sonstigen Gewerbebetrieb?
Alle 1. Gewerbebetriebe 2. Die nicht bereits in den anderen Nummern des 6 II BauNVO als spezielle Unterarten geführt sind
111
Was sind Betriebe iSd 5 II Nr. 4 BauNVO?
Selbstständige Einrichtungen und Unternehmen, welche die Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse zum Gegenstand haben
112
Was sind Geschäfts- und Bürogebäude iSd 6a II Nr. 2 BauNVO?
Alle selbstständigen Gebäude, die der Erledigung von Büroarbeit und geschäftlichen Zwecken dienen
113
Was ist Daseinsvorsorge?
Alle Leistungen, die im Bereich der Grundversorgung der Gesamtbevölkerung notwendig sind, um die jeweilige Existenz zu sichern und die Möglichkeit der Teilnahme der Gesamtbevölkerung am gesellschaftlichen Leben zu optimieren
114
Ist das sammeln von Sperrmüll eine öffentliche Aufgabe?
Ja
115
Was sind öffentliche Aufgaben?
Solche der Daseinsvorsorge
116
Kann ein "öffentlicher" Betrieb iSd 8 II Nr. 1 BauNVO auch in einer privatrechtlichen Rechtsform betrieben werden?
Ja, hängt nämlich vom Betriebszweck und nicht der Rechtsform des Betriebs ab.
117
Was sind Anlagen für kulturelle Zwecke?
Alle Anlagen aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Bildung und Kultur ## Footnote Ja, darunter fallen auch Krematorien.
118
Wann ist die Gebietsverträglichkeit zu verneinen?
Wenn ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtliches Störpotential zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verträgt.
119
Wie ist die Gebietsverträglichkeit zu prüfen?
1. Ermittlung des generellen Gebietscharakters des jeweiligen Baugebietes 2. Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem dergestalt bestimmten Gebietscharakters des jeweiligen Baugebietes
120
Ist in einem Wochenendhausgebiet (10 BauNVO) jede Wohnnutzung zulässig?
Nein, zulässig ist nur die Nutzung als Wochenendhaus, 10 III 1 BauNVO. Es darf sich nur um eine vorübergehende Wohnnutzung handeln
121
Was umfasst die Erschließung iSd 30 I BauGB?
Den hinreichenden Anschluss eines Baugrundstücks an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung
122
Wann ist die Erschließung gesichert?
Wenn nach objektiven Kriterien erwartet werden kann, dass die Erschließungsanlagen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sind.
123
Wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme in den jeweiligen Baugebieten vorliegt, muss die Behörde dann eine Ausnahmegenehmigung erteilen?
Nein, die Ausnahmegenehmigung liegt in ihrem Ermessen.
124
Wann werden die Gründzüge der Planung berührt?
Umso eher, je stärker die Befreiung in das planerische Interessengeflecht der Gemeinde eingreift
125
Kann die Berührung mit den Grundzügen der Planung durch 31 II BauGB überwunden werden?
Nein, da es zwingende Voraussetzung für eine Ausnahme ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
126
Was zeichnet den unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB aus?
1. Fläche darf sich nicht im Anwendungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen B-Plans befinden 2. Fläche muss in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen ## Footnote Unbeplanter Innenbereich = Kein B-Plan; Beplanter Innenbereich = B-Plan liegt vor
127
Wann ist ein Bebauungszusammenhang gegeben?
Soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt
128
Was ist ein Orteils iSd 34 BauGB?
Jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist
129
Wann ist eine organische Siedlungsstruktur gegeben?
Wenn es eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des betreffenden Bereiches gibt
130
Wonach bestimmt sich das "Gewisse Gewicht", was für den Ortsteil erforderlich ist?
Beurteilt sich im Einzelfall nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten der Gemeinde
131
Was ist das Gegenstück zur organischen Siedlungsstruktur?
Die Splittersiedlung
132
Wenn zwei Gemeinden aneinander grenzen und bei einer ein Orteils vorliegt, bei der anderen jedoch nicht, ist die Bebauung des Ortsteils der einen Gemeinde von Bedeutung für die andere Gemeinde?
Nein, das würde gegen den Grundsatz der kommunalen Planungshoheit verstoßen
133
Kann von einem Bebauungszusammenhang ausgegangen werden, wenn eine topografische Zäsur zwischen dem Ortsteils und dem fraglichen Grundstück besteht?
Nein, das Grundstück ist dann regelmäßig dem Außenbereich zuzuordnen
134
Was stellt die Rspr. zur Abgrenzung von Außenbereich und Bebauungszusammenhang für eine Regelvermutung auf?
Regelmäßig ist ein Grundstück dann dem Innenbereich zuzuordnen, wenn es an mindestens drei Seiten von Bebauung umgeben ist. Andernfalls endet der Bebauungszusammenhang hinter dem letzten Gebäude, soweit sich nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.
135
Welche drei Satzungarten existieren in 34 BauGB?
1. Klarstellungssatzung 2. Entwicklunssatzung 3. Ergänzungssatzung
136
Was ermöglicht die Klarstellungssatzung?
Sie ermöglicht den Gemeinden die Bestimmung der Grenze zwischen Außen- und Innenbereich
137
Was ermöglicht die Entwicklungssatzung?
Sie ermöglicht den Gemeinden, bebaute Bereiche im Außenbereich und unter bestimmten Bedingungen als im Zusammenhang bebaute Ortsteile iSd 34 I 1 BauGB festzulegen
138
Was ermöglicht die Ergänzungssatzung?
Die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den unbeplanten Innenbereich ## Footnote Ergänzungssatzung = Konstitutive Wirkung
139
Hat die Klarstellungssatzung einen deklaratorischen oder konstitutiven Charakter?
Rein deklaratorischen Charakter
140
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Entwicklungssatzung erlassen werden kann?
Die Flächen müssen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sein und die Voraussetzungen des 34 V 1 Nr. 1-3 BauGB müssen kumulativ gegeben sein. ## Footnote Entwicklungssatzung = Kontitutive Wirkung
141
Können die Satzungen des 34 IV BauGB miteinander verbunden werden?
Ja
142
Ist die Erschließung iSd 34 I 1 BauGB unabhängig davon zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt?
Ja, es handelt sich um jeweils separate Anforderung
143
Was bezeichnet der zentrale Versorgungsbereich iSd 34 III BauGB?
Einen räumlich abgrenzbaren Bereich der Gemeinde, der eine Versorgungsfunktion von einem besonderen Gewicht für die städtebauliche Entwicklung erfüllt/ erfüllen soll. Dbei muss der Versorgungsbereich nach Lage, Art, und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion haben.
144
Was bedarf es, um zu beurteilen, ob ein zentraler Versorgungsbereich iSd 34 III BauGB vorliegt?
Es bedarf einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten
145
Wann liegt eine Funktionsstörung des zentralen Versorgungsbereichs vor?
Wenn der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann
146
Im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach welchen Punkten?
1. Primär nach den Festsetzungen des B-Planes 2. i.Ü. nach 34 oder 35 BauGB
147
Was sind Außenbereichsinseln?
Große Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben sind und so groß sind, dass - im Gegensatz zur Baulücke - eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwangslose Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde.
148
Wenn ein privilegiertes Vorhaben nach 35 I BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt, ist es dann automatisch unzulässig?
Nein, es ist grds. zulässig, soweit sie öffentlichen Belangen nicht gänzen entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, wird durch Abwägung zwischen den privaten Interessen des Bauwilligen und den öffentlichen Belangen festgestellt. Zugunsten des Bauwilligen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die privilegierten Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und ihnen damit einen Vorrang eingeräumt hat.
149
Bei 35 BauGB ist zwischen welchen Vorhaben zu unterscheiden und wie verhält es sich mit deren Zulässigkeiten?
Es ist zwischen den privilegierten Vorhaben und den sonstigen Vorhaben zu unterscheiden. Privilegierte Vorhaben sind grds. zulässig, sonstige Vorhaben sind grds. Verboten
150
Wie beurteilt man, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb iSd 35 I Nr. 1 BauGB "dient"?
Die Beurteilung des Einzelfalls anhand der Verkehrsauffassung ist entscheidend.
151
Welchen Maßstab setzt die Verkehrsauffassung, bei der Bewertung, ob das Vorhaben dem Betrieb dient?
1. Vorhaben muss, räumlich und äußerlich erkennbar, der konkreten Betriebsweise zu- und untergeordnet sein 2. Zu- und Unterordnung muss das Vorhaben prägen 3. Vorhaben muss für den Betrieb mehr als bloß förderlich sein, es ist aber unschädlich, wenn es für den Betrieb entbehrlich ist 4. Beurteilung erfolgt aus der Sicht eines vernünftigen Landwirts, der das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs berücksichtigt
152
Was sind Betriebsflächen?
Alle vom Betrieb bewirtschaftete Flächen
153
Was ist ein Betrieb iSd 35 I Nr. 1 BauGB?
Ein auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte erheblichen Ausmaßes gerichtet und erfordert eine bestimmte Organisation: 1. Er muss nachhaltig (also auf Dauer; über mehrere Generationen) angelegt sein 2. Er muss ein lebensfähiges Unternehmen darstellen 3. Er muss ernsthaft, also mit Gewinn- und Ertragungszielungsabsicht geführt werden
154
In 35 I Nr. 4 BauGB "sollen" Vorhaben wegen ihrer Besonderheiten nur im Außenbereich ausgeführt werden. Wie ist dieses "soll" zu verstehen?
Die "Soll"-Voraussetzungen stellt eine weitere Zulässigkeitshürde dar. Ob ein Vorhaben im Außenbereich ausgeführt werden "soll". bestimmt sich entlang des Telos des Außenbereichs
155
Was bezweckt der Außenbereich?
Die Wahrung der naturgegebenen Bodennutzung und dient der Erholung für die Allgemeinheit
156
Welche Varianten enthält 35 I Nr. 4 BauGB?
1. Besondere Anforderungen an die Umgebung 2. Nachteilige Wirkung auf die Umgebung 3. Besondere Zweckbestimmung
157
Was ist unter "nachteilige Wirkung auf die Umgebung" zu verstehen, bzw. was sind diese Vorhaben üblicherweise?
Sie sind üblicherweise gefährlich oder deutliche Emissionsquellen
158
Wie dürfen Vorhaben für besondere Zweckbestimmungen ausgestaltet sein?
Sie dürfen nur so groß und nur so weit ausgestattet sein, wie dies für den besonderen ZWeck notwendig ist
159
Wozu dienen Flächennutzungsplände?
Der Unterstützung und Fortentwicklung bestimmter tatsächlicher Zustände
160
Was kann durch Entwicklungen des rein tatsächlichen ist-Zustandes weg von den Darstellungenen des FNPs sein?
Rechtlich erheblich relevant, da sie diesen funktionlos machen können
161
Wann verliert der FNP seine rechtliche Relevanz?
Wenn seine Darstellungen überholt sind, den besonderen örtlichen Verhältnissen also nicht mehr gerecht werden
162
Wann sperren Darstellungen des FNPs ein Vorhaben nach 35 III 1 nicht mehr?
Wenn die Entwicklung des Baugeschehens ihnen qualitativ und quantitativ so stark zuwiderläuft, dass die Verwirklichung ihrer Planungsabsichten bedeutend beeinträchtigt ist
163
Können Darstellungen eines FNPs einem begünstigten Vorhaben entgegengehalten werden? ## Footnote FNP: Flächennutzungsplan
Nein
164
Kann sich aus Art. 14 I GG ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ergeben?
Nein, lediglich ein Anspruch darauf, das Grundstück bebauen zu dürfen und ein Rückgriff ist eigentlich durch eine mögliche Verletzung des 74 BauO gesperrt
165
Woraus ergibt sich die Zuständigkeit der Bauaufsichtbehörde bzw. des Rechtsträgers?
57 I 1 Nr. 3b BauO NRW (Verbandszuständigkeit des Kreises für die Bauaufsicht; 42 lit. a) KrONRW (Organzuständigkeit des Landrats)
166
Kann eine Baugenehmigung/-verweigerung über den normalen Postweg zugestellt werden?
Nein, sie muss mindestens per PZU zugestellt werden: § 73 Abs. 3 S. 2 VwGO i.V.m. §§ 1, 3 f. VwZG (Bund)
167
Wenn eine Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren beteiligt ist, ist sie das nach welcher Norm und muss sie dann beigeladen werden?
Nach 36 BauGB und ja, ist beizuladen
168
Wann hat ein Vorhaben eine bodenrechtliche Relevanz?
Wenn es geeignet ist, die in 1 VI BauGB genannten Belange in einer Weise zu berühren, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seiner Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen
169
Fällt 4a BauNVO unter die Verweisung des 34 II BauGB?
Nein, da die planerischen Absichten des 4a BauNVO der Wahrnehmung nicht zugänglich sind, deren Aufgabe es ist, den tatsächlichen Gebietscharakter zu den Zeitpunkt zu ermitteln, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden ist.
170
Sind nicht-realisierte Vorhaben bei der Beurteilung eines Gebietscharakters zu beachten?
Grds. nein (außer ein passiver/ aktiver Bestandsschutz kommt in Frage)
171
Was ist der aktive Bestandschutz?
Wenn bei einem ursprünglich baurechtmäßigerweise errichteten Neuvorhaben eine Erweiterung/ Neugestaltung der Bausubstanz zulässig ist
172
Wie wird der aktive Bestandsschutz hergeleitet?
Dogmatisch aus der Baufreiheit nach 14 I GG
173
Was ist der passive Bestandsschutz?
Danach ist bei einem beaurechtmäßigerweise errichteten Vorhabe die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz zulässig, was sich unmittelbar aus 14 I GG ableiten lässt
174
Ist der Begriff "Erhaltung der Substanz" beim passiven Bestandsschutz weit oder eng auszulegen?
Eng
175
Unter welchen Voraussetzungen ist der aktive Bestandsschutz anzuerkennen?
1. Nicht unmittelbar aus 14 I GG, da sich aus Grundrechten grds. kein unmittelbares Leistungsrecht herleiten lässt 2. Unter denen des 35 IV BauGB (ist dort geregelt)
176
Gilt die gesetzliche Wertung des 35 IV BauGB auch für den Innebereich?
Ja, wenn ein aktiver Bestandsschutz im Außenbereich anerkannt wird, dann erst Recht im Innenbereich
177
Wenn ein aktiver Bestandsschutzt nun in Frage kommt, wie erfolgt dann die Einstufung des Baugebiets?
Es wird nach dem Gebietstypen, welcher vor Untergang der baulichen Anlage bestand, beurteilt. Der aktuelle Zustand ist dann nicht mehr relevant, sondern nur noch die Gebietszusammensetzung vor dem Untergang.
178
Was ist eine Schicksalsgemeinschaft?
Von einer Schicksalsgemeinschaft spricht man, wenn die Grundstückseigentümer denselben Beschränkungen hinsichtlich der Bebauung und Nutzung ihrer Grundstücke unterliegen. Daraus ergibt sich für die Planbetroffenen ein sogenannter Gebietsgewährleistungsanspruch
179
Nenne sechs drittschützende Institute aus dem Baurecht.
1. 30 I BauGB iVm 2-14 BauNVO: Festsetzung über Art, Schicksalsgemeinschaft 2. 31 I BauGB iVm 2-14 (Abs. III) BauNVO: "Art und Umfang"; Gebietsverträglichkeitsanspruch 3. 31 II BauGB iVm 15 BauNVO analog: Gebot der Rücksichtsnahme; "nachbarliche Interessen" 4. 34 BauGB: Einfügungsgebot 5. 35 BauGB: Wenn Ausnutzbarkeit der Privilegierung gefährdet 6. 15 I BauNVO: Rücksichtsnahmegebot
180
Wann ist ein Krematorium in einem Gewerbegebiet nach 8 BauNVO zulässig?
1. Wenn privat zur Gewinnerzielung betrieben wird und der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht (Ob es entspricht, ist durch typisierende Betrachtung zu entscheiden) 2. Regelzulässigkeit aber trotzdem grds. (-), da traditioneller Standort eher Friedhof/ Krankenhaus 3. 8 II Nr. 3 aber (+), wenn es für staatliche Aufgaben gedacht ist 4. Kann aber auch als Anlage für kulturelle Zwecke gesehen werden, 8 III BauNVO
181
Wie wird die Schutznormtheorie im BauR konkretisiert? ## Footnote Schema
1. Nachbar 2. Normen des BauGB über die Art der Nutzung 3. Sonstige Normen des BauGB 4. Normen des Bauordnungsrechts 5. Normen des Bauebenenrechts 6. Grundrechte
182
Wann setzt die Klagefrist bei Nachbarn ein, wenn die Baugenehmigung ordnungsgemäß bekanntgegen wurde?
Dann läuft die "normale" Klagefrist nach 74 VwGO
183
Wann setzt die Klagefrist bei -nachbarn ein, wenn die Baugenehmigung nicht bekanntgegeben wurde?
Dann läuft zwar keine Frist, 58 I VwGO, allerdings ist dann genau zu prüfen, ob Verwirkung eingetreten ist und dem Kläger daher das allgmeine RSB fehlt
184
Kann das allgm. RSB wegen Verzichts/ Zustimmung verwirkt werden?
Ja, im Wege der Zustimmung nach 72 II 1 BauO NRW
185
Worauf kann sich die Zustimmung erstrecken?
Nur auf die vom Lageplan und den Bauzeichnungen erfassten Bereichen und auch unter Vorbehalt erfolgen kann.
186
Wie überprüft man die materielle Begründetheit bei einem nachbarschutzrechtlichen Rechtsbehelf im Baurecht?
I. Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften 1. Generell drittschützende Normen 2. Partiell drittschützende Normen II. Dadurch Rechtsverletzung 1. Bei einem Verstoß der Baugenehmigung gegen absoluten Nachbarschutz, immer (+) 2. Bei relativem Nachbarschutz: Interessenabwägung
187
Was sind typische Argumente für den Nachbarn bei einer Interessenabwägung?
1. 31 BauGB greift (nicht 30, 34, 35 BauGB) 2. Geringe (rechtliche oder tatsächliche) Vorbelastung des Nachbargrundstücks 3. Verstoß des Bauvorhabens gegen TA Luft/ Lärm 4. Keine Auflagen oder Ausweichmaßnahmen möglich, um "Komplettablehnung" der Genehmigung zu entgehen
188
Was sind typische Argumente für den Bauherrn bei einer Interessenabwägung?
1. 30, 34, 35 BauGB greifen (31 BauGB nicht) 2. Hohe (rechtliche o. tatsächliche) Vorbelastung des Nachbargrundstücks 3. Kein Verstoß Bauvorhaben gegen TA Luft/Lärm 4. Auflagen oder Ausweichmaßnahmen möglich (dann aber Teilerfolg der Nachbarklage)
189
Wie prüft man einen Verstoß gegen 30 I BauGB iVm 2-14 BauNVO?
1. Anwendbarkeit der BauNVO, 29 I BauGB 2. 30 BauGB 3. 2-14 II BauNVO (Regelzulässigkeit) 4. 2-14 III BauNVO (Ausnahmezulässigkeit) a) Eine der in Abs. III genannten Ausnahmezulässigkeiten (b) Gemeinbedarfsanlage iSd 5 II Nr. 2 lita BauGB) - nur in bestimmten Fällen 5. Gebot der Gebietsverträglichkeit
190
Folgt daraus, dass etwas offensichtlich ein Gewerbebetrieb ist direkt, dass es nach 8 II BauNVO zulässig ist?
Nein, die Regelbebauung richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut des 8 II BauNVO, sondern auch nach der Zweckbestimmung des Gewerbebetriebs, woraus eine typisierende Betrachtung anzuleiten ist nach welcher beurteilt wird, welche Gewerbe in einem Gewerbebetrieb zulässig sind.
191
Wodurch zeichnen sich Gewerbegebiete aus?
Dass in ihnen gearbeitet wird und nach dem Leitbild der BauNVO sie den produzierenden und artverwandte Nutzungen vorbehalten ist.
192
Sind kulturelle Analgen auf die traditionellen Bereiche der Kunst, Wissenschaft und Bildung beschränkt?
Nein, die Zweckbeschreibzng bezeichnet Anlagen, die in einem weiten Sinne einen kulturellen Bezug aufweisen
193
Was sind Gemeinbedarfsanlagen?
Solche baulichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.
194
Wann dienen Anlagen der Allgemeinheit?
Wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen, einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich sind. Gemeint sind Einrichtungen der Infrastruktur.
195
Kommt es bei Anlagen der Allgemeinhei auf die Rechtsform an?
Nein, auch eine staatliche Gewährleistung- und Überwachungsverantwortlichkeit kann geeignet sein, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatrechtlichen Grundsätzen vollzieht.
196
Was ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Ausnahmetatbestände in den Baugebietsvorschriften?
Die jeweilige Gebietsverträglichkeit muss gewahrt werden
197
Wenn die Gebietsverträglichkeit nicht gewahrt wird, was kommt dann in Frage?
Eine Befreiung nach 31 II BauGB.
198
Womit darf man das Gebietsverträglichkeitsgebot nicht verwechselt werden?
Mit 15 BauNVO
199
Was kodifziert 15 BauNVO?
Das Gebot der Rücksichtsnahme.
200
Welche Fragen stellt man sich, um die Gebietsverträglichkeit und 15 BauNVO abzugrenzen?
Sind xxx in xxx-Gebieten möglich? -> Gebot der Gebietsverträglichkeit Ist das konkret geplante xxx im hier konkreten xxx-Gebiet zulässig? -> 15 BauNVO
201
In welcher Reihenfolge prüft man das Gebietsverträglichkeitsgebot und 15 BauNVO?
1. Gebietsverträglichkeitsgebot 2. 15 BauNVO
202
Woraus rechtfertigt sich das Gebietsverträglichkeitsgebot?
Aus dem typisierenden Ansatz der Baugebietsvorschriften und der BauNVO.
203
Was will der Verordnungsgeber durch die Zuordnung von Nutzungen zu den näher bezeichneten Baugebieten erzielen?
Er will die vielfältigen und oft gegenläufigen Ansprüche an die Bodennutzung zu einem schonenden Ausgleich im Sinne überlegter Städtebaupolitik bringen.
204
Wie kann das Ziel des Ausgleichs der Ansprüche erreicht werden?
In dem der Verordnungsgeber dem jeweiligen Baugebiet durch eine allgemeine Zweckbestimmung den Charakter des Gebiets eingrenzend bestimmt.
205
Was ist von maßgeblicher Bedeutung für die Frage, welche Vorhaben mit der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets unverträglich ist?
1. Anforderungen des jeweiligen Vorhabens an ein Gebiet 2. Auswirkung des Vorhabens auf ein Gebiet 3. Erfüllung des spezifischen Gebietsbedarfs 4. Geeignetheit des Vorhabens, ein bodenrechtliches Störpotenzial zu entfalten, dass sich mit der Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verträgt
206
Kann eine Ausnahme nach 31 II BauGB in eine Befreiung umgedeutet werden?
Ja, iVm 47 VwVfG
207
Was kann degegensprechen, dass ein anderer Verwaltungsakt hätte erlassen werden können, um die Voraussetzungen des 31 II BauGB iVm 47 I VwVfG nicht zu erfüllen im Baurecht?
Wenn die Voraussetzungen des 31 II BauGB nicht erfüllt sind
208
Was sind die Voraussetzungen des 31 II BauGB?
1. Vorhaben berührt Grundzüge der Planung nicht 2. Abweichung vom Bebauungsplan ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
209
Was hat Bedeutung für die Beurteilung, ob das Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt?
Einmal, ob es sich um eine ledigliche Randkorrektur von minderem Gewicht handelt und die Auswirkung des Vorhabens im Hinblick möglicher Vorbil- und Folgewirkungen für die Umgebung.
210
Was ist unter Umständen des öffentlichen Belanges zu verstehen?
Alles was den Bebauungsplan in seinen Grundzügen und der Planungskonzeption verändert und sich nur durch (Um-)Planung ermöglichen lassen würde und nicht durch einen einzelfallbezogenen VA der Baugenehmigungsbehörde zulassen würde.
211