KommunalrechtNRW Flashcards

(113 cards)

1
Q

Was besagt die 2-Stufen-Theorie?

A

Stufe 1: Bewilligungsverhältnis > “ob” = idR ÖR
Stufe 2: Abwicklungsverhältnis > “Wie” = idR ZR

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Ist § 8 I GO NRW zu § 70 I GewO subsidiär oder andersherum?

A

§ 8 I GO NRW ist subsidiär zu § 70 I GewO.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist bei der Einschränkung des Zulassungsanspruches nach § 70 III GewO zu beachten?

A
  1. Es muss zu einem Ausschluss aufgrund von Kapazitätserschöpfung unter sachgerechten Kriterien gekommen sein
  2. Durchgesetzte Auswahlkriterien sind etwa:
    a) bekannt & bewährt
    b) Attraktivität
    c) Losentscheid
    d) Rotationsprinzip
    e) Prioritätsprinzip
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wonach ist der Rat grundsätzlich für was zuständig?

A

Nach § 41 I GO NRW ist der Rat für die Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wann ist der Oberbürgermeister handlungsbefugt?

A

Sobald es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung gem. § 42 III GO handelt, die für die Stadt weder eine grundsätzliche Bedeutung haben, noch erhebliche Verpflichtungen mit sich bringen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was gehört zu den Geschäften der laufenden Verwaltung?

A

Die tägliche Routinearbeit in der Gemeinde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Kann man pauschal festlegen, was unter die Routinearbeit der Gemeinde fällt?

A

Nein, es kommt u.a. auf die konkreten Einzelfallumstände an, wie z.B. Größe, Struktur, Finanz- und Wirtschaftskraft der betroffenen Gemeinde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wann kann es zu einer Organkompetenz des OBM nach § 60 II 1, I GO NRW kommen?

A

Wenn es sich um eine dringliche Anordnung oder ein unaufschiebbares Geschäft handelt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wann handelt es sich um eine dringliche Anordnung/ ein unaufschiebbares Geschäft?

A

Wenn der Stadtrat nicht mehr schnell genug zur Beschlussfassung einberufen werden kann, die Angelegenheit aber eine rasche Entscheidung erfordert um Schäden oder Nachteile für die Stadt oder Dritte abzuwenden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wann ist das Kriterium “bekannt und bewährt” problematisch und wann nicht?

A

Wenn nur danach vorgegangen wird, da neue Bewerber über die Jahre faktisch gesehen dann gar keine Chance auf Zulassung hätten.

Unproblematisch ist es, wenn Neubewerbern eine eigene Chance durch zB dezidiertes Platzangebot gegeben wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wann ist das Kriterium “Attraktivität” zulässig?

A

Wenn es in einem hohen Maße sachbezogen ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Wann ist das Prioritätenprinzip o.k.?

A

Wenn trotz und durch das Anmeldeverfahren Chancengleichheit gewährt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Wie steht es um die Zulässigkeit eines Losverfahrens?

A

Da dieses grundsätzlich eine Chancengleichheit gewährt ist es unproblematisch zulässig.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was ist beim Rotationsprinzip zu beachten?

A

Es ist grds. zulässig, wenn der Bewerberkreis für doe wiederkehrende Veranstaltung im Wesentlichen identisch bleibt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche Zulassungsansprüche zu öffentlichen Einrichtungen sind bekannt?

A

§ 70 I GewO und § 8 II, III GO NRW.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wie ist § 8 II, III zu prüfen?

A
  1. Einwohner, § 8 II GO NRW
  2. Öffentliche Einrichtung
  3. Im Rahmen des geltenden Rechts
  4. Art. 21 I, II GG: “Parteienprivileg”
  5. Rechtsfolgen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was versteht man unter einer “öffentlichen Einrichtung”?

A

Alle Sachen oder Sachinbegriffe, welche die Gemeinde zum Zwecke der Daseinsversorgung unterhält und die zum Zwecke der Nutzung durch den Bürger (Einwohner) gewidmet sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Wie stellt man fest, ob eine öffentliche Einrichtung gewidmet ist? Nenne das Prüfungsschema

A
  1. Erstmalige Widmung
    Hier ist der Widmungsakt zu prüfen
    a) Ausdrücklich (VA o. Realakt)
    b) Konkludent: idR durch tatsächliche Indizienstellung
    Und der Widmungszweck; Dieser wird durch Auslegung ermittelt
  2. Ggf. Nachträgliche Erweiterung des Widmungszwecks
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Wer kann über die nachträgliche Erweiterung des Widmungszwecks entscheiden?

A

Gem. § 42 I 2 Lit. m GO NRW kann nur der Rat der Gemeinde über eine nachträgliche Erweiterung entscheiden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Kann der Widmungszweck auch durch eine andere Vergabepraxis erweitert werden?

A

Nein, da eine entgegenstehende Vergabepraxis ihne entsprechenden Beschluss in Verbindung mit Art. 3 I GG keine Selbstbindung bewirktm da gegen § 42 I 2 Lit. m GO NRW verstoßen werden würde.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Was ist unter “Im Rahmen des geltenden Rechts” zu vestehen?

A

Das grds. jede höherrangige Rechtsposition in Betracht kommt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Wie ist die Rechtsfolge des § 8 II, III GO NRW?

A

Grds. handelt es sich dann um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, es kann sich aber zu einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung umwandeln, wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Was muss die Verwaltung in Bezug auf § 8 II, III GO NRW und § 70 I GewO grds. ausschöpfen, aber nicht schaffen?

A

Die Verwaltung ist zur Kapazitätserschöpfung verpflichtet, aber nicht zur Kapazitätsschaffung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Nach welcher Norm hat der Bürgermeister den Ratsvorsitz inne?

A

40 II 4 GO NRW

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Wen betrifft das Hausrecht in Hinsicht auf den Rat in einer Kommune?
Vom Hausrecht betroffen sind Dritte, wie Journalisten oder Ratsbesucher
26
Wen betrifft es, wenn der Ratsvorsitz die Ordnung ausübt?
Wenn der Ratsvorsitz die Ordnung ausübt, sind damit Ratsmitglieder und keine Dritten betroffen.
27
Wofür hat der Oberbürgermeister während der Ratssitzungen und auch außerhalb Sorge zu tragen?
Für einen störungsfreien Ablauf während der Ratssitzungen und auch außerhalb der Sitzungen.
28
28
Können auch subjektive Postionen aus Innenrechtsverhältnissen justiziabel sein?
Ja
29
Wie nennt man Streitigkeiten die im Innenverhältnis zustande kommen?
Innenrechtsstreitigkeiten
30
Wie lautet der Fachbegriff einer Innenrechtsstreitigkeit auf kommunaler Ebene?
Kommunalverfassungsbeschwerde
31
Was ist das Problem hinsichtlicher der VwGO, wenn ein Innenrechtsstreit vorliegt?
Die VwGO ist grds. nur für Außenrechtsstreitigkeiten angelegt (Also Bürger ./. Behörde)
32
Warum können die Organe in dem Binnengefüge der Kommune in Konflikt miteinander geraten?
Weil die Organe nicht konkret hierarchisch geglieder sind und unterschiedliche Kompetenzen eben zu Streitigkeiten führen können.
33
Wie nennt man die Organe, die sich gegenüber stehen und eigene Kompetenzbereiche jeweils haben?
Kontrastorgane
34
Ist eine Kommunalverfassungsbeschwerde ein Intraorganstreit?
Nein. Ein Intraorganstreit ist ein Streit, der innerhalb eines Organs geführt wird. Bei einer Kommunalverfassungsbeschwerde liegt ein Streit zwischen zwei Organen vor.
35
Warum wird bei 35 VwVfG NRW früher angenommen, dass wenn der Bürgermeister als Ratsvorsitzender gehandelt hat, es bereits an der Behördeneigenschaft gemangelt hat, und ist das heutzutage auch noch so gesehen?
Vorab: nein, es wird heute nicht mehr so gesehen. Das liegt daran, dass nach 1 II VwVfG NRW jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, als Behörde qualifiziert. Deshalb kannn auch der Bürgermeister, wenn er als Ratsvorsitzender sitzungsleitende Maßnahmen gegenüber verfügt, als Behörde iSd 35 VwVfG NRW tätig wird.
36
Was ist beim Rechtsschutz gegen Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich wichtig zu unterscheiden?
Ob das klagende Organ in seiner mitgliedschaftlichen Rechtsstellung oder der Organverwalter als natürliche Person in seinen Freiheitsgrundrechten betroffen ist.
37
Darf beim Rechtsschutz gegen Ordnungsmaßnahmen auch von einer gleichzeitigen Betroffenheit zwischen Mitgliedschaftlichen Rechten und Grundrechten ausgegangen werden?
Nein.
38
Was für Kompetenzen stehen dem Ratsmitglied zu, um sein kommunales Mandar wahrnehmen zu können? | Ist die Aufzählung final?
* Redefreiheit, 47 II 2, 55 I GO NRW * Fragefreiheit, 47 II 2, 55 I GO NRW * Antragsrechte, 48 I 2 GO NRW * Akteneinsichtsrechte, 55 V GO NRW * Teilnahme an Ratssitzungen, 43 I | Die Aufzählung ist nicht final
39
Zu welchem Gebot ist das Gebot der Organtreue das Äquivalent?
Zum Gebot der Bundestreue
40
Was versteht man unter dem Gebot der Organtreue?
Dass das klagende Organ oder Organteil seine rechtliche Bewertung vorab im Rahmen einer Art "Gegenvorstellung zum Ausdruck bringt, um eine interne Korrektur der umstrittenen Entscheidung durch den Klagegegner zu bewirken.
41
Ist das Gebot der Organtreue ein verpflichtendes Vorverfahren, um eine Klage einreichen zu können?
Nein, es ist lediglich ein "Freundschaftsgebot"
42
Gegen wen ist bei einer Kommunalverfassungsbeschwerde die Klage zu richten, also wer stellt den richtigen Klagegegner dar?
Die Klage ist gegen das Organ zu richten, dem die behauptete Verletzung von Organrechten zuzurechenen ist, da innerhalb der Kommunen nicht das Rechtsträgerprinzip genutzt werden kann.
43
Klagt ein Ratsmitglied als natürliche Person oder in welcher Funktion genau? Wie ist der Kläger beteiligtenfähig?
Ratsmitglied ist zwar grds. eine nat.P., klagt aber in seiner Funktion als Organteil, sodass eine beteiligtenfähigkeit über 61 Nr. 1 Fall 1 ausscheidet. Nr. 3 scheidet aus, weil in NRW das Rechtsträgerprinzip gilt. Nr. 2 fällt aus, weil es nur auf einen Zusammenschluss von Außenrechtsverletzten anwendbar ist. Damit mangelt es an einer Regelung zur Beteiligtenfähigkeit. Deswegen wird der Rat analog als Vereinigung gewertet und die Ratsmitglieder sind damit als Mitglieder doppelt analog nach 61 Nr. 2 beteiligtenfähig.
44
Nach welcher Norm ist das Ratsmitglied Prozessfähig?
62 III analog
45
Sollte die Ordnung des Rates keine Regelung hinsichtlich des Ausschlusses eines Mitgliedes haben, hat der Ratsvorsitzende dann dennoch eine "Notbefugnis" nach 51 GO NRW, wenn es zu einer erheblichen Störung kommt?
Nein, da dem Ratsvorsitz reichlich andere Mittel, wie allgemeine Aufforderungen zur Ruhe, Ordnungsrufe oder eine Sitzungsunterbrechung zur Verfügung stehen.
46
Wie ist 51 I Fall 3 GO NRW zu prüfen?
1. Störung 2. Erheblich 3. Rechtsfolge: Grds. Ermessen, aber Reduzierung auf Null, wenn die Störung so erheblich ist, dass ein Einschreiten zwingend ist.
47
Wann liegt eine Störung vor?
Wenn für einen durchschnittlichen Betrachter objektiv nachvollziehbar ist, dass ein bestimmtes Verhalten subjektiv als "Störung" empfunden wird.
48
Wie wird die Erheblichkeit der Störung festgestellt?
Durch eine Abwägungsentscheidung, in welche die Belange und Interessen des begünstigten bzw, betroffenen Ratsmitglieds einschließlich der Umstände, die ihm billigerweise zuzumuten sind abgewogen werden.
49
Wer ist nach 8 II GO das Verpflichtungssubjekt?
Die Gemeinde
50
Was versteht man unter dem Betreibermodell?
Wenn die Gemeinde eine Aufgabe komplett an eine privatrechtliche juristische Person outsourced und 100% Anteile an dieser Gesellschaft hat
51
Was ist das Problem beim Betreibermodell?
Dass es unklar ist, ob es eine öR-Streitigkeit ist, oder eine zR-Streitigkeit und ob öR-Normen wie 8 II GO NRW anwendung finden, weil es möglich ist, dass die Gemeinde keine Entscheidungsmöglichkeiten haben könnte
52
Ist 8 II GO NRW beim Betreibermodell anwendbar?
Ja, allerdings nur bei solchen, bei denen die Gemeinde die Einrichtungsträgerschaft nicht selbst wahrnimmt, sondern über eine private Eigengesellschaft (Organisationsprivatisierung) oder einen privaten Dritten (funktionelle Privatisierung) wahrnehmen lässt.
53
Wann ist 8 II GO NRW beim Betreibermodell nicht anwendbar?
Wenn es zu einer materiellen Privatisierung der Aufgaben gekommen ist, diese also an eine unbeteilgte Dritte Gesellschaft geoutsourced wurden und die Kommune sich von der Wahrnehmung der Aufgabe trennen
54
Welche Arten der Privatisierung gibt es?
1. Formelle Privatisierung (Organisationsprivatisierung) 2. Materielle Privatisierung 3. Funktionale Privatisierung 4. Vermögensprivatisierung
55
Was versteht man unter der formellen Privatisierung?
Der Verwaltungsträger bedient sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben der Formen des Privatrechts mittels Schaffung einer Eigengesellschaft
56
Wie kommt es zur materiellen Privatisierung?
Es kommt zu einer vollständigen Übertragung öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen auf private Unternehmen. Der Staat/ Die Kommune trennen sich vollständig von der Aufgabe
57
Wie kommt es zur funktionalen Privatisierung?
Aufgabenzuständigkeit und -verantwortung bleiben bei den öffentlichen Verwaltungsträgern, der Vollzug der Aufgabe geht aber auf ein echtes Privatsubjekt (nat.P. oder jP des pR) über.
58
Was ist mit der Vermögensprivatsierung gemeint?
Damit ist die Übertragung staatlichen/ kommunalen Eigentums auf Private gemeint. Von der Vermögensprivatisierung sind keine staatlichen oder kommunalen Aufgaben betroffen.
59
Wie ist ein Zusammenschluss von Wahlberechtigten auf Kommunalebene, welche keine Partei darstellen, zu bezeichnen?
Als "Wählergruppe" nach 15 I 2 KWahlG NRW
60
Wie werden Gruppen, die sich in ihrer politischen Tätigkeit auf die jeweilige Kommune konzentrieren allgemeingebräuchlich genannt?
Rathaus-/ Kommunalpartei
61
Stellen Kommunalparteien Partein iSd 2 I PartG dar?
Nein
62
Kann eine Kommunalpartei einen Anspruch aus 5 I PartG haben?
Nein, da es sich nicht um eine Partei handelt
63
Könnte eine Kommunalpartei einen Anspruch aus 5 I PartG analog haben?
5 I PartG ist keine selbstständige AGL, sondern verpflichtet den Träger einer öffentlichen Einrichtung nur zur Gleichbehandlung von Parteien bei der Gewährung des Umfangs von zur Verfügung gestellten Leistungen verpflichtet, was gegen eine analoge Anwendung spricht.
64
Was sind die drei Haupt-Zulassungsansprüche im öR?
1. 5 I PartG 2. 8 II GO NRW 3. 69, 70 II GewO
65
Was sind die Voraussetzungen des 8 II GO NRW?
1. Öffentliche Einrichtung a) Einrichtung b) öffentlich 2. Anspruchsberechtigung 3. Im Rahmen der Widmung 4. Im Rahmen des geltenden Rechts a) Tatsächliche Möglichkeit b) Rechtliche Möglichkeit
66
Was ist eine Einrichtung nach 8 GO NRW?
Die Einrichtung umfasst alle personellen Kräfte und sächlichen Mittel, die von der Gemeinde zu Zwecken der Daseinsvorsorge bereitgestellt und unterhalten werden, um der bestimmungsgemäßen Nutzung durch die Einwohner der Gemeinde zu dienen.
67
Kommt es bei der Einrichtung auf eine räumlich-gegenständliche Ausgestaltung oder Verselbstständigung an?
Nein
68
Kann eine Internetdomain eine öffentliche Einrichtung darstellen?
Ja
69
Wie wird eine Einrichtung öffentlich?
Durch Widmung
70
Wie wird eine Einrichtung gewidmet?
Durch Ratsbeschluss oder faktische Indienststellung
71
Was muss die Widmung erkennen lassen?
Den Willen der Gemeinde, "ihre" Einrichtung im öffentlichen Interesse zu unterhalten und der allgemeinen Benutzung durch Einwohner zur Verfügung zu stellen
72
Wie kann eine kommunale Wählervereinigung anspruchsberechtigt sein?
Nicht nach 8 II GO NRW, aber nach 8 IV GO NRW, wenn die Wählervereinigung ihren Sitz in der Stadt/ Gemeinde hat
73
Welche Wirkung hat ein Beschluss, bei dem gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstoßen wurde?
Der Beschluss ist unwirksam und führt damit zur Rechtswidrigkeit des den Beschluss umsetzenden Verwaltungsaktes
74
Haben Ratsbeschlüsse Außenwirkung?
idR nein und nur in Ausnahmefällen, da Ratsbeschlüsse regelmäßig einer Umsetzung bedürfen.
75
Wie werden Ratsbeschlüsse vollzogen/ umgesetzt?
Durch den Bürgermeister, welcher sie nach Außen vollzieht
76
Wann hat ein Ratsbeschluss Außenwirkung?
Wenn er keines Umsetzungsaktes bedarf ## Footnote Bsp.: Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.
77
Was versteht man unter der Geschäftsordnungsautonomie des Rates?
Das Recht des Rates, die internen Rechtsverhältnisse in einer Geschäftsordnung selbst zu regeln.
78
Was stellen Geschäftsordnungen dar?
Organinnenrecht, welches Rechte und Pflichten der Beteiligten ausgestaltet und für die verbindliche Rechtssätze aufstellt.
79
Werden durch Geschäftsordnungen die Rechtssphäre Dritter berührt?
Nein, zumindest nicht unmittelbar.
80
Steht dem Rat eine komplette Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Inhalts der Geschäftsordnung zu?
Nein, der Rat wird durch die allgemein gehaltenen Kommunalgesetze oftmals verpflichtet, Einzelheiten festzulegen, ist aber durch die Vorgaben höherrangigen Rechts entsprechend begrenzt.
81
Könnte der Rat in seiner Geschäftsordnung über die in den Kommunalgesetzen genannten Gegenstände hinaus Regelungen treffen?
Ja, vorausgesetzt, dass diese nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen
82
Führt ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung zu einer Unwirksamkeit des Beschlusses?
Nein, die Ordnung ist allein für die Mitglieder des Rates verbindlicher Rechtsatz. Sie entfaltet keine Außenwirkung sondern ist bloßes Organinnenrecht. Ein Verstoß alleine gegen Regelungen der Ordnung stellt einen unwesentlichen Verfahrensfehler dar.
83
Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen die GOrdnung ein unwesentlicher Verfahrensfehler. Wann ist das nicht der Fall und führt dann zur unwirksamkeit des Beschlusses?
Wenn gegen eine GOrdnung-Norm verstoßen wird, die zwingende gesetzliche Vorschriften wiedergibt. Achtung: Unwirksamkeit ergibt sich dann aber nicht aus dem Verstoß gegen die GOrdnung, sondern aus dem Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift
84
Wonach regelt sich die Beschlussfähigkeit des Rates?
Nach den jeweiligen Kommunalgesetzen. (Nicht! nach den GOrdnungen, der jeweiligen Räte!)
85
Wann ist der Rat Beschlussfähig?
Wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder anwesend ist.
86
Was setzt der Begriff der Anwesenheit voraus?
Dass die Mitglieder des Rates die rechtliche und tatsächlichd Möglichkeit haben, sich an einer Wahl oder Abstimmung zu beteiligen.
87
Ist eine nachträgliche Feststellung der Beschlussunfähigkeit möglich?
Nein, die Feststellung kann nur in der Sitzung selbst stattfinden, 49 GO RW
88
Was ist Sinn und Zweck des Mitwirkungsverbotes?
Die Integrität der Verwaltung zu fördern und das Vertrauen der Bürgerinnen in die Verwaltung zu wahren.
89
Wann greift das Mitwirkungsverbot?
Wenn die Entscheidung einen Vorteil oder einen Nachteil bringen kann.
90
Wann spricht man von einem Vorteil?
Bei jeder Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Lage der betroffenen Person.
91
Wann spricht man von einem Nachteil?
Bei jeder Verschlechterung der rechtlich, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Lage der betroffenen Person
92
Was ist für die das Vorliegen eines Vor-/ Nachteils entscheidend?
Das individuelle Sonderinteresse
93
Ist es relevant, ob eine tatsächliche individuelle Betroffenheit vorliegt?
Nein, es reicht der "böse Schein" aus.
94
Warum reicht der böse Schein aus, damit ein Mitwirkungsverbot besteht?
Damit eine nicht am Gemeinwohl ausgerichtete Mitwirkung verhindert wird.
95
Der Vor-/ Nachteil muss nicht sicher besteht. Was reicht aus?
1. Der Eintritt ist konkret möglich 2. und erscheint hinreichend wahrscheinlich
96
Wann ist ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot beachtlich und führt zu einer Unwirksamkeit des Beschlusses?
Wenn die Mitwirkung für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
97
Wie prüft man die Voraussetzungen des Mitwirkungsverbots wegen Befangenheit gegen einen kommunalen Entscheidungsträger?
I. Persönlicher Anwendungsbereich II. Sachlicher Anwendungsbereich 1. Ausschließungsgrund a) Vorteil oder Nachteil b) Bevorteilter oder benachteiligter Personenkreis c) Unmittelbarkeit des Vorteils oder Nachteils 2. Rückausnahmen III. Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Beratung o. Entscheidung IV. Rechtsfolge des Verstoßes 1. Rechtswidrigkeit der Entscheidung 2. Unbeachtlichkeit des Verstoßes
98
Was sind Geschäfte der laufenden Verwaltung?
Angelegenheiten, die regelmäßig und häufig vorkommen und die für die jeweilige Gemeinde weder wirtschaftlich noch grundsätzlich von wesentlicher Bedeutung sind.
99
Was sind die vier Voraussetzungen der Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeit von Äußerungen von öffentlichen Amtsträgern?
1. EGL für die Äußerung 2. Neutrale Äußerung 3. Sachliche Äußerung 4. Verhältnismäßigkeit der Äußerung
100
Die Befugnis der Gemeinde sich zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu positionieren läst sich aus Art. 28 II 1 GG herleiten. Greift das auch für den (Over-)Bürgermeister?
Ja, er ist im Rahmen seines Aufgabenbereichs als Vertreter der Gemeinde dazu befugt.
101
Was erfordert das Sachlichkeitsgebot?
Das Tatsachen nicht unzutreffend wiedergegeben werden, Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen, den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten und die demokratische Willensbildung nicht lenkend beeinflussen
102
Wie kann man die Prüfung der RMK von Äußerungen öffentlicher Amtsträger aufbauen?
I. Recht des ASt II. Beeinträchtigung des Rechts III. Keine Rechtfertigung der Beeinträchtigung 1. EGL für die Äußerung 2. Äußerung im Rahmen der Zuständigkeit des Amtsträgers 3. Sachlichkeit der Äußerung 4. Vhmk der Äußerung
103
Wie kann man die RMK der allgemeinen Ausübung des Hausrechts prüfen?
I. EGL II. Formelle RMK 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form III. Materielle RMK 1. Örtlichkeit mit Verwaltungsgeschäften 2. Erhebliche Störung der Geschäfte 3. Wiederholungs- oder Intensivierungsgefahr 4. RF: Ermessen
104
Wann liegt eine ungebührliche Äußerung vor?
Wenn die bloße Provokation im Vordergrund steht oder wo es um die schiere Herabwürdigung anderer oder die Verletzung von Rechtsgütern Dritter geht
105
Was ist eine öffentliche Einrichtung?
Eine öffentliche Einrichtung ist jede Zusammenfassung sachlicher und personeller Mittel, die von der Gemeinde im Rahmen ihres Wirkungskreises geschaffen wurde. Sie muss dem vom Widmungszweck erfassten Personenkreis durch Widmung zugänglich gemacht werden und diesem Personenkreis nach allgemeiner und gleicher Regelung zur Benutzung offen stehen.
106
Was ist Kommunalaufsicht?
Kommunalaufsicht umfasst die staatliche Kontrolle der kommunalen Aufgabenerledigung. Als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung nehmen Kommunen zwei Arten von Aufgaben wahr: staatliche Aufgaben aufgrund gesetzlicher Übertragung sowie eigene Aufgaben aus autonomen Entschluss. Fabei handeln sie als eigenständige Organisationseinheiten der Länder und unterliegen der staatlichen Aufsicht.
107
Was für eine rechtliche Persönlichkeit haben Gemeinden?
Sie sind als Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Rechtsträger
108
Was erfasst die Fachaufsicht?
Nur Auftragsangelegenheiten bzw. Pflichtaufgaben nach Weisung
109
Was unterliegt der Rechtsaufsicht?
Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bzw. freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
110
Was für ein Kontrollrahmen steht dem Land bei der Rechtsaufsicht zu?
Lediglich die bloße Kontrolle der RMK
111
Was für ein Kontrollrahmen steht dem Land bei der Fachaufsicht zu?
Die Kontrolle der RMK und der Zweckmäßigkeit des kommunalen Handelns
112
Wie geht man vor, wenn eine Maßnahme der Kommunalaufsicht zu prüfen ist?
1. Bestimmung der Aufgabenart 2. Bestimmung der Aufsichtsart 3. Bestimmung der Aufsichtsmaßnahme