Grundrechte Flashcards
(157 cards)
Was ist bei der Kompetenz des BVerfG bzgl. einer Urteils-VB zu beachten?
Die Prüfungskompetenz des BVerfG.
Was ist bei der Prüfungskompetenz des BVerfG zu beachten?
Achtung, wichtig wichtig wichtig
Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.
Es überprüft nicht die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte.
Es rügt lediglich die Verletzung spezifischer Verfassungsrechte in Bezug auf
1. Übersehen des Grundrechts (Anwendungsdefizit)
2. Falsche Anwendung (Fehleinschätzung)
Wichtig wichtig wichtig
Standardbaustein!!!
Woraus ergibt sich der Grundsatz “Keine Strafe ohne Schuld”?
Aus Art. 1 I 1 GG und Art. 20 GG
Was für Rechte sind Grundrechte grds.?
Abwehrrechte für den Bürger gegen staatliche Gewalt.
Was für einen Charakter können Grundrechte ausnahmsweise haben?
Schutzpflichtcharakter
Wie wird der Schutzpflichtcharakter der Grundrechte hergeleitet?
Über Art. 2 II 1 GG > Recht auf körperliche Unversertheit
Was bedeutet die Schutzpflicht in Art. 2 II 1 GG?
Antwort prüfen!!!!!!!!!
Dass die Verletzung umso ernster zu nehmen ist, je höher der Rang des in Frage stehenden Rechtsgutes innerhalb der Werteordnung der Verfassung ist.
Was ist der Umfang der allgemeinen Schutzpflicht des Gesetzgebers?
- Gesetzgeber und vollziehende Gewalt steht ein weiter Prognose- und Gestaltungsspielraum zu
- Nur bei besonderen Umständen kann sich Gestaltungsfreiheit so verengen, dass nur allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpglicht Genüge getan wird.
Wie ist das Prüfungsschema der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde?
A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit des BVerfG nach Art. 94 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90ff BVerfGG
II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG
III. Prozessfähigkeit
IV. Tauglicher Beschwerdegegenstand 90 I BVerfGG
V. Beschwerdebefugnis 90 I BVerfGG
1. Möglichkeit der Verletzung
2. Selbst, gegenwärtig, unmittelbar
VI. Rechtwegserschöpfung 90 II BVerfGG
VII. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
VIII. Form 23 I, 92 BVerfGG
IX. Frist 94 BVerfGG
X. Rechtsschutzbedürfnis
XI. Zwischenergebnis
Was ist eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?
Eine Verfassungsbeschwerde gegen Legislativakte
Was ist eine Urteilsverfassungsbeschwerde?
Eine Verfassungsbeschwerde gegen Exekutiv- und Judikativakte
Welche Probleme können bei der Beschwerdeberechtigung auftreten?
P: Tote (grds. (-))
P: Minderjährige (grds. (+), hier eher Prozessfähigkeit)
P: Nicht-EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (Nur Art. 2 I GG)
P: EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (möglich wg. Art. 18 AEUV)
Sind juristische Personen beschwerdeberechtigt?
Inländische jP des Pivatrechts (+), 19 III GG
Personenvereinigen (+), gleichgestellt mit jP
Ausländische jP (-)
EU-Ausland jP (+), muss aber hinreichender Inlandsbezug vorliegen
Sind jP des öffentlichen Rechts beschwerdeberechtigt?
Grds. nein
Was bezeichnet die Prozessfähigkeit?
Die Fähigkeit, im eigenen Namen vor Gericht wirksam Willenserklärungen/ Verfahrenshandlungen abgeben/ vornehmen zu können
Kann die Prozessfähigkeit bei nP problematisch werden?
Ja, wenn die “Grundrechtsmündigkeit” fehlt.
Wann ist man nicht Grundrechtsmündig?
Wenn einem die Fähigkeit, im Bereich der Grundrechte Entscheidungen zu treffen oder Pflichten zu übernehmen.
Können Tote im Bezug auf die Wahrnehmung von Grundrechten vertreten werden?
Nur ausnahmsweise und zwar wenn die Verfassungsbeschwerde der Fortbildung objektiven Verfassungsrechts dient
Sind jP Prozessfähig?
Nein, sie müssen stets durch ihre Organe vertreten werden.
Wogegen richtet sich eine Urteilsverfassungsbeschwerde?
IdR gegen ein Urteil, welches durch die vorgehende Instanz erlassen wurde
Wogegen richtet sich eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?
Gegen einen Verwaltungsakt oder ein Gesetz
Wann ist man zur Beschwerde befugt?
Wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung besteht und der Beschwerdeführer durch diese mögliche Verletzung selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert ist.
Wann ist der Beschwerdeführer selbst betroffen?
Wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme ist.
Wann ist man gegenwärtig betroffen?
Die angegriffene Maßnahme muss den Beschwerdeführer aktuell in seinen Rechten beschränken, d.h. grundsätzlich darf weder eine zukünftige noch eine vergangene Beeinträchtigung vorliegen.